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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 141)

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Der Candidat hat während dieses mehrjährigen Curses sich eigen 
zu machen: i 
l. Die entsprechende Fertigkeit in figuralem und ornamentalem 
Zeichnen; 
z. hat derselbe folgende theoretische Curse durchzumachen, deren 
Reihenfolge nach Bedarf und verfügbarer Zeit von der Direction und dem 
Aufsichtsrathe der Kunstgewerbeschule bestimmt wird: 
a) einen zweijährigen Curs über Styllehre mit den entsprechenden 
Zeichenübungen ; 
b) einen zweijährigen Curs über die Elemente der Projections- und 
Schattenlehre und Perspective mit den entsprechenden Zeichen- 
übungen, in dessen erstem Jahre Projections- und Schattenlehre und 
in dessen zweitem Jahre Perspective vorgetragen wird; 
c) den zweijährigen Curs über Anatomie und 
d) den ganzjährigen Curs über Kunstgeschichte. 
Ueber diese theoretischen Gegenstände sind halbjährige Prüfungen 
abzulegen (a. d.). 
g. s. 
Zu Beginn seiner Thätigkeit in der Schule wird jedem Candidaten 
von dem betreffenden Professor die Reihe der von ihm zu besuchenden 
Vorträge bestimmt; ebenso werden demselben die entsprechenden Prü- 
fungen vorgeschrieben. 
g. 6. 
Nach Vollendung seiner Studien hat der Candidat in Gegenwart des 
Directors der Kunstgewerbeschule, des Fachlehrers und eines Mitgliedes 
des Aufsichtsrathes eine Abgangsprüfung abzulegen, in welcher er nachv 
zuweisen hat, dass den Anforderungen des  4 vollständig Genüge ge- 
leistet wurde. 
_ , 5- 7- 
Als Abgangszeugniss erhält der Candidat ein motivirtes Zeugnis: über 
die an der Anstalt erreichten Erfolge. 
Dieses Abgangszeugniss wird von dem Vorsitzenden des Aufsichts- 
raths vidirt. 
s. s. 
Jene Candidaten, welche nicht den regelmässigen Curs, sondern 
zur Ergänzung ihres bereits erlangten Wissens undKönnens 
nur einzelne Abtheilungen desselben zu besuchen beabsichtigen, können 
als ausserordentliche Hörer aufgenommen und zur Ablegung einzelner der 
im  4 aufgeführten Prüfungen zugelassen werden. 
Solche Candidaten erhalten jedoch kein Abgangszeugniss, sondern 
blos Studienzeugnisse über ihre Leistungen in den frequentirten Gegen- 
stünden.
	        
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