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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 191)

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ln den auf diese Weise erweiterten stabilen Räumen --der Künstler- 
genossenschaft wird im Jahre 1882 von der Genossenschaft eine inter- 
nationale Ausstellung eröffnet. Dem Programme der Ausstellung entnehmen 
wir folgende Punkte: 
Die Genossenschaft der bildenden Künstler Wiens veranstaltet im Jahre 188: in 
den Räumen ihres erweiterten Hauses während der Zeit vom r. April bis 30. September 
eine Ausstellung hervorragender Kunstwerke des ln- und Auslandes, welche seit der 
Wiener Weltausstellung 1873 entstanden sind. 
Dieselbe wird Werke der Architektur, Bildhauerei und Medailleurltunst, der Malerei, 
der zeichnenden, sowie der vervielfaltigenden Künste umfassen. 
Die Leitung aller diese Ausstellung betrelfenden Angelegenheiten hat die Genossen- 
schaft einer von ihr gewählten Commission übertragen. 
Von Seite der k. k. Regierung, welche dem Unternehmen ihre thatkräftige För- 
derung zugesagt hat, sind eine Anzahl von Medaillen als Anerkennung hervorragender 
Werke des ln- und Auslandes in sichere Aussicht gestellt. 
Ueber deren Zuerkennung wird eine Jury entscheiden, an welcher eine bestimmte 
Anzahl von Mitgliedern der Commission und solche Vertreter theilnehmen werden, welche 
von Seite der ausstellenden Künstler nach Maßgabe ihrer Betheiligung und Landes-Ange- 
horigkeit zu wählen sind. 
Außerdem kommen zur Zuerkennung 3 goldene, von Sr. kais. Hoheit Herrn Erz- 
herzog Carl Ludwig gestiftete Medaillen, und der ReicheVsche Künatlerpreis, beide Katev 
gorien nach den bestehenden Bestimmungen. 
Die Commission gibt sich der gegründeten Hoßnung hin, dass die zum Ankaufe 
aus Staatsmitteln nothwendigen Fonds bewilligt werden, umsomehr, als die hohe Regie- 
rung ihre Absicht ausgesprochen hat, dieser Ausstellung alle Begünstigungen einer Staats- 
Ausstcllung zuzuwenden. 
Zugelassen sind alle Kunstwerke, welche von der Commission als Aufnahmsiury 
angenommen werden. 
In dieser Commission fungiren als Präsidenten: Graf Edmund Zichy, Nikolaus 
Dumba, Prof. Hans Makart, A. Streit; als Vorstands-Siellvertreter: Prof. Heinrich 
v. Angeli; als Schriftführer: Franz Pittner; als Secretar: Carl B. Walz. 
Litoraturhoricht. 
Rud. Redtenbacher: wLeitfaden zum Studium der mittelalterlichen 
Baukunst." Mit 544 Figuren und 4 Tafeln Abbildungen. Leipzig, 
T. O. Weigel, 188i. 8. 
Dieses Buch ist zwar in erster Linie für Architekten und Baugewerbeschulen be- 
stimmt, wird aber auch Kunsthistorikern sehr nützlich sein. Es empfiehlt sich durch sehr 
klare und pricise Darstellung und umfassende Kenntniss der Literatur- und Denkmalsltunde. 
Das Studium der Formenlehre der Baukunst des romanischen und gothisehen Stils ist 
nicht so eingebürgert, wie es wünschenswerth ist. Es sollte auch die Formensprache 
dieser Stile uns so geläufig sein, als die der Antike und der Renaissance. Sind ia doch 
die romanischen und gothischen Baudenkmale unserer Heimat Denkmsle, die aus dem 
geistigen Leben des Volkes hervorgegangen, dem wir angehören. Aber es fehlte bisher 
an einem kurzgefassten Lehrbuche für die Formenlehre dieser beiden Stile. Die Werke 
von Ungewitter, Hotfstedt, Violet-le-Duc u. A. rn. sind zu umfassend, als dass sie leicht 
zugänglich wären R. Redtenbacher, der sich bereits als Schriftsteller ganz besondere Ver- 
dienste erworben, große Erfahrungen im Bauleben besitzt und ganz Europa bereist hat, 
hat auch die weniger bekannten Resultate der Forschun en von Mnrtens in sein Werk auf- 
genommen. Redtenbacher ist ein oEener Kopf und un efangener Denker aus der Schule 
Friedrich Schmidts Er hat auch das Werk, das wir bestens allen Jenen empfehlen, die 
sich mit der mittelalterlichen Baukunst beschäftigen wollen, diesem seinen Lehrer ge- 
widmet. Das instructive Buch, mit Registern versehen, ist trotz der reichen Illustrationen 
wohlfeil, was wir besonders betonen wollen. 
Lobet, J.: Quelques preuves sur Jean Cousin, peintre, sculpteur, geo- 
metre et graveur. Paris, Renouard 188i. 48 S. 8. 
Der Verfasser will mit seinem Büchlein eigentlich nur eine Mahnung erneuern, 
welche er bereits 1866 ergehen ließ, die Provinzial- und Notariatsarchive von Sens und
	        
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