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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 142)

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Abends verlegt werden. Den Tagesunterricht (von 2-4. Uhr Nachmittag) 
besuchten nur 2 Schüler, welche im Laufe des Jahres auch noch weg- 
geblieben sind. Der Zeichensaal wurde im Winter auch Vormittags von 
8 Uhr an von einigen Zimmermalern benützt. Das technische Zeichnen 
lehrte der Bürgerschullehrer Ignatz Kohlm arm. Als ein neuer Unter- 
richtsgegenstand wurde im Laufe des Schuljahres das Malen von Blumen 
nach der Natur eingeführt, obwohl man auch dabei auf mancherlei 
Hindernisse stiess, welche insbesondere in den häufigen Unterbrechungen 
im Schulbesuche und dem Mangel an ausreichendem Tageslichte ihren 
Grund hatten. Trotz des weniger regelmässigen Schulbesuches war der 
Fleiss der Schüler ein befriedigender, und die Haltung derselben war der 
Schulordnung ganz entsprechend. e 
An Schulgeld wurden 3x3 B. 70 kr. entrichtet, 9 Schüler waren 
vom Unterrichtsgelde befreit, und 17 Schüler wurden durch Prämien im 
Gesamrntbetrage von 195 fl. ausgezeichnet, welcher Betrag von Seite der 
Reichenberger Sparcassa der Schule zur Verfügung gestellt worden ist. 
Ausstellung In Lßlllßifl- 
Das Prögramm der wlandwinhschaftlichen und industriellen Ausstellung der König- 
reiche Galizien und Lodomerien sammt dem Grossherzogthume Kraknuu, welche in 
Lemberg in der Zeit vom 6. September bis 4. October xS77 stattfinden soll, bezeichnet 
als Zweck dieser Ausstellung: die factische landwirthschaftliche und industrielle Prnduction 
des Landes darzustellen, sowie auch die Beurtheilung zu ermöglichen, in wiefern die 
erzielten Resultate den Productionskräften des Landes entsprechen. 
Die Ausstellung umfasst ifnlgende vier Ahtheilungen: 
i. Die inländischen Erzeugnisse der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen 
Industrie des Grossgrundbesitzes. 
z. Die inländischen Erzeugnisse der Landwirthschaft und der landwirthschaftlichen 
Industrie des Kleingrundbesitzes. ' 
3. Die inländischen Gewerbe- und lndustrieproducte, ferner das Unterrichts- und 
Erziehungswesen. 
4. Die Boden- und Thierproducte, sowie die landwirthschnftlichen Maschinen aus- 
wärtiger Produzenten. v 
Die Erzeugnisse der Kunstindustrie, ferner der Kunst- und Zeichenunterricht fallen 
in die Gruppen 16, 20-27, 3x-33. ' 
16. Gruppe. E rz e u g n i s se der H a u si n dust ri e. Weberei- und Sxickereiarbeiten, 
- Korbßechtereb, Schnitzerei- und dergleichen andere Arbeiten , - Holz- , Stein- und 
Thonwaaren, sowie überhaupt alle den Nebenerwerb der ländlichen Bevölkerung bildenden 
Erzeugnisse. 
20. Gruppe. Weberei und Bekleidung. Gewaschene und verarbeitete Wolle, 
fnr Weberei appretirte Thierhenre und Erzeugnisse aus denselben, Flachs, Plant und 
ähnliche Fasern-Producte; Strohflechterei-Erzeugnisse, Binsem, Bush, Haar, Draht- und 
Seilerwaaren-Producte; Posamentirwaaren, Spitzen und Stickereien, fertige Kleidungen, 
Koplbedeckungen, Modewaaren, Beschuhung, Handschultmacherwaaren, Weisswzaren, Ta- 
pezierarbeilen u. s. w, endlich alle Vorrichtungen für deren Erzeugung. 
21. Gruppe. Leder und Lederwaaren. Alle Lederarten, Riemer- und Sattler- 
fabricate, Handschuhmscherwaaren, welche zur Bekleidung nicht gehören und als Galan- 
tcriewaaren betrachtet werden; Kürschnerwaaren. - 
22. Gruppe. Metallfnbricate. Gold- und Silberwaaren; Erzeugnisse aus Eisen 
und Stahl, exclusive der Maschinen und Instrumente für wissenschaftliche Zwecke; Er- 
zeugnisse aus allen anderen Metallen; Waden.
	        
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