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Volltext: Monatszeitschrift XXIV (1921 / Heft 7, 8, 9 und 10)

Doch wollen wir des Überblickes wegen zunächst den Halbturm ins 
Auge fassen, der am entgegengesetzten, südlichen Ende des Neubaus vorn 
Jahre 1536 lag. Er hatte die Kapelle zu berühren und in ihm sollte ein Altar 
errichtet werden. Es wird noch besonders Wert darauf gelegt, daß Kapelle 
und Halbturm in guter Form mit einander verbunden und die Fenster der 
Kapelle schön gebaut würden." Tatsächlich Enden wir bei diesem Halbturrne 
in dem zweiten Geschoß von oben her (Abb. r7) auch besonders gestaltete 
(spitze) Fenster, die ursprünglich vielleicht sogar reicher ausgeschmückt 
waren oder wenigstens ausgeschmückt werden sollten. Daß die Kapelle aber 
wirklich in dem genannten Stockwerke lag, erkennen wir nicht nur aus zahl- 
reichen Urkunden, sondern auch aus dem Grundriß und dem Längsschnitte 
(Abb. 14), der an der entsprechenden Stelle einen gewölbten Raum aufweist. 
Bemerkenswert ist noch, daß der Vertrag des Jahres 1536 nur von einer Aus- 
gestaltung der Kapelle spricht, daß die Kapelle also offenbar schon vorhanden 
war. Auch wird bei der Besichtigung des noch nicht völlig beendeten Neu- 
baus im Jahre 1537 unter anderm gesagt, das alte Gewölbe samt dem Chor- 
gewölbe (im I-Ialbturme) wäre von neuem zu wölbenf" Auch diese Kapelle 
wird für unsere weiteren Auseinandersetzungen noch von besonderer 
Wichtigkeit sein. 
Wir gehen nun aber zu dem mittleren Halbturm über, der nach dem 
Vertrage vasst in mitt des saals liegen sollte, wobei vasst dem älteren 
Sprachgebrauch gemäß offenbar als fest, genau aufzufassen istfff Wenn wir 
den Ausdruck „Saal" für „Saalbau" nehmen, trifft dies auch insoweit zu, als 
der Abstand von den beiden andern Halbtürmen gleich ist. 
Nur so nebenher sei hier auf das kleine Rundtürmchen hingewiesen, 
das südlich vom Halbturm der Paradeisstube erscheint (auf Abb. I8 ganz 
links). Gegenüber den ausgesprochenen Renaissanceformen, die sonst am 
Saalbau hervortreten, macht es den Eindruck, als hätten wir hier einen mehr 
zufällig stehengebliebenen Rest einer älteren Anlage vor uns. Da es sich, 
wie schon gesagt, im Jahre 1536 nur um einen Umbau handelte, ist eine 
solche Annahme an sich nicht befremdlich; wir werden aber auch noch 
urkundliche Beweise dafür finden, daß dem wirklich so ist. 
Auf das Innere des Saalbaues können wir hier nicht eingehen, da die 
Innenausstattung in eine spätere Zeit fällt als wir hier zu behandeln uns 
vorgesetzt haben; doch soll zum Vergleich mit dem bisher Besprochenen 
noch einmal auf den Längsschnitt (Abb. 14) hingewiesen sein. Der riördliche 
Burgteil, das „Frauenzimrner" und der Saalbau lösen sich hier schon durch 
die ganze Stockwerkseinteilung deutlich voneinander los. Besonders unterhalb 
" Meister Lutz soll sonnderlich in der capellen mit hübschen uennstem pawen vrmd versehen mit der 
höch vnnd mit den zynnen wie er den puwcommissarien zugesagt hat. Vgl. auch Reg. m78 (wegen der Bau- 
besiehtigung im Jahre x 537): ltem die capell, die im (ihm) in sonderheit von Im. mt. in der spanzedl in sein ver- 
trauen gestellt ist zu machen fürstlich, erlioh vnd nützlinh. 
" das alt gewölbl von newem zu gwelben surnbt dem korgwelb (vgl. Reg. 1078). 
"f" Der annder thurn mzsst in mit! des saals, auch wie im saal darauf uin achtegk vennster . . . „fasr, 
irn Sinne von „ungefähw wird in jener Zeit und auch in unserer Urkunde durch ungeverlich (ungefähr) bezeichnet. ä 
Das, was in obiger Anführung noch fraglich bleibt, wird sich weiterhin von selbst klären.
	        
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