Vertrage (außer dem geding) verfertigt, teils noch auszuführen habe." Hier
heißt es nun auch, daß er den einen Turm im Hofe wegen des Ebenmaßes,
damit einer vom andern gleichweit abstehe, um 18 Schuh „gerüc " habe."
Wie sollen aber zwei Türme in gleicher Weite von einander abstehen?
Selbst wenn man bloß an gleiche Entfernung der Türme von den Ecken
des Hofes dächte, wäre dem Wortlaute (ainer vom anndem) noch nicht
Genüge geleistet; dagegen ist der Satz vollkommen verständlich, wenn wir
auf dieser Seite im ganzen drei Vorbauten annehmen. Von diesen könnte
aber ein Turm schon vorhanden gewesen sein und daher für den Bauvertrag,
der nur von Halbtürmen spricht, die von grundt auf neu zu errichten wären,
einfach nicht in Betracht gekommen sein. Vielleicht sollte ein vorhandener
älterer Turm nach dem Plane vorn Jahre 1536 zunächst sogar abgerissen
werden, blieb dann aber, wie manches andere, stehen; denn vielfach werden
wir erkennen, daß man nur das opferte, was unbedingt nicht zu erhalten war.
Es ist jedenfalls auch bemerkenswert, daß der auf den Grundrissen ersicht-
liche Mittelturrn schon durch seine von unten her eckige Form von den
übrigen Türmen abweicht. Und wir wollen hier kurz vorwegnehmen, daß
wir einen Turm dieser Form und auch an entsprechender Stelle mit größter
Wahrscheinlichkeit schon für die Zeit vordem Jahre 1510 voraussetzen
dürfenf"
Ehe wir jedoch hierauf näher eingehen können, müssen wir uns über
die Ausdehnung, Nebenräurne und so weiter des Saales klarer werden.
Bereits der älteste uns bekannt gewordene Bericht über den Brand, eine
Anzeige der Innsbrucker Regierung an die kaiserlichen „Commissare" zu
Augsburg vom 9. Juni 1534, enthält die schon erwähnte Stelle, in der die
Grenzen der Brandstelle, darunter die „Paradeisstube" angeführt werden.
Am 18. Juni desselben Jahres verordnet König Ferdinand aus Kaden. in
Böhmen, denselben saal vnd stuben mit dem echisten (baldigst) widerumb
aufzerichten und inzwischen ein Notdach herzustellenff Es sollen aber der
Saal und die Stube um eine „Mannslänge" höher als früher aufgeführt
werden. Sehr wichtig ist weiterhin ein Schreiben der Regierung an den
König vom 1. August r 534, worin gemeldet wird, daß die vom König ge-
wünschte Besichtigung und Beratung mit dem „hiesigen" königlichen Bau-
meister, also offenbar Kölderer, und den andern Bauverständigen (darunter
schon Lucius de Spacio) stattgefunden habe-H Auch spricht die Regierung
von der zu geringen Höhe des früheren Saals, nämlich I4 Fuß (nach einer
' KS. 7x x.
"u" Item (hat) . . er den ainen thurn im hof, allein von wolstanndts wegen, damit einer vom. anndem
in gleicher weit sie: achczehen schuch geruckht . . . Wahrscheinlich war der Turm schon an anderer Stelle be-
gonnen, da sich sonst wohl kaum Mehrkosten ergeben hätten.
1'" Wenn wir annehmen, daß der während des Baues vorn Jahre 1536 an andere Stelle verlegte Turm der
südliche Halbtunn war, und daß die Verschiebung (vielleicht mit Rücksicht auf den stehengebliehenen alten Turm)
nach Süden hin stattfand, so kommen wir für den ursprünglich beabsichtigten Turm, bei 18 Fuß Verschiebung,
an eine Stelle gegenüber der Kapelle, also noch in den Bereich des damaligen Saalbaues, während er sich später
außerhalb desselben befindet.
1- KS. 7x1. (Reg. 1964).
H- Miss. 1534, Seite 94-97.