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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVIII (1883 / 214)

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wurde im Auftrage der Leipziger Gemeinnützigen Gesellschaft mit-Unter- 
stützung der Stadt Leipzig gegründet. ') Herr Dr. W. Götze schreibt: 
uWir haben seit drei Jahren eine große Anzahl von Schülern in 
verschiedenen Handfertigkeitscursen von Lehrern unterrichten lassen, die 
selbst erst wieder von tüchtigen Handwerksmeistern in länger 
dauernden Cursen vorgebildet waren. Einen eingehenderen Bericht über 
das von uns Gewollte würden sie in der Broschüre finden: wVerhand- 
lungen des Congresses für Handfertigkeitsunterricht und 
Hausfleiß am 3'. Juni 1882 in Leipzig. Gera, Ißleib und Rietzschel, 
18824- Das deutsche Central-Comite für Handfertigkeit und Hausßeiß 
') Das Programm der Schülerwerkstatt der Gemeinnützigen Gesell- 
schaft zu Leipzig ist folgendes: 
Stundenplan 
Mittwoch von 3 bis 5 Uhr: Bildschnitzen für Lehrer und größere Schüler, Herr 
Bildhauer Weber; Mndelliren für Lehrer, Herr Bildhauer Lehnen; - von 5 bis 
7 Uhr: Modelliren iür Schüler, Herr Zeichenlehrer Mühl bach; Pnpparbeiten für Lehrer, 
Herr Lehrer Niederley; Tischlerei für Schüler, Herr Lehrer Heeger. 
Sonnabend von 3 bis 5 Uhr: Tischlerei und Einlegearbeiten für Lehrer, Herr 
Tischlerobermeister Werner; Papparbeiten für Schüler, Herr Lehrer Niederley; 
Metallarbeiten für Schüler, Herr Zeichenlehrer llling; - von 5 bis 7 Uhr: Metall- 
arbeiten für Lehrer, Herr Schlossermeister Kaiser. 
Bestimmungen tiir die Lehreroixrsa 
Das im Voraus zu entrichtende Honorar beträgt im ersten Halbjahre 5 Mark für 
einen, 7 Mark 50 Pf. für zwei, und to Mark für drei und mehr Curse. 
Die von den Herren Theilnehmern herzustellenden Arbeiten bestimmt der Leiter 
des Curses. 
Die Werkzeuge sind mit Sorgfalt zu benutzen und nach dem Gebrauche wieder 
einzuordnen. 
Die hergestellten Arbeiten werden in das in jeder Werkstatt ausliegende Buch 
eingetragen und bleiben bis zur nächsten ölfentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten 
in Verwahrung der Scbülerwerkstatt. Erst darnach werden sie Eigenthum der Theilnehmer. 
Jeder Theilnehmer verpüichtet sich durch Namensunterschrift zur Erfüllung dieser 
Bestimmungen. 
Verpilichtnngen für die Sohtilerourae. 
Das pünktlich in der ersten Unterrichtsstunde jeden Monats im Voraus 
zu entrichtende Honorar beträgt x Mark So Pf. für jeden Cursus. Die Inhaber von Frei- 
stellen zahlen monatlich, ebenfalls im Voraus, 50 Pf. für das Material. 
Die Schüler haben den Anordnungen des Leiters ihres Curses unbedingt Folge 
zu leisten. Mit dem Werkzeug ist strengste Ordnung zu halten. Nach dem Gebrauche 
ist jedes Stück sorgsam wieder an seinen Ort zu bringen. 
Die hergestellten Arbeiten werden das Eigenthum der Schüler, sie bleiben aber 
bis zur nächsten ötfentlichen Ausstellung der Werkstattsarbeiten in der Schülerwerkstatt 
aufbewahrt. 
Muss ein Schüler den Unterricht versäumen, so hat er bei seinem Wiedererscheinen 
dem Leiter des Curses eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung einzuhündigen. 
Der Austritt eines Schülers kann nur nach erfolgter schriftlicher Abmeldung 
geschehen. Dabei ist der laufende Monat immer voll zu bezahlen. 
Zur lnnehaltung dieser Bestimmungen verpßichten sich die Eltern durch Namens- 
unterschrilt.
	        
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