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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 34)

lich und nebensächlich mit Kunstindustrie zu beschäftigen Neigung haben; 
Jeder, welcher die bisherige Wirksamkeit der Herren Stork, Sturm, 
Lauf berger und König kennt, wird anerkennen müssen, dass dies 
gerade in dieser Rücksicht hochbegabte Kräfte sind. Es kam bei der 
Wahl dieser Lehrkräfte noch ein Punkt in Betracht, der schwer in das 
Gewicht der Erwägungen fallen musste. Es darf einer Kuustgewerbe- 
schule, insbesondere in Wien, nicht einfallen, eine exclusive Liebhaberei 
in einer Stylrichtung zu treiben, den Zöglingen der Schule eine Styl- 
richtung aufdringen zu wollen, die, - mag sie auch fir sich noch so 
sehr berechtigt sein - im Leben keine ausschliessliehe Berechtigung hat. 
Diese speciellen Stylrichtungen zu pflegen, dazu mögen Privatateliers 
geeignet sein, sie mögen in Form von Meisterschulen an Akademien der 
bildenden Künste eine berechtigte Stätte haben - für Kunstgewerbeschu- 
len taugen sie nicht. Diese müssen sich an Künstler halten, die feinfüh- 
lend genug sind, den verschiedenen Aufgaben des kunstgewerblichen Le- 
bens gebührend Rechnung zu tragen, was allgemein giltiges Kunstgesetz 
und solide Kunsttechnik ist. 
Es ist bei der Besetzung der Lehrerstellen auch darauf Rücksicht 
genommen, dass die verschiedenste Kunsttechnik im Zeichnen und Malen 
(Oelmalen, Tempel-er, Emailmalen u. s. f.) gelehrt werden kann, wie alle 
Zweige der zeichnenden Kunst (Blumenmalen u. s. f.), deren specielle 
Erlernung fir Kunstgewerbe einen besonderen Werth hat. Architektur 
wird in dieser Schule nur insofern gelehrt, als es sich um innere Ein- 
richtung des Hauses und der Kirche handelt, und nur jene allgemeinen 
Gesetze der Architektur (Styllehre, Terminologie der Kunst), welche nöthig 
sind, um über die Elemente klare Kenntnisse zu verbreiten. Sollte sich 
_im Laufe der Zeit für specielle Bedürfnisse oder für bisher nicht vorher- 
gesehene Interessen der Kunstgewerbe die Nothwendigkeit herausstellen, 
Lehrkanzeln zu eröiilnen, so ist der Aufsichtsrath berufen, diese wahrzu- 
nehmen und dem Ministerium des Unterrichtes directe Anträge zu stellen. 
Ein besonderes Augenmerk wird auf Einführung guter Lehrmetho- 
den, treßlicher Lehrmittel und einer strammen Sehuldisciplin gerichtet 
werden. Jedermann weiss, welch' grosser Schaden den Schulen durch 
eine laxe Disciplin erwächst, wie nothwendig es ist, vom Anfange an ein 
grosses Gewicht auf gute Lehrmethoden und Lehrmittel zu legen. Was 
letztere betrifft, so hat die Kunstgewerbeschnle einen vortrefflichen Fond 
von Lehrmitteln in der Bibliothek, der Kupferstichsammlnng und in den 
Sammlungen des Museums; es ist der Schule eine jährliche Summe zur 
Anschaffung von Lehrmitteln zugewiesen; auch die n. ö. Handels- und 
Gewerbekammer, welche die Bestrebungen des österr. Museums mit nicht 
genug anzuerkennender Liberalität fördert, hat für die Kunstgewerbe- 
schule einen nicht unbedeutenden Jahresbeitrag votirt. Die Lelirsäle der 
Kunstgewerbeschule befinden sich in den Localitäten der ehemaligen 
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