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Volltext: Monatszeitschrift XXIV (1921 / Heft 7, 8, 9 und 10)

Obwohl das Verzeichnis des Jahres 1596, wie gesagt, Mitter- und 
Vorderburg nicht mehr deutlich scheidet, ist bei der Kapelle zu Mitterhof 
doch selbst nach dieser Urkunde wohl an die „lVIitterburg" im engeren 
Sinne zu denken; denn unmittelbar nach Erwähnung der Kapelle folgt das 
alle Kaisergwelb vom langen fürsienzimmer (her) in der mittern purgf 
Wenn sich die Kapelle „zu Mitterhof" aber in der „Mitterburg" befand, liegt 
es wohl sehr nahe, anzunehmen, daß „Mitterhof" und „Mitterburg" einfach 
dasselbe bezeichnen, und daß derWechsel der Ausdrücke „I-Iof" und „Burg" 
zum Teil mit einer Änderung des Sprachgebrauches, zum Teil aber auch 
mit einer weiteren Ausgestaltung des Bauwerkes selbst zusammenhängt. 
Dieses mag ja erst allmählich aus einer bloßen fürstlichen wonung eine 
mehr abgeschlossen wirkende Burg (Schloß) geworden sein. Die Erhaltung 
des älteren Ausdruckes „Mitterhof" gerade bei der Kapelle ließe sich aber 
daraus erklären, daß kirchliche Bezeichnungen im allgemeinen beharrlicher 
sind, und daß im besonderen Fall der Name hier wohl auch durch die alten 
Urkunden festgehalten wurde, die man bei jeder Kaplansemennung wieder 
hervorzog." „Mitterhof" und „Mitterburg" können also durchaus dasselbe 
bezeichnen. Und es erscheint uns nicht nur überflüssig, sondern durch nichts 
gerechtfertigt, unter den beiden Ausdrücken zwei verschiedene Gebäude zu 
verstehen. In dem Nachlaßverzeichnis des Jahres r 596 reihen sich „hintere", 
„mittlere und vordere", sowie „äußere Burg" ganz natürlich aneinander. 
Wie wir schon aus den Urkunden über die Grunderwerbungen und 
zum Teil auch aus den Abbildungen I9 und 20 erkannt haben, ist die Burg 
ganz allmählich entstanden und aus verschiedenen, bereits bestehenden 
Baulichkeiten zusammengewachsen, die ursprünglich vielleicht gar nicht 
aneinander stießen, aber auch, als es bereits der Fall war, ganz gut besondere 
Bezeichnungen, wie Mitter- oder Vorderburg, tragen konntenfki" Zur „Mitter- 
hofischen Kapelle" selbst sei nur noch einmal bemerkt, daß sie von vom- 
herein natürlich kein umfangreicher Raum gewesen zu sein braucht; selbst 
nach der Erweiterung des Jahres 1536, die den Chorteil im neuen Halb- 
turme hinzufügte, war sie dies nichtrf Jedenfalls hatte die Burg an der 
1' Und in unmittelbarer Nähe der Kapelle heißt es sogar: camer vor der alten camerherrn stuben zu 
Mitterhof, nicht zu Mitterburg. Doch könnte hier, da unmittelbar vorher (und nachher) die Kapelle zu Mitterho 
genannt wird, das Wort „Hotm dem Schreiber unwillkürlich in die Feder geflossen sein. Wenn das tapezier- 
gewelb der mitlern burg erst später, nach der „'a'ußern" Burg erwähnt wird, mag dies daran liegen, daß es sich 
hier um einen geschlossenen Bestand des Aufzunehmenden handelte. Auch mochte dieser Raum einen abgetrennt 
liegenden Zugang gehabt haben. 
l" So offenbar bei der Caplanei-Verleihung vom Jahre 1684 (Raitb. 1684 f. x97 5.). 
_ m" Dafür aber, daß „Mitterhofm und "Mitterburg" wirklich eins sind, mag auch sprechen, daß in der 
Stiftungsurkunde des Jahres 1473 von der Kaplanswohnung gesagt wird, sie läge hie bei unserm hafe, und daß 
wir noch in Urkunden der Frühzeit des XVI. Jahrhunderts die Kaplanswohnung in der heutigen Stiftgasse, 
also wirklich in der Nähe der späteren „Mitterburgh finden, während bei Annahme des Neuhofs oder gar des 
von Tinkhauser vennuteten „Mitterhofs" von einer solchen Nähe kaum gesprochen werden könnte (siehe auch 
Seite 182, Anmerkung "y 
1' Nebenbei bemerkt könnte der Chorteil früher ein „Chörle" gewesen sein, wie der alte Ausdruck 
für Erker lautet, weil man gerade Kapellenchöre gern aus dem Haus- oder Burgbau hervortreten ließ, schon urn 
den Raum über dem Altare von weltlicher Benutzung freizuhalten. Man vergleiche hier die Burgkapelle im 
alten Schloß von Hohensalzburg (Österr. Kunsttopographie XIII. Seite x17), wo auch sonst das Verhältnis zum 
untern und obern Saal zu vergleichen wäre.
	        
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