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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 46)

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l)ie südlichen Pnvillous dieses Geschosses, welche die Verbindung der ge- 
nannten Räume vermitteln, sind zur Aufstellung von Gemmen und Miniaturen benutzt, 
die beiden nördlichen Pavillons enthalten Ruhesitze und öifneu sich nach der nörd- 
lichen Galerie, welche die Wandgemälde der Odysseelaudschaften von Preller in 
reicher. nach Prof. Zitek's Entwürfen von (LWestphal ausgeführter Decoretion enthält. 
Im Parterre liegen die Wohnräume für das Auisiehtspersonal, die Vorrnthsräume 
und die Heizkemmer der Luftheizung, welche in särnmtliche Räume des Gebäudes ge- 
leitet ist. 
Unmittelbar nach der Eröffnung des Museums wurden Professur Friedrich Preller 
sowie die Architekten Zitek in Prag und Ste gmunn in Weimar durch Ordensverleihungeu 
ausgezeichnet. 
Programm der Zeichen-Akademie für Damen in Berlin. 
Unterrichtsbestimmungen. 
5. 1. Die Unterrichtsanstalt umfasst drei Abtheilungen: 
I. die allgemeine Zeichenschule, 
II. die Kunstschule, 
III. die industrielle Zeichenschule. 
ä. 2. In der allgemeinen Zeichenschule wird von besonderen Fachlehrern 
Unterricht ertheilt; 
a) im Freihandzeichnen (namentlich nach Gypsen; Ornamente, Gesichtstheile, Köpfe), 
2mal wöchentlich Nachmittag; 
b) im Landschaftszeichnen, 2mal wöchentlich Nachmittags; 
cl im Medelliren, 2mal wöchentlich Vormittags; 
d) im geometrischen Zeichnen. lmal wöchentlich 1-2 Stunden; 
e) in der Perspective (unter Hinzuziehung der Lehre von den Projectionen und den 
Schattenconstructionen), in zwei subordinirten Coeteu je Zmal Wöchentl. 1-2 Stdm; 
Hieran schliessen sich Vorträge über: 
f) Kunstgeschichte, lmnl wöchentlich I Stunde; 
y) Anatomie, lmal wöchentlich 1 Stunde, Cursus einjlihrig; 
sowie 
h) Vorlesungen verschiedenen Inhalts (Mythologie, Architektur, Ornamentik, Farben- 
lehre etc.) in den einzelnen Semestern wechselnd, wöchentlich je l Stunde 
S. 3. In der Kunstschule finden in besonderen Ateliers fortgesetzte Uehnngen 
statt; 
u) im Zeichnen nach Köpfen und ganzen Figuren (nach Gyps sowie nach dem leben- 
den Modell); 
h) im Malen in Aquarell und Oel; 
1:) in der Anatomie. 
d) In einem auf eine beschränkte Zahl von Mitgliedern berechneten Seminnr werden 
gewisse theoretische Fragen aus dem Gebiete des Zeichnens und Malens einer 
eingehenden Prüfung unterzogen. 
Den Theilnehmerinnen an dieser Abtheilung steht es frei, sich an siimmtlichen 
Unterrichtsgegenständen der Abtheilung I. nach eigener Wahl zu betheiligen. 
5. 4. Die industrielle Zeichenachule unterrichtet im (farbigen) Zeichnen und Ent- 
werfen von Mustern und Verzierungen für industrielle Gegenstände, 2mal wöchentlich 
im 3 Stunden. 
Die Schülerinnen dieser Abtheilung sind gehalten, sich an dem Unterrichts im 
Gypszeichnen und im Modelliren der Ahtheilnng I. dauernd zu betheiligen. Andere Unter- 
richtsfächer der Abtheilung I. zu besuchen ist ihnen nach erfolgter Anzeige beim Vor- 
stande erlaubt. 
5. 5. Die Aufnahme in Ahtheilung I. findet in Ider Regel f erst nach Ablauf des 
schulpliichtigen Alters statt. 
Behufs Aufnahme in die Ahthsilungen II. und III. ist der Beweis für eine hin- 
reichende Vorbereitung zu fuhren. 
5. 6, Die Ferien sind Hi: alle Ahtheilungen gleichzeitig und fallen mit denen der 
hiesigen höheren Lehranstalten zusammen. Innerhalb der Ferien können die Ateliers so- 
wie die Unterrichtsräume nur ausnahmsweise und zwar fir Einzelne geöffnet werden. 
g T. Das Unterrichtshonorar wird pränumerando entrichtet und beträgt vierteljührig 
für die Abtheilungen I. und III. 10 Thlr., für Abtheilung II. 15 Thlr. 
Damen, welche sich nur an einzelnen Vorlesungen zu hetheiligen wünschen, haben 
mit dem Vorstande ein besonderes Abkommen zu lrctfexi. 
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