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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1897 / 4)

zeugnisse und Erinnerungen, verhütet deren Verschleuderung oder Ver- 
wüstung, wird ein Bildungsmittel für Bevölkerungen, die an solchen arm 
sind, gibt dem Heimatsgefühle Nahrung. Die vielen Orts- oder Cant0ns- 
Museen in Frankreich und in der Schweiz sind gewiss nicht lauter Muster- 
anstalten, bergen mitunter ein buntes Durcheinander von Naturalien, Aus- 
grabungen, Geräthen aller Art, Bildern, Münzen, Documenten, geschicht- 
lichen Curiositäten; aber mit allen Mängeln werden sie von den Be- 
wohnern mit Recht werth gehalten, und eine Regierung, die durch 
Reglements oder Eingriffe in die Verwaltung den Leuten die Freude an 
diesem Besitze verkümmern wollte, würde schwerlich weise handeln. Mit 
der Zeit finden sich wohl immer Bürger, die ihre Zeit uneigennützig der 
Sammlung widmen und in ihr zu Kennern auf einzelnen Gebieten heran- 
wachsen. Und zwar liegt es in der Natur der Dinge, dass die gewerbliche 
Jugend in solchen, wenn auch der Systematik entbehrenden, Sammlungen 
mancherlei Anregungen empfangen kann. 
Alles zusammengenommen, entdecken wir keinen Grund, die Geduld 
oder gar den Muth zu verlieren. Auch wer in Einzelheiten Ursache zur 
Unzufriedenheit zu finden meint, wird zugestehen müssen, dass in dreißig 
Jahren etwas Erkleckliches geleistet worden ist. Ueberall Leben an Stelle 
der Erstarrung, Streben und Schaffen in den gewerblichen Kreisen, An- 
theil in weiten Schichten der Gesellschaft; in der Kunstlitteratur haben 
die decorativen Künste den gebührenden Platz erobert. Wir können aus 
allbekannten Gründen uns nicht mit Frankreich oder Italien vergleichen, 
aber außerdem dürfen wir den Einfluss unserer Museen auf die volks- 
thümliche Kunst ohne Scheu hervorheben. lch wenigstens habe z. B. im 
Jahre t886 in England den Einrichtungsstil bürgerlicher Wohnungen genau 
auf demselben Punkt gefunden, wie 24 und 34 Jahre früher. Man kann 
und soll verbessern, braucht aber nicht umzustürzen. 
Und wie im Allgemeinen liefert für unsere besonderen Angelegen- 
heiten die Hüchtige Umschau im Anschluss an die erwähnten Aufsätze 
keine untröstlichen Ergebnisse. Es zeigt sich, dass die - nun sämmtlich 
geschiedenen - Männer, die 1863 das Statut für das Oesterr. Museum 
ausarbeiteten, Rudolph v. Eitelberger, Gustav Heider, Karl v. Lewinsky 
und Johann Gabriel Seidl, ein Werk für die Dauer geschaffen haben, das 
innerhalb fester Grenzen Spielraum genug zur gesunden Entwicklung hat, 
so lange aufrichtiges Interesse und Verständniss für die Aufgaben des In- 
stitutes lebendig bleiben.
	        
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