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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 34)

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vereinigten Sammlung in das Kunstausstellungs-Gebßude im ohern Stockwerk verfügbar 
werden. Zum Professor und Diroctor der Schule wird der bisherige Lehrer und Vorstand 
der akademischen Vorschule, Hermann Dyck, ernannt; zu ordentlichen Professoren: 
a) fiir das Fach des Figurenzeichuens noch der Antike und dem lebenden Modell Histo- 
rienmaler und Titularprefessor Michael Echter; b) für das Fach des Modellirens, Schnit- 
zens und Formens in Gyps der bisherige Hilfslehrer Bildhauer Heinrich Otto, beide vom 
l. Juni an; zu ordentlichen Professoren vom l. September an in provisorischer Eigen- 
schaft: a) für das Fach des Ornsmenten- und Tbierzeichnens der Künstler August Spies; 
b) für architektonische Styllehre und architektonisches Zeichnen der Architekt Emil Lange; 
c) für das Fach des Treibens und Ciselirens in Metall, dann des Emaillirens, der Erzhild- 
ner Friedrich Miller. Das Fach der Fliichendecoration, Tnpeteu- und Decorationsmalerei 
übernimmt der Historienmaler und Prof. Eugeu Neureuther, Ausserdem soll der Uni- 
versitlits-Professor Dr. Reber Vorträge über Kunstgeschichte, der Professor Seeberger 
en der Akademie der bildenden Künste Vorträge über Perspective und Schattenlebre hal- 
ten. Mit Rücksicht auf die zur Zeit für die Schule bereits verfügbaren Räume können 
von dem Lehrpereonal, ausser dem Vorstand Dyck, auch die Professoren Echter und 
Otto sofort els ordentliche Fachlehrer in Function treten, und nach Verschmelzung der 
Zeicbenschule des Vereins mit der Vorschule der Akademie den neu zu organisirenden 
Unterricht übernehmen. Da die auf Staatskosten zu bewerkstelligende Einrichtung der 
übrigen Räumlichkeiten voraussichtlich nicht vor zwei Monaten wird vollendet werden kön- 
nen, so beginnt die Ernennung des übrigen Lehrpersonals erst vom l. September au. 
Mit dem l. October wird sodann die Kunstgewerbescbule den Unterricht für alle Clusssn 
und Ahtheilungen erölfnen können. (A. A. Z) 
Ueber die nothwendigen Hsssregeln zur Verbreitung und Hebung des 
gewerblichen Zeiehenunterrichtes. 
(Auszug uns einem Gutachten des Herrn Reg-Ruins Dltßßtür v. Eilelherger m die n. a. Hlndels- und 
Gewerbeklmmer n. Wien.) 
Löbliche Handelskammer! 
Die verehrte Handelskammer hat an mich in einer Zuschrift vom 27. November 
v. J. die Anforderung gerichtet, den Bericht des Herrn Prof. F. W. Exn er über die 
Pariser Zeichenschulen für das Volk zu prüfen und meine Ansicht auszusprechen: 
eh und auf welchem Wege Aehnliuhes auch in Wien mit Berücksichtigung 
der hier zu Gebote stehenden beschränkten Mittel durchzuführen sein 
dürfte. 
Ich bin sehr gerne bereit, diesem Wunsche der Handelskammer nachzukommen, 
muss aber im Voraus um Nachsicht ersuchen, da die Anforderung, welche die Handels- 
kammer an mich stellt, keine geringe ist und die Sache selbst sich mit wenigen Worten 
nicht abthun lässt. Es ist auch gar nicht möglich, diese Frage zu beantworten, ohne auf 
eine Kritik des Bestehenden einzugehen und ohne auf die Vorbedingungen unf- 
merksam zu machen, von deren Erfüllung die Einführung derjenigen Institutionen, wie sie 
in Paris sind, abhängt. 
Die Fragen, die zu erörtern mir obliegt, berühren einen begränzten Kreis des 
öffentlichen Unterrichtes. Es ist auf diesem bestimmten Gebiete wohl die Durchführung 
einer Refonn möglich, aber diese Reform würde einen ganz anderen Charakter erhalten 
und von ganz anderem Erfolge sein, wenn es möglich wäre, ihn mit anderen Unter- 
richtsreformen in Verbindung zu bringen. 
Wer die gegenwärtige Unterrichtshewegung in Oesterreieh übersieht, der erblickt 
eine Menge ven Anregungen, die von den verschiedensten Kreisen ausgehen und die vor- 
zugsweise die Fragen der Gewerbe, Mittelschulen und des Zeichenunterrichtes berühren. 
Wenn man diese Bewegung als ein Symptom betrachtet, durch welches das lehhsße Be- 
diirfniss nach Reform censtatirt wird, sn kann man dasselbe nur ganz freudig begriissen; 
aber es darf nicht verschwiegen werden, dass anderseits grosse Nachtheile daraus hervor- 
gehen; dass sich eine Menge unberechtigter Körperschaften in die Frage des Unterrichtes 
hineinmischen, Persönlichkeiten, die mehr guten Willen als Beruf haben, solche Fragen 
in die Hand zu nehmen. 
Herr Prof. F. W. Exner hat daher vollständig Recht gehabt, wenn er darauf auf- 
merksam macht, dass die Comrnission für Paris, welche den Zeichenunter- 
richt überwacht, uns wenigen ganz hervorragenden Persönlichkeiten be- 
steht, ausschliesslich aus Männern, welche als Künstler, Kunstgelehrte
	        
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