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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 141)

4. Als dringend nothwendig wird ferner die Begründung einer Fachbibliothek be- 
zeichnet, welche solche Werke enthält, die durch Abbildungen und durch geschichtliche, 
technische, künstlerische Erläuterungen die Zwecke des Museums zu fördern geeignet 
sind. Bei einer solchen Bibliothek würde es aber nicht blos darauf abgesehen sein dürfen. 
der Verwaltung des Museums das Material zur Sammlung, Ordnung und Nutzbarmachung 
der Museumsgegenstände an die Hand zu geben, sondern es müsste auch dafür gesorgt 
werden, dass zur Benutzung der Bücher durch Gewerbtreibende und Lernende, sei es in 
dem einzurichtendcn Lesezimmer, sei es in den Clnssenzimmern der in demselben Ge- 
baude befindlichen Anstalten, sei es unter Umständen auch im eigenen Hause, möglichst 
bequeme Gelegenheit geboten werde. Die Begründung der Büchersammlung wird um so 
nothwendiger, als es den hiesigen öffentlichen und Gesellschaftsbibliotheken theils an 
neuerer kunstgewerblicher Literatur, theils an leichter Zugänglichkeit für das Publi- 
cum fehlt. 
5. Ausser dem Lcsczimmer der anzulegenden Bibliothek müssen auch geeignete 
Raume mit zweckmässigcir Zeichen- und Mudellirtischen vorhanden sein, um den Gewerb- 
treibenden, Meistern und Gehilfen, zum Zeichnen und Modelliren im Museum selbst nach 
den Vorbildern seiner Sammlung Gelegenheit zu geben. 
6. Wie bisher die Commission die von ihr gesammelten Gegenstände dadurch nutz- 
bar zu machen suchte, dass sie nicht blos dem Publicum die Beschauung derselben sn 
viel wie möglich gestattete, sondern sie auch durch beigefügte Erläuterungen über Her- 
kunft, Stolf, Technik, Styl und bemerkenswerthe Vorzüge oder Mängel dem Verständ- 
niss der Beschauer näher brachte, durch kurze Veröffentlichungen in den hiesigen Tages- 
blättern auf die neu ausgestellten Stücke aufmerksam machte, und für die kunstgewerh- 
liche Formenlehre und den Zeichnenunterricht in der allgemeinen Gewerbeschule und 
der Gewerbeschule für Mädchen die begehrten Stücke (mit gewissen durch die Umstände 
gebotenen Ausnahmen) an diese Anstalten auslieh, so wird die künftige staatliche Ver- 
waltung des Museums durch ähnliche Mittel die Nützlichkeit desselben befördern müssen. 
7. Endlich wird als ein besonders wichtiges Mittel, durch welches die neue An- 
stalt ihrer Aufgabe gerecht werden könnte, die Verbindung einer regelmässigen Lehr- 
thätigkeit mit dem vorhandenen Material bezeichnet. Es würde diese von der Verwaltung 
des Museums ausgeübt werden können theils durch öifentliche Vorträge, welche geeignet 
wären, das kunsthistorische Verständniss des Publicums im Allgemeinen zu fordern, theils 
durch Curse für die Genossen einzelner Gewerbszweige, bestimmt die technischen und 
stylistischen Kenntnisse derselben zu entwickeln. 
Pariser Weltausstellung l878. 
Speulalprogrsmm für Gruppe II, Olnase 6, 7, 8; Kunstnnteunioht und 
' Kunstwissensohaft. Berichterstatter: Hofrath Ritter von Eitelberger, Directar 
des Oesterr. Museums für Kunst und Industrie. 
ln der Collectiv-Ausstellung des Kunstunterriehtes seilen die Fortschritte Oester- 
reichs auf dem Gebiete des Kunstunterrichtes, des Musealwesens und der sachverwandten 
Gebiete vor das Auge gebracht werden. 
a) Lehrinstitute für Kunst (Akademieen der bildenden Künste) und Schulen 
für das Kunstgewerbe. - Plane der eigens fnr Zwecke solcher Anstalten erbauten 
Gebäude und Ateliers. - Programme, enthaltend Angaben über die Errichtung der Schule, 
das Lehrpersonale, die Frequenz der Schüler 
Die Kunstgewerbeschule des Oesterr. Museums für Kunst und lndustrie in Wien 
wird insbesondere eine Auswahl der Arbeiten bieten, welche den Lehrgang der Schulen 
verdeutlichen sollen; ebenso eine Auswahl der vorzüglicheren Lehrmittelbehelfe. 
Anmerkung. Die Kunstgewerbeschule wird ausserdem in Verbindung mit den 
kunstgewerblichen Fachschulcn des k. k. Handelsministeriums in der Gruppe lll (Ein- 
richtungsstncke und Zugehtir) mit selbständigen Arbeiten vertreten sein; nur die höhere 
Kunststickereischule des Handelsministeriums wird in der Gruppe ll zugleich mit den 
weiblichen Schulen ausstellen. 
b) Zeiehenunterricht in den Schulen. Der gessmmte Gang des Zeichen- 
unterrichtes von der Volksschule angefangen bis einschliesslich die Mittelschule, soll durch 
systematische Vorführung der Vorlagewerke und Lehrbehelfe, sowie der jetzt geltenden 
Unterrichtspläne dargestellt werden.
	        
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