c) fir beide Fälle der Nachweis über die Ausbildung in den Ele-
menten des Zeichnens durch Vorlage von Proben, welche zugleich
für das Kunsttalent des Aufzunehmenden Zeugniss ablegen.
Wenn solche Proben nicht beizubringen sind, hat der Aufzunehmende
sich einer Prüfung zu unterwerfen, von deren Resultat die Aufnahme ab-
hängig ist.
ä 12.
Zum Eintritt in die Fachschulen ist erforderlich entweder:
a) der mit gutem Erfolg absolvirte Vorbereitungscurs oder
b) nebst dem Nachweise der zum Eintritt in die Vorbereitungsschule
nothwendigen Vorbedingungen der durch eine Prüfung gelieferte
Nachweis über jenen Stand der Zeichnenfenigkeit, dessen An-
eignung die Aufgabe der Vorbereitungsschule ist;
c) in der Regel das vollendete 16. Lebensjahr , wovon aber
durch das Lehrercollegium geeigneten Falls Dispensaxion ertheilt
werden kann. Die Aufnahme in die Fachschule ist nur eine
vorläufige auf ein halbes Jahr; sodann erfolgt, wenn der Schiller
während dieses Zeitraumes genügende Befähigung und entspre-
chenden Fleiss gezeigt hat, die definitive Aufnahme. i
Die Zahl der Schüler darf in jeder Fachschule Vierzig nicht über-
schreiten. Tritt eine zeitweilige, Ueberschreitung dieser Zahl ein, so wird
der betrelfenden Fachschule zur vorübergehenden Aushilfe eine suppli-
rende Lehrkraft beigegeben, welche einen bestimmten Theil der Schüler
zum Unter-richte zu übernehmen hat. Sollte sich jedoch die Erhöhung
der Schülerzahl als dauernd herausstellen, so wird diesem Bedürfnisse
durch die Anstellung einer neuen selbständigen Lehrkraft abgeholfen
werden. '
ä 13.
Zum vorübergehenden Besuche der Fachschulen können, wenn die
Räumlichkeiten es gestatten, Hospitantsn zugelassen werden, welche
nicht an den zum Eintritt in die Schule festgesetzten Termin gebunden sind.
5 14.
Der Besuch sowohl der Vorbereitungsschule als jeder einzelnen
Fachschule ist in der Regel auf zwei Jahre beschränkt, doch kann be-
sonders begabten Schüleru über Beschluss des Lehrercollegiums gestattet
werden, noch ein drittes Jahr in einer der Fachschulen anzubringen.
Der Ueberiritt aus der Vorbereitungsschule in eine der Fachschulen
kann auch im Laufe des Schuljahres erfolgen, wenn der Schüler sich die
erforderliche Fertigkeit im Zeichnen angeeignet hat.
Auch dem Uebertritt aus einer Fachschule in die andere während
dieses Zeitraumes steht nichts im Wege, wie auch, so weit dies dem ge
ordneten Studiengange nicht entgegen ist, der gleichzeitige Besuch zweier
Fachsehulen nach Thunlichkeit ermöglicht werden soll.