Aufsatzgebälk aufgestellten Sta-
tuen der Heiligen Stephan und
Laurenz, kaum wesentlich von
der Figur St. Pauli in Allhartsberg
(Abb. 4) entfernt, nur daß die
Gestalten gedrungener, die Be-
wegungen bombastischer, die Ge-
wanddrapierungen schwerflüssiger
erscheinen. In der starken Falten-
häufung des Mantels, in der ver-
suchten Aufkräuselung der Man-
telränder, in der spiraligen Dre-
hung der über den Hamisch ge-
bundenen Schärpe siebt man die
Symptome des in diesen Figuren
zum Durchbruch ringenden Be-
wegungsdranges (Abb. 5). Quali-
tativ erheben sich die Figuren nicht
über die Leistungen eines ge-
schickten Handwerkers. Im Jahre
1665 war der Altar, wie eine In-
schrift besagt, vollendet. Während
seiner Arbeiten am Hochaltar
lieferte Schwanthaler für die
Abb. 8. Ried im Innkreis, Stadlpfarrkirche, Floriani-Allar, Peter_ und Pau1s_Ki1-che in
St. Joachim , _ _
verschiedene Arbeiten, so eine
Kripperldarstellung der Flucht nach Ägypten für 4 Gulden 30 Kreuzer und
einen Heiligen Geist auf das heilige Fest Pfingsten für 2 Gulden.
In den folgenden Jahren hatte der zyjährige Meister schwere Kämpfe zu
bestehen. In Ried entstand ihm in dem um einige Jahre jüngeren Bildhauer
Veit Adam Vogl eine gefährliche Konkurrenz. Vogl war der Sohn des Rieder
Bildhauers Ludwig Vogl; er war erbeingesessen in Ried, Bildhauer und
wohlbestallter Weinwirt zugleich, während Schwanthaler eben nur die „un-
angesessene Person" war. Vogl erhielt daher auch den bedeutendsten Kunst-
auftrag, den der Rieder Rat damals, 1665, zu vergeben hatte, nämlich die
Herstellung des „Dietmair Anhanger-Bildnuss" für den Brunnen am Markt-
platz,"' eine nüchterne Arbeit, stilistisch und qualitativ den Schwanthaler-
schen Ritterheiligen des Hochaltars nahe verwandt. Schwanthaler wehrte
sich mit aller Energie gegen den unbequemen Nebenbuhler. Am I 3. Jänner
I668 brachte er sogar beim Rate des Marktes Ried eine Klage gegen Vogl
ein. Er erklärte die Tätigkeit Vogls als einen Eingriff in seinen Beruf, wo-
durch er ihm „seine Nahrung merklich entziehe". Schwanthaler verlangte,
der Rat möge dem Vogl das Bildhauergeschäft aberkennen, denn Vogl sei
4' Photographie Reißenstein Nr. 5237.