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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 28)

Beilage zu Nr. 28. 
Specialität gelegt. Gefdsse in griinlich- grauem Ton („Seladon"), deren Grundfarbe mit 
zartem weissern Reliefornament bedeckt ist. Die weisse Masse wird mit dem Pinsel auf- 
getragen und erhöht, und nach dem Brande schimmert an den dünneren Stellen die Farbe 
durch. Die Technik (päte snr päte) ist sehr schwierig, ohne dass ein wohlthätiger Edens 
damit erreicht wiirde. Ueberdies standen ähnliche Arbeiten anderer französischer Fabriken 
denen von Sevres keineswegs nach, wie denn überhaupt der ausschließliche Ruhm der 
kaiserlichen Fabrik jetzt von mehreren Seiten streitig gemacht wird. Auch die Privat- 
unternehmungen in Frankreich richten sich nach der Mode, der Hauptnnterschiad besteht 
darin. dass sie mehr fiir den Gebrauch als für den reinen Luxus arbeiten. Dabei hat fast 
jede ihre Specialität, die einejn der Darstellung von Blumen im Relief, eine andere in dem 
röthlich irisirenden Mnsnhelporcellen mit Perlmutterglanz. dem zulieb die Geflisse nller Art 
sich Muscbelforrn gefallen lassen müssen, noch andere in der Nachahmung des alten Meissner 
Purcellans, der Majoliken und Fayence etc. Besondere Beachtung verdienen die Fabriken 
von Limoges, deren Gefhsse sich an die griechische Gefiissbildung anschliessen, in der 
Ornamentation bescheidener und naturgemässer sind. Dass man dort die Suche ernst be- 
trachtet und anfasst, zeigen die Bemühungen um Verbesserung des Unterrichts und die 
Gründung eines keramischen Museums. 
Den Franzosen voraus in der eigentlich modernen Richtung zeigten sich die be- 
deutenderen englischen Fabriken. Den bekannten Bestrebungen zur Reform des Geschmacks 
scheint hier die Beschaienheit des englischen Porcellans, welches weich, leichter schmelz- 
bnr, dadurch durchsichtiger, emailartiger ist und weniger lange zu brennen braucht, for- 
derlichst entgegenzukornmen. Freilich hat diese Masse den Nnchtheil, dass sie nnplsstisch 
ist, wesshalb man für tigiirliche Gegenstände unter anderen eine in nngebranntem Zustande 
zähe Masse, "panische" genannt, benützt; ferner theilt das englische Porcellan mit dem 
Glase auch die Aehnlichkeit, dass es das heisse Wasser nicht vertragen kann. Die natiir- 
liche Folge ist der häuiigere Gebrauch von porcellnnähnlicher Fayence, und die grosse 
Gunst, deren sich die von Mintun angeregten Nachahmungen von Fnyencen des 15., 16. 
und 17. Jahrhunderts, Indiens und des Orients erfreuen. Die neuere Chemie kam der 
Technik zu Hülfe, Farbe und Ornarneutatinn entspricht dem geläuterten Geschmacks mehr 
als das weissknlte Purr-ellan. Immerhin bleibt das zurückgreifen nach einem gröberen, 
schlechteren, nnsolideren Material in gewissem Sinne ein Rückschritt, und es wird Suche 
des Porcellans sein, auf dein Wege, den diese Uoncurrenz ihm andeutet, dieselbe zu be- 
kämpfen: es muss von seiner modernen kalten Eleganz mehr zum decorativen Charakter 
des alten und asiatischen Porcellans zurückkehren. Der Redner schloss mit dem Ausdruck 
des Bednuerns, dass österreichische Industrielle von dem grosseu Aufscbwunge der Fnyenca 
bisher gar keine Notiz genommen haben. 
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Donnerstag den 12. Deccmber 1867 hielt Professor Dr. J. Glaser im österr. Mu- 
seum einen Vortrag über die Urheberrechte un nrtistischem Erzeugnissen. 
Er begann damit, nachzuweisen, dass man die üblich gewordene ltedeweise von 
einem artistischen oder literarischen Eigenth um nur als eine bildliche gelten lassen 
könne, dass ihr aber juristische Richtigkeit nicht beigemessen werden könne und man 
sich daher auch davor zu hüten habe. Im Gcgentbeil beruhe das artistische Autorrecht 
auf einer sehr empfindlichen Beschränkung, fast auf einer Verläugnnng des Eigenthums- 
rechtes an dem Original und den einzelnen Copien. Andererseits ist geschichtlich nach- 
zuweisen, dass die Autorrecbte erst seit der Erfindung der Buchdruckerkunst und ver- 
wandten Vervielfältigungsmethoden in Betracht kamen. Ihre Anerkennung durch den 
Staat ist daher als eine aus der hohen Werthschätzung der Wissenschaft und Kunst, so 
wie aus der Aufgabe der Gesetzgebung, Rßßbl und Billigkeit mit einander in Einklang zu 
bringen, hervorgegangene Mnssregel zu betrachten. welche zum unmittelbaren Zweck hat, 
den Autor dagegen zu schützen, dass der ihm? gebührende Lohn seiner Arbeit dadurch ge- 
schmälert wird, dass ein Dritter die ganz eigenthiimliche Lage nusbeutet, welche die 
unbegrenzte Möglichkeit leichter Vervielfältigung der Erzeugnisse des Geistes, das Miss- 
verhältniss zwischen der Schwierigkeit der ersten Production und der Leichtigkeit und 
Wohlfeilheit der Reproductiou, dem Autor bereitet. Dieser Schutz, aus excaptionellen Ver- 
hältnissen hervorgchend, wird nun, wie Schilf f le nsc-hweist, durch Einräumnng eines auf 
eine bestimmte Zeit beschränkten Monopols gewährt. 
Der Vortragende legt nun die positiven Normen dar, welche diesen Schutz zu ver- 
wirklichen bestimmt sind, und wendet sich sodann der Besprechung jener Fragen zu, 
welche speciell das artistische Autorrecht im Gegensatz zum literarischen betrafen. 
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