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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 168)

Um zwischen dem Entwerfen und der Ausführung der Spitzenmuster die für deren 
künstlerische und technische Veredlung ncthwendige Verbindung der hiebei betheiligten 
Kräfte herzustellen, steht mit dem Spitzen-Zeichencurse ein von demselben Professor ge- 
leiteter, an der Fachschule für Kunststickerei in Wien errichteter praktischer ,Spxtzen- 
Nah- und Klöppelcurs in Verbindung. 
3. 
Der Curs beginnt am z. August 1879 und läuft ohne Unterbrechung durch die 
Hauptferien fort. Während der Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, sowie an Sonn- 
und Feiertagen findet kein Unterricht statt. 
Dern Leiter des Curses ist gestattet, einzelnen Frequentanten einen jährlichen ein- 
maligen Urlaub bis zur Dauer von 14 Tagen zu ertheilen. 
4. 
Der Leiter des Curses entwirft das Programm desselben und ist ihr dessen Durch- 
fuhrung verantwortlich. 
Demselben steht die Aufnahme und Entlassung der Frequentanten, die Zuweisung 
und Ueberwachung ihrer Arbeiten und die Bestimmung über die Hohe ihrer Entlohnung zu. 
5. 
Das Pragramm und das Regulativ des Curses unterliegt der Genehmigung des 
k. k. Ministeriums für Cultua und Unterricht. 
6. 
Am t. Janner jeden Jahres wird dem Unterrichtsministerium ein detaillirter Bericht 
über Frequenz, über Leistungen und Erfolge des Spitzen-Zeichencurses von dessen Leiter 
vorgelegt. 
7. 
Der Leiter des Curses bestimmt die Lehrmittel und Musterobjecte und besorgt 
deren Anschnifung aus einem bei der Amtscassa des k. k. Oesterr. Museums zu diesem 
Zwecke angewiesenen und alljahrlich am Jahresschlusse zu verrechnenden Pauschale. 
Auch die übrige Geld- und Cassagebahrung hinsichtlich der for die Zwecke du 
Spitzen-Zeichencurses verwendeten Summen erfolgt im Wege der Amtscassa des k. k. 
Oesterr. Museums. 
Die für den Spitzen-Zeichencurs bestimmten Lehrmittel werden Eigenthum der 
Kunstgewerbeschule. Der Ankauf der für den Curs nothwendigen alten und neuen Spitzen- 
muster geschieht im Einvernehmen mit der Direction des k. k. Oesterr. Museums, in 
dringlichen Fallen auch nach eigenem Ermessen und unter Verantwortlichkeit des Leiters 
des Curses. Derlei Muster werden der Sammlung des k. k. Oesterr. Museums inventarisch 
einverleibt. 8 
Der Leiter verfügt über die von den Frequentanten des Curses angefertigten Ent- 
würfe von Säitzenmustern, welche bis auf weiteres an alle, an der Hebung der Spitzen- 
industrie bet eiligten Fnctoren direct und unentgeltlich abgegeben werden; ausgenommen 
sind hievon jene Entwürfe, welche der Leiter des Spitzen-Zeichencurses über specielle 
und private Bestellung selbst anfertigt, welche daher auch lediglich in den Kreis seiner 
privaten künstlerischen Thatigkeit fallen und als solche behandelt werden, 
g. 
Um sich über den Stand der Spitzenindustrie des Auslandes und über die Bedürf- 
nisse der inländischen Spitzenerzeugung durch unmittelbare Anschauung Kenntniss zu 
verschaffen, hat der Leiter des Spitzen-Zeichencurses alljährlich lnformations- und ln- 
spectionsreisen zu unternehmen. Wenn dieselben nicht mehr als 14 Tage in Anspruch 
nehmen, hat er hievon die Directionen des k. k. Oesterr. Museums und der Kunstgewerbe- 
schule in Kenntniss zu setzen; bei längerer Dauer der Reisen ist im Wege der genannten 
Directionen ein motivirter Antrag an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht zu 
erstatten und dessen Genehmigung einzuholen. 
m. 
Alljährlich zu Ostern findet gleichzeitig mit der Ausstellung der Kunstgewerbe- 
schule auch eine Ausstellung der Arbeiten des Spitzenzeichencurses im k. k. Oesterr. Mu- 
5911m SKI".
	        
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