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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1867 / 25)

Diese Zweige sind: 1. die Baukunst, 2. die Bildhauerei, 3. das 
Zeichnen und Malen. 
E 2. 
Die Kunstgewerbeschule zerfallt demnach: 
a) in drei Fachschulen für Baukunst, Bildhauerei sowie 
für das Zeichnen und Malen; zu ihnen tritt 
b) eine Vorbereitungsschule. 
5 3. 
Die Vorbereitungsschule hat die Aufgabe, bei mangelhader 
Vorbildung jene Fertigkeit im Zeichnen zu gewähren, welche zu erfolge 
reicher Benützung des Unterrichtes in den Fachschulen nöthig erscheint. 
Q 4. 
Die Thätigkeit der Fach schulen findet gegenüber der eigentlichen 
Kunst ihre Begrenzung durch die der Anstalt gestellte Aufgabe, dem 
Bedürfnisse der Kunatgewerbe nach künstlerisch gebildeten Kräften zu 
entsprechen. 
g 5. 
Die Fachschule für Baukunst umfasst daher die Lehre vom 
architektonischen Styl und den architektonischen Formen im Allgemeinen, 
im Besonderen aber ihre Anwendung auf die Baugewerbe, welche es mit 
künstlerischen Formen zu thun haben, also vorzüglich auf Bautischlerei, 
auf Möbelfabrication, auf die Fabricaüon von Oefen und Kaminen, über- 
haupt ihre Anwendung auf die Ausstattung des Hauses und der Kirche, 
soweit sie hier in Frage kommt. 
g e. 
Die Fachschule für Bildhauer hat die technische Fertigkeit 
im Modelliren und Bossiren sowohl iiguraler wie ornalnentaler Gegen- 
stände zu gewähren und zwar in ihrer Verwendung für die entsprechen- 
den Gewerbe, als da beispielsweise sind: Goldschmiedekunst, Gefassbild- 
nerei in Metall, Thon, Glas, Stuccaturarbeiten, Steinmetzarbeiten u. s. w. 
Auch soll jenen Zöglingen, welche sich der Holzschnitzerei widmen, die 
nöthige Anleitung ertheilt werden. 
57. 
Die Fachschule für Zeichnen und Malen hat in ihrer gewerb- 1 
liehen Richtung die gesaxnmte malerische Flächenverziernng, ebenso die 
iigurale wie die ornamentale, zum Gegenstande. Die Gewerbe, auf welche 
sie sich bezieht, sind beispielsweise die Wanddecorstion, die Zeichnung 
der Malerei auf Glas und Porcellan, für Email und Mosaiken; sie umfasst 
das grosse Gebiet der Ornamentation aller gewebten Steife u. s. w. 
ä 8. 
Hiernach sind die H a n p tgc g e n s tä n d e des Unterrichtes , welche 
auf die Fachschulen zu vertheilen sind, die folgenden:
	        
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