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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe I (1866 / 12)

gelungen ist, haben wir vor einigen Monaten an der Collection der Fürstin 
Dietriehstein gesehen, die im Museum ausgestellt war. 
Den reichhaltigsten und liir die ZukunR vielleicht noch nützlichsten 
Theil der Sammlung bilden aber die zahlreichen in der Anstalt selbst ent- 
standenen ornamentalen Compositionen. Sie gehören zum grössten und 
weitaus vorzügliclisten Theil der Zeit von 1790 bis 1820 an; was dies- 
seits des letzten Jahres liegt, ist der Beachtung wenig werth. Jene Male- 
reien, nicht skizzenhaft, sondern mit grösster Zierlichkeit und Reinheit 
ausgeführt, sind theils vollständige Entwürfe für Tassen, Schalen, Teller 
und anderes Geräth, theils hunderte von anmuthigen ornamentalen, den 
Eigenschaften des Porcellans äusserst entsprechenden Compositionen, nament- 
lich in laufender, handartiger Gestalt zu beliebiger Verwendung. Es iindet 
sich hiebei auch ein „Bestellhuch" vom Jahre 1792, welches die Zeich- 
nungen zu allen jenen Tafelservicen enthält, die in jenem Jahre bestellt 
und ausgeliihrt wurden. 
Alle diese Musterzeichnungen, welche von geschulten Ornamentisten, 
von Künstlern, die sich auf ihr Material verstanden, direct und vollkommen 
entsprechend für dieses Material componirt worden sind, dürften um so 
mehr von praktischer Bedeutung werden, als die gegenwärtige Umwand- 
lung des Geschmacks sich auch bereits des Porzellans bemächtigt hat und 
man auch hier bemüht ist, auf die Muster der guten Zeit zurückzugeben. 
Und eine solche gute Zeit war Pir das Porcellan, spcciell was die Wiener 
Fabrik betrifft, so seltsam das klingen mag, die Zeit vom Ende des vorigen 
und dem Anfange dieses Jahrhunderts. Es war Pur das Porcellan in ge- 
wissem, beschränktem Sinne eine klassische Zeit, die leider nach der 
Qualität weit hinter uns liegt, so kurz auch der verschwundene Zeitraum 
sein mag. 
Wir können darum diejenigen, die berufen sind, heute für Porcellan 
zu zeichnen, auf die Bedeutung dieser Ornamentsammlung nicht genug 
aufmerksam machen. Sie werden eine unerschöpfliche Fundgrube darin 
finden. 
Zur Geschichte der Volkswirthschsftspliege in Belgien. 
I1. 
Das Schulwesen in Belgien, verglichen mit jenem in anderen" 
Staaten, insbesondere in Oesterreich. 
Die belgische Verfassung gestattet keinen Schulzwang, aber des Gesetz bestimmt, 
dass in jeder Gemeinde auf Kosten der Gemeinde eine Volksschule sei. Niemand ist 
demnach zum Schulbesuch gezwungen, aber Jedermann hat Gelegenheit, etwas zu lernen. 
Weil keine Nöthigung geübt wird, pflegt man die dargebotene Gelegenheit um so höher 
zu schätzen, und weil nur derjenige die Schulen besucht, der wirklich lernen will, lernt 
man schneller. Der Lehrer verliert nicht Zeit und Lust mit Bearbeitung der Zwangs- 
schiiler. Andererseits ist der Lehrer zum Theil auf die Schulgelder angewiesen; dsher 
muss er, um seinen Schülsrkreis und sein Einkommen zu vennehren, seiner Schule eine 
dem Bediirfniss entsprechende, praktische Einrichtung geben, wozu auch die Concurrenz 
der Privatschulen das ihrige beiträgt. Die Folge davon ist, dass, wie Herr v. Steinbeis 
bezeugt, die Schüler in den belgischen Schulen mit zwei bis drei Schuljahren weiter kommen,
	        
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