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Volltext: Monatszeitschrift XXII (1919 / Heft 6, 7 und 8)

alleinig auf die Wirtschaft hin Bürger geworden, und daher möge man ihm 
auferladen, daß er sich seiner Profession, der Weinwirtschaft, alleinig zu 
bedienen schuldig sein soll". Vogl wieder erklärte auf die Klage protzig, 
Schwanthaler möge „als unangesessene Person? erst einen Bürgen stellen", 
dann erst brauche er zu antworten. Doch wolle er mit Vorbehalt seines 
Rechtes vorbringen, daß sein Vater Ludwig Vogl sel. über seine erlernte 
Kunst einen authentischen Lehrbrief gehabt habe, den er jederzeit vorzeigen 
könne. Er selbst habe ebenfalls seine Kunst redlich erlernt. „Es sei aber gar 
nicht bekannt, wo und von wem Schwanthalers Vater die Kunst gelernt, ob 
der oder Thomas Schwanthaler jemals einen Lehrbrief gehabt. Man solle 
dem Kläger auftragen, seinen und seines Vaters Lehrbrief in authentica 
forma vorzuzeigen." Über den Ausgang des Prozesses ist nichts weiter 
bekannt. Vogl übte jedenfalls weiter seinen Bildhauerberuf aus. Die zwei 
Konkurrenten wurden zu grimmigen Feinden. Schwanthaler ließ sich sogar 
zu Tätlichkeiten gegen den Gesellen Vogls hinreißen, er beschimpfte seinen 
Konkurrenten und nannte ihn „Frötter und schlimmen Schelmen". Es kam 
zu wiederholten Klagen und sogar die Gesellen übertrugen die Streitigkeiten 
ihrer Meister aufeinander. Gar manche „compromotierliche Personen" ver- 
mittelten zwischen beiden, aber heute versöhnten sich die beiden und 
schlossen „zu Erhaltung guter Nachbarschaft, auch künftiger Fried- und 
Einigkeit einen Vergleich"; man erklärte 
sogar, man könne voneinander „nichts anders 
als Ehr, Liebes und Gutes sagen", und bei 
nächster Gelegenheit gab es wieder Klagen, 
exekutive Pfändungen usf. Nach allem scheint 
von beiden Gegnern Schwanthaler der tempe- 
ramentvollere Kampfhahn gewesen zu sein, 
der sich, wie er selbst gestand, „aus vor- 
eilendem Zorn und Hitzigkeit" zu Angriffen 
verleiten ließ. Er war eben eine impulsive 
Künstlematur. 
In dieser bewegten Zeit seiner ersten er- 
bitterten Konkurrenzkämpfe hat sich Schwan- 
thaler, der in seinem I-Iochaltar noch ganz 
in handwerklichen Traditionen steckte, künst- 
lerisch zur Individualität durchgerungen. Im 
Jahre 166g arbeitete er an dem Floriani-Altar 
der Pfarrkirche in Ried, den die Brauerzeche 
gestiftet hatte (Abb. 6 bis 8). Mit diesem 
Werk tritt der Rieder Bildhauer als ein Künst- 
ler von Rang und Können in die heimatliche 
4' Nach dem Rieder Ratsprotokolle vom r. Oktober 1667, 
Fol. xoo, war an diesem Tage bereits an Thomas Schwanthaler 
und seine Frau Eva Vorburger das Bürgerrecht verliehen worden. Abb. 9, Mattighofen, Oberösterreich, ehe- 
Vgl. Dr. Gärtner in „I-Ieirnatkunde", 8. Heft, Seite m6. rnalige Stiftskirche, Hochaltar, St. Paulus 
 
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