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Volltext: Monatszeitschrift XVIII (1915 / Heft 11)

Wir lassen also den amtlichen Vermerk vom Jahre 1740 aus dem Haus-, 
Hof- und Staatsarchiv im Wortlaute folgen, da er uns, wie gesagt, manche 
neue Aufklärung zu bieten scheint. 
Es „bittet des Cummer-goldt-Schmidts und schaz-Carieradjuncten 
johann Känischbauer hinterlassene wittib . . . nach dem im vorigen jahr 
erfolgten Todt ihres Manns . . . um Unterstützung, wozu es dann heißt: 
„Vorgedachtes Obrist Cammerer Amt erwehnet nicht minder von dieser 
Supplicantin Ehe Mann in obigen Bericht, daß Selber noch zu zeiten Mays. 
Beeder glorwiirdigen Römisch. K. K. Leop0ld- und joseph Höchst Seel. an- 
denckens schon als CarHergoZd-Schmidt so gejließen, wie Embsig gedienet 
habe, auch Vnter Ew. Kays. May. A" 712, anbey zu einem Schaz-Carier ad- 
juncten resolviert, vnd Ihme zu gleich das drittel der Bey der Kays. Schaz 
Cammer einkommenden accidentien verwilliget worden, zu dessen genuss 
jedoch Er ohneacht seines vielfaltigen Sollicitirens, niemahls gelangen 
können, dahero sich auch die wittib gänzlich erarmet und hilf-loß befände. 
Von derley Cafn-er goldt Schmidts-Wittiben ist annoch kein Exemplum 
vorhanden, daß ihnen etwas wäre gereichet worden, wiezumahlen aber der 
verstorbene Känischbaur gegen die 50. jahr Bey Hof als Can-iergoldschmidt 
gestandten, über dieß auch den genuß des Ihme zuerkenten drittels Bey der 
Kays. Schaz Cafrier, So Von a" 712 Biß zu dessen erfolgten absterben durch 
27. jahr gleichwohlen etwas ausmachen würde, hat entbehren müssen, vnd 
eben der Vrsachen halber die Wittib zu Ihrer Beeden Subsistenz ihre eigene 
Mittel daran gestreckt, daß Sie zumahlen von ihrem Mann Seel. keine Ver- 
lassenschajft iiberkomen, sondern sich nach mehreren Inhalt ihrer Beweg- 
lichen Vorstellung völlig verarmet, anbey ganz gebrechlich und krank 
Befindet; Also wäre diese Wittib wohl einer Besonderen Coriiseration 
würdig, Vnd dahero die Treu gehorsamste Concertations Cofüission nicht 
abgeneigt, für dieselbe ex Suma paupertate etwan mit jährl." 120 jl. aujf 
ihre noch etwan wenig übrige Lebens Täg, jedoch sine Consequentia für 
andere derley Hof-Künstlers Wittiben gehorsarnst einzurathen." 
Dazu erfolgte nun die kaiserliche Entschließung (Resolutio Caesarea): 
„Res" Caesa." obwohl der Mann nicht viel gearbeithet, noch gedienet, 
auch darumb sonders Bezahlt worden, kan ihr, damit kein consequenz, loco 
Eleemosynae aujf einmahl 300 fl. geben werden." 
Die Ausfertigung ist vom 29. März datiert. (Ebenda Blatt 232 v.) 
Es wird uns hier also nicht nur das Jahr 1712 als Jahr der Ernennung 
Känischbauers zum Schatzkammeradjunkten bestätigt, sondern auch zur 
Kenntnis gebracht, daß er vorher schon lange als Kammergoldschmiecl tätig 
war und als solcher bereits für Kaiser Leopold I. und Kaiser Joseph I. ge- 
arbeitet hat. Nach dem Worte „gegen die 50 jahre" gelangen wir, vom 
Todesjahr 1739 zurückrechnend, in die erste Zeit der Neunzigerjahre des 
XVII. Jahrhunderts als den Anfang seiner Tätigkeit für den Hof. 
Wichtig ist dann noch der Vermerk des Kaisers, daß Känischbauer 
„nicht viel gearbeithet" habe. Es mag sich dies aber nur auf die Tätig-
	        
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