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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 47)

"(Ueber die Londoner Ausstellung von 187i) bringen die öffent- 
lichen Blätter einige Daten, welche wir, die Mittheilung des vollständigen 
Programmen uns vorbehaltend, hier folgen lassen: 
Die erste einer Reihe von jlhrlichen internationalen Anstellungen ausgewählter Werke 
der feinen und industriellen Künste wird am Montag den LMni 1871 in South Ksnsing- 
ton, London, eröinet und um Samstsg den 30. September 1871 geschlossen werden. Zu 
diesen Ausstellungen, welche in eigens zu diesem Behufe zu errichtenden Gebäuden ab- 
gehalten werden, sollen Erzeugnisse aller Nationen zugelassen werden, wofern sie das 
Certiücst competenter Richter erlangen, dass sie sich in genügendern Messe auszeichnen, 
um ausgestellt zu werden, Die erste dieser Ausstellungen umfasst folgende Classen, iiir 
deren jede ein eigener Berichterstatter und ein besonderes Comitä ernannt wird: 
I. Schöne Künste: l. Malereien aller Art in Oel- und Wasserfarben, Emails, Por- 
cellan n. s. w. 2. Bildhauerei in Marmor, Holz, Stein, Terracotta, Metall, Elfenbein und 
anderen Materialien. 3. Kupferstiche, Lithographien, Photographien etc. 4. Architektonische 
Zeichnungen und Modelle. iTapisserien, Stickereien, Spitzen u. s. w. G. Zeichnungen für 
decorative Erzeugnisse aller Art. S. Copien alter Gemälde, Eniails, Gypssbgüsse, Elektro- 
typen schöner alter Kunstwerke u. s. w. 
I1. Wissenschaftliche Erfindungen und neue Entdeckungen aller Art. . 
III. Mannfscturenzi l. Töpferwaaren aller Art, einschliesslich der beim Hinserban 
gebrauchten, nämlich irdene Waaren, Steingut und Porcellan u. s. w., mit den bcheifenden 
Maschinen und Processen zur Herstellung solcher Wazren. 2. Wollwaaren und Kennn- 
wollzeuge nebsi den Rohproducten und Maschinen zur Verarbeitung derselben. 3. Er- 
zeugnisse zur Förderung der geistigen und körperlichen Erziehung, nämlich: a) Schul- 
gebüude, Einrichtungen und Möbel; b) Biiehsr, Atlase, Globen u. s. w.; r) Gerithschalteu 
für körperliche Ausbildung, einsehliesslich von Spislwaarsn; d) Probennud Illustrationen 
der Unterrlchm-Methode in den schönen Künsten, Naturwissenschaften und Naturgeschichte. 
IV. Gnrtenhnukunde: Internationale Ausstellungen neuer und seltener Pdsnzen, 
sowie von Früchten, Gemiisen, Blumen und Pflanzen, welche Specinlitäten der Zucht 
zeigen, sollen in Verbindung mit den obigen Ausstellungen von der GesellechaftGirGarten- 
bsu (Roynl Horticultursl Society) abgehalten werden. 
In den Clnssen II und Ill dürfen die Producenten Proben von jedem ihrer Fabri- 
cste ausstellen. 
Die einzelnen Gegenstände werden den obigen Clnssen augetheilt werden und fillt 
die früher bei Weltausstellungen stettgehebte Unterscheidung in Nationalitäten weg. Ein 
Drittel des gesamrnten Ausetsllungsraumes wird indessen ansschliesslich fremden Ausstel- 
lern reservirt bleiben, wdche von ihren betradenden Regierungen mit Certiiicaten behufs 
Zulassung ihrer Ausstellungs-Gegensßnde versehen sein müssen, während die übrigen 
zwei Drittel für Erzeugnisse Großbritanniens und Irlands, sowie liir diejenigen auslän- 
dischen Erzeugnisse bestimmt sind, welche direct eingeschickt und dem Urtheil der für 
die britischen Aussteller ernannten Richter unterzogen werden. 
Die Sorge der äusssren Ausstattung ihrer Gegenstände wird den Ausstellern ab- 
genommen werden, du die Commission die nöthigen Glsskleten etc. kostenfrei beschafft 
und die Aufstellung - mit der einzigen Ausnahme von Maschinen -- durch ihre eigenen 
Beamten besorgen lässt. Zum Schutze der Interessen der Aussteller sollen Agenten er- 
nannt werden; fir etwaige Beschidigungen ist die Commission nicht verantwortlich, wird 
aber die grösste Sorgfalt zu deren Vermeidung beobachten. 
Jeder Ausetellunge-Gegeustand darf den Preis und muss einen Zettel mit dem bar 
sonderen Grunde (Originalität, Billigkeit, Ausgezeichnetheit etc.), weshalb er zur Aus- 
stellung geschickt wurde, an sichtbarer Stelle tragen. Unmittelbar nach EröEnung der 
Ausstellung sollen Berichte über dieselbe vorbereitet und im Laufe des ersten Monats ver- 
öifentlicht werden. Jedes fremde Land darf einen ofiiciellen Berichterstatter iir jede 
Clssse, in der Erzeugnisse des befreienden Landes ausgestellt sind, accredihiren, damit 
er an der Anfertigung den Berichte thoilnehme. Preise werden nicht vertheilt, dafür erhält 
jeder Aussteller das Certilicat über die Auszeichnung, zur Ausstellung zugelassen worden 
zu sein. Der Katalog wird in englischer Sprache veriißentlicht werden, doch soll es jedem 
fremden Lande freistehen, einen Katalog in seiner eigenen Sprache herauszugeben. 
Selbstverlag des knie. kön. österreichischen Museums. 
Druck von Csrl Gerold'i Sohn in Wien.
	        
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