Der Gehalt des Professors für Frcihandzeichnen beträgt 1000 B. mit
dem Vorrückungsrechte in 1200 H. und 1400 H. nach zehn- und zwanzig-
jähriger an der Kunstgewerbeschule zugebrachter Dienstzeit.
Die vier Professoren der Fachschulen erhalten einen Gehalt von
1600 H. mit dem Vorrückungsreehte zu 1800 i]. und 2000 d. nach zehn-
und zwanzigjahriger Dienstzeit an der Anstalt. '
Sämmtliche iiinf Professoren erhalten ein Quartiergeld von je 200 fl.
Hervorragenden Künstlern, welche an die Anstalt berufen werden,
kann auch ein höherer Gehalt bewilligt werden. _
Die Remuneration fir die ä 9 Punktv a) aufgeführten Vorlesungen
wird jedesmal über Vorschlag des Aufsichtsrathes durch das Unterrichts-
ministerium bestimmt.
5 20.
Die Leitung der Anstalt führt einer der Professoren der Fachschulen
auf die Dauer von zwei Jahren als Director; er wird auf Vorschlag
des Aufsichtsrathes vom Unterrichtsminister bestimmt und erhält fiir seine
Amtsleistung eine jährliche Remuneration von 300 d.
Bezüglich der zu benützenden Sammlungen des k. k. österreichi-
schen Museums hat er sich mit dem Director desselben ins Einvernehmen
zu setzen.
Die auf diesem Wege der Schule anvertrauten Unterrichtsgegen-
stände sind seiner speoiellen Ueberwachung anheimgegeben und er hat
für die unversehrte Rückgabe derselben obzusorgen.
ä 21.
Mit der Ueberwachung der Schule wird ein A u fsi c h t s r a t h be-
traut. Dieser besteht aus dem Director des k. k. Museums für Kunst
und Industrie, aus drei dem Curatorium der genannten Anstalt angehöri-
gen Männern der Kunst und Wissenschaft, welche der Protector derselben
ernennt, und aus einem Mitglieds der Handels- und Gewerbekammer von
Wien, welches von derselben erwählt wird. '
Der Director des Museums Hihrt den Vorsitz. Die übrigen Mit-
glieder werden auf drei Jahre ernannt, resp. erwählt.
Die Aufgabe des Anfsichtsrathes, soweit sie nicht schon im Vorher-
gehenden bestimmt ist (Q5 9, 10, 16, 18, 20), besteht in der Beaufsichti-
gung der Schule in ihrem inneren und äusseren Leben; er hat in Allem,
was dem Gedeihen der Schule förderlich sein kann, die Initiative zu er-
greifen und darauf bezügliche Anträge an das Ministerium zu richten,
überhaupt dem Ministerium in der Leitung der Anstalt mit Rath und That
beizustehen. Die Protokolle des Lehrkörpers leitet der Vorstand des Auf-
sichtsrathes an das Ministerium.
Etwaige Anträge des Lehrkörpers werden im Anfsichtsrath bespro-
chen und gehen von diesem mit einem Gutachten begleitet an das Mi-
nisterixim.