MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 94)

sprechen, die Vertreter der Kunstwissenschaft zeitweilig zu versammeln, 
um in ähnlicher Weise, wie dies in anderen gelehrten Kreisen üblich ist, 
die gemeinsamen Fachinteressen zu berathen und durch persönliche An- 
näherung der Berufsgenossen dem wissenschaftlichen Leben förderlich 
zu sein. 
Die Weltausstellung, welche wohl ohnedies die meisten unserer 
Collegen im Laufe der nächsten Monate nach Wien führen wird, bot den 
Unterzeichneten den Anlass, dem lange gehegten Gedanken Wirklichkeit 
zu verleihen, und sie beehren sich hiermit, Sie, geehrter Herr, zur Theil- 
nahme an diesem ersten kunstwissenschaftlichen Congress er- 
gebenst einzuladen. 
Der Congress findet in den Tagen vom I. bis 3. September im 
k. k. Oesterr. Museum zu Wien, Stubenring Nr. 5, statt und wird sich 
mit der Erörterung nachstehend bezeichneter kunstwissenschaftlicher Ge- 
genstände, sowie mifder Discussion über diejenigen Anträge beschäftigen, 
welche in Folge dieser Einladung von den geehrten Besuchern des Con- 
gresses bei dem unterzeichneten Comite bis längstens l. August d. J. 
eingereicht und von demselben auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. 
Nicht auf der Tagesordnung befindliche Gegenstände, so weit sie nicht 
etwa rein formeller, die Geschäftssngelegenheiten des Congresses berüh- 
render Natur sind, bleiben von der Discussion ausgeschlossen. 
Die Debatte wird in deutscher Sprache geführt, ohne dass jedoch 
dem Präsidium das Recht benommen wäre, auch Vorträge in fremden 
Sprachen zuzulassen. ' 
Zur Theilnahme an den Verhandlungen des Congresses sind alle 
Diejenigen berechtigt, welche sich entweder als Kunsthistoriker oder 
sonstwieltheoretisch mit der Kunst beschäftigen und sei es persönlich ein- 
geladen, sei es bei dem unterzeichneten Comite angemeldet werden sind. 
Als zu erörternde Hauptgegenstände der Tagesordnung beehrt sich 
das Cohgite die nachfolgenden aufzuführen: 
I. Die Anforderungen der Kunstwissenschaft an die Anordnung, 
Katalogisirung und Verwaltung der Museen. 
ll. Die Conservirung von Kunstwerken (Gemälden, öffentlichen Denk- 
mälern, kirchlichen Kunstgegenständen, Miniaturen, Handzeichnungen etc.). 
lll. Der kunstgeschichtliche Unterricht an Hoch- und Mittelschulen. 
IV. Gründung eines Repertoriums der Kunstwissenschaft und Anlage 
eines kunstgeschichtlichen Regestenwerkes. 
V. Reproductionen von Kunstwerken und deren Verbreitung im ln- 
teresse der Museen und des Kunstunterrichtes. 
Die Namen der geehrten Congressmitglieder, welche über diese 
Gegenstände Vorträge halten werden, werden mit der Tagesordnung 
bekannt gemacht. Ueber die Verhandlungen werden stenographisch auf- 
genommene und vom Präsidium redigirte Berichte in den Druck gegeben.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.