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Volltext: Monatszeitschrift XXIII (1920 / Heft 11 und 12)

erster Stelle standen. Schon damals äußerte der auf seine größtenteils von 
ihm selbst während der Sechziger- und Siebzigezjahre in Paris zusammen- 
getragenen Schätze sehr stolze Mann, daß es in Wien an vorbildlichen 
französischen Arbeiten vom Ende des XVIII. und Anfang des XIX. jahr- 
hunderts, von denen Künstler, Handwerker und Gelehrte viel lernen könnten, 
nicht eben viel gebe, und er deutete an, daß er sie nach seinem Ableben 
beisammengehalten wissen möchte. Auch die Abbildung des Schreibtisches, 
des Bettes des Marschalls Berthier, des sogenannten Toilettestuhles der 
Kaiserin Josephine, der bereits erwähnten Isabeyschen und einer Daflinger- 
sehen und Nickelschen Miniatur, des Porträts der Gräfin Desfours von Agricola 
und der sogenannten Adamberger von Maurer in dem bei Artaria 8: Co. 
herausgegebenen Werke „Der Wiener Kongreß" (1898) gestattete er." Nach 
janos Palffys Tode wurde ich der Verlassenschaftsabhandlung als Experte 
zugezogen und erhielt hiebei Kenntnis von dem Testament, das, unter der 
Voraussetzung der Schaffung eines Fideikommisses oder Proseniorates der 
Familie Palffy, im Artikel VIII die Erhaltung der musealen Aufstellung der 
Sammlung und ihre Zugänglichmachung im Wiener Palais verfügt hatte mit 
der Bestimmung, daß die Kosten dieser ständigen Schaustellung aus den 
Erträgnissen des Palais und anderer Häuser bestritten werden sollten. 
Ein zehnjähriger Prozeß der Erben untereinander, wodurch die Erfüllung 
des Testamentes aufgehalten war, fand unmittelbar vor Kriegsende und 
Zusammenbruch (Sommer 1918) durch einen Vergleich der Erben sein 
Ende. Ich hielt mich verpflichtet, die Aufmerksamkeit der Regierung auf 
das nunmehr in Wirksamkeit getretene Testament zu lenken, und erneuerte 
in den aufgeregten Novembertagen im Interesse des öffentlichen Kunst- 
besitzes die Bitte um Verfügungen in einer an den Staatsnotar Dr. Sylvester 
gerichteten Eingabe, worin darauf verwiesen wurde, daß die Sammlung 
staatlichen Schutzes dringend bedürfe. Mit Beschluß vom 4. Dezember 1918 
wurde ich zum Verwahrer der Sammlung bestellt und hatte unter persön- 
licher Haftung für ihren Schutz zu sorgen. Die Übernahme der Sammlung 
erfolgte unter Intervention von Vertretern der damaligen Staatsämter für 
Inneres und Unterricht und für Handel, Gewerbe, Industrie und Bauten. Die 
Polizei übernahm die ständige äußere Bewachung des Palais. Es mußte 
sodann eine genaue Revision der Bestände und die Anlegung eines Zettel- 
kataloges vorgenommen und die Sperre über die Sammlung verhängt 
werden, so daß ihre Besichtigung nur in meiner Gegenwart oder in Anwesen- 
heit eines von mir bestimmten Stellvertreters möglich war. Diese Aufgabe 
und die von der Finanzprokuratur geführte Verhandlung mit den Erben- 
vertretem, welche die Rechtsauffassung des Staates anfechten, war mit vieler 
Mühe und Sorge verbunden. Schon im Jahre 191g erklärte sich die Staats- 
Verwaltung zu Ausgleichsverhandlungen bereit; es wurde eine größere Anzahl 
f „Der Wiener Kongreß, Kulturgeschichte, die bildenden Künste und das Kunstgewerbe, Theater, Musik 
in der Zeit von 1800 bis 1825." Mit Beiträgen von B. Buclier, j. Folnesics, E. Guglia, L. Hevesi, E. Leisching, 
C. von Lützow, H. Macht. C. Masner, A. Riegl. F. Ritter, W. Weckbecker, H. Wittmann, unter Redaktion von 
Eduard Leisching. Taf. XXII, XXXIV, XXXV, XLIII, XLIV. Textabb. Seite 65, 126, 192.
	        
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