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seiner gesammten Studien über die natürliche Farbenlehre in einem Buche
für das große Publicum der Künstler, Kunsttechniker, Kunstgelehrten und
Kunstfreunde zusammenzufassen. So entstand das grundlegende, auch in
das Französische übersetzte Werk wDie Physiologie der Farben für die
Zwecke der Kunstgewerbem, Leipzig 1866, dem er neun Jahre später die
nBruchstücke aus der Theorie der bildenden Künsteu folgen ließ, in denen
Perspective, Schattenconstruction und Beleuchtung behandelt werden. Beide
Werke sind in der späteren Litteratur viel benutzt worden und können
von keinem Künstler entbehrt werden, der sich selbst über seine Arbeit
Rechenschaft gibt. Auch darf nicht unerwähnt bleiben, dass er dem
Werke über die Farbenlehre durch die Erfindung des Schistoskop ge-
nannten optischen Instrumentes zur Bestimmung der Complementärfarbe
für jede Farbennuance eine wichtige praktische Ergänzung folgen ließ.
Selbstverständlich betheiligte sich Brücke auch in hervorragender
Weise an den Besprechungen, die in den Jahren 1866 und 1867 wegen
der Ergänzung des Museums durch eine Lehranstalt gehalten wurden und
gehörte zu den drei Vertretern des Curatoriums in dem ersten Aufsichts-
rathe der 1867 in's Leben gerufenen Kunstgewerbeschule, der mehrere
Jahre hindurch zugleich als artistischer Aufsichtsrath für die Fachschulen
des Handelsministeriuxns fuugirte.
Mit der Pflichttreue, die den Verstorbenen charakterisirt, kam er
den Anforderungen dieser beiden Stellungen bis an sein Lebensende nach,
ein Muster von Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit, und vor Allem in
den Fragen des Kunstunterrichtes erfreuten die Leiter des Museums und
der Schule sich stets seines wohlbegründeten Urtheils und Rathes. Beide
Anstalten werden dem hochverdienten Manne, dem alle Würden und Aus-
zeichnungen nichts von der Anspruchslosigkeit und Milde des Wesens
nahmen, für alle Zeit das ehrenvollste Andenken bewahren. B.
Ueber Freiheit und Gesetzmässigkeit der kirch-
lichen Kunstformen.
Von Dr. H. Swoboda.
Mit dem Gedanken, dass das Beste gar oft der Feind des Guten sei,
treten wir an unser heutiges Thema heran. Schon eine versuchsweise
Lösung desselben wird den Werth einer Anregung haben; als zweck-
entsprechend und zeitgemäß muss es aber geradezu gefordert werden,
dass der Harmonie zwischen künstlerischen und liturgischen Interessen
auf beiden Seiten, bei den Künstlern wie beim Clerus, die lang versagte
Aufmerksamkeit geschenkt werde. Daher kann es nur mit gleichem Danke
auf beiden Seiten hingenommen werden, wenn diese treüliche Pflegestätte
österreichischen Kunstfleißes, die uns heute gastlich aufnimmt, der Freiheit,
aber auch der Gesetzmäßigkeit kirchlicher Kunstformen gedacht und die prak-
tische wie ideale Bedeutung einer Verständigung hierin erörtert wissen will.