MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 192)

ln letzter Zeit sind die Missstände dieser Schulen sowohl in der öffentlichen Presse, 
als auch in Fachkreisen häufig besprochen worden, und der Wunsch wurde laut, dass 
durch ein inniges Zusammengehen beider Ministerien das Ziel erreicht werde, das wir 
Alle anstreben, nämlich dem Gewerbeschulwesen wirklich gedeihlich unter die Arme zu 
greifen. lch habe meine Freude darüber geäußert, dass kein bestimmter Antrag gestellt 
wurde, weil es wirklich eine sehr schwere und verantwortliche Aufgabe ist, mit positiven 
Vorschlägen in dieser Beziehung zu kommen, und weil ich die Ueberzeugung habe, dass 
es PGicht der Regierung sein wird, nach Erwägung der Verhältnisse und nach Anhörung 
der Fachkreise, welche in erster Linie dazu berufen sind, ihr Votum hierüber abzugeben, 
Vorschläge zu machen und in dem Abgeordnetenhause Vorlagen einzubringen, welche 
geeignet sind, ein einheitlicheres, gedeihlicheres und besseres Zusammenwirken beider 
Ministerien zum Zwecke eines entsprechenden Gewerbeschulunterrichtes zu Stande zu 
brinen. . . . . . 
8 Den Ausführungen des Herrn Abg. R. v. Gomperz, sowie denen des Herrn Abg. 
Wiesenburg tritt Abg. Dr. Haase in folgender Weise entgegen: Wenn nicht schon 
von dem ersten Herrn Redner zum Budget des Handelsministeriums, dann von Seiner 
Excellenz dem Herrn Handelsminister und jetzt von dem Herrn Specialberichterstattcr für 
Centralleitung darauf hingewiesen worden ware, dass die einheitliche Organisation unseres 
gewerblichen Unterrichtswesens eine unbedingte Notbwendigkeit sei, so wurde schon die 
Thatsache, dass wir die Kosten für einen Theil der gewerblichen Bildungsanstalten im 
Budget des Untcrrichtsministeriums, die Kosten für einen anderen Theil im Budget des 
Handelsministeriums eingestellt finden, uns an diesen wunden Fleck in der Organisation 
der genannten Bildungsanstalten erinnern. 
Es ist gewiss erfreulich, dass von allen Seiten die Nothwendigkeit der einheitlichen 
Organisation dieser Anstalten auch in diesem hohen Hause und selbst von Seite der 
Regierung mit eben der Lebhaftigkeit anerkannt und betont wird, wie in den Kreisen der 
Gewerbetreibenden. lch konnte mich aber mit dem letzten Vorredner, dem Herrn Special- 
berichterstatter für den Titel Ceniralleitung nicht einverstanden erklären, wenn derselbe 
meint, wir waren wohl verpflichtet, unseren Wunsch, es möge eine einheitliche Leitung 
des gewerblichen Bildungswesens bewirkt werden, auszusprechen, wir sollten uns aber 
enthalten, etwas über die Richtung zu sagen, in welcher diese einheitliche Organisation 
schließlich zu Stande gebracht werden soll. Ich bin vielmehr der Ansicht, dass es unsere 
Pflicht ist, darauf aufmerksam zu machen, dass dieselben Gründe, welche andere Cultur- 
staaten, wie England, Frankreich, Preußen langst schon bewogen haben, die Leitung der 
gewerblichen Bildungsanstalten im Ressort des Untcrrichtsministeriums zu vereinigen, 
auch uns bewegen. auf derselben Bahn vorzugehen und die anderwarts gemachten Er- 
fahrungen auch uns zu eigen zu machen. ln der That finden wir auch in den Kreisen 
der Gewerbetreibenden, um deren eigenste lnteressen es sich ja handelt, eine weitaus 
überwiegende Majoritat, welche für die Leitung des gewerblichen Unterrichtswesens im 
Ressort des Untcrrichtsministeriums einsteht, und viele von Denjenigen, welche vor nicht 
gar vielen Jahren sich für die Vereinigung aller auf das gewerbliche Erziehungswesen be- 
züglichen Agenden im Ressort des Handelsruinisteriums ausgesprochen haben, sind heute 
anderer Ansicht geworden und stimmen mit uns überein, wenn wir wünschen und fordern, 
dass das Unterrichtsministerium diese Agenden übernehmen solle. 
Allerdings sind mir in den letzten Tagen und namentlich in Folge des von mir im 
hohen Hause zum Capitel der Staatsgewerbeschulen eingebrachten Resolutionsantrages 
einige Einwendungen dagegen mitgetheilt worden, auf deren Widerlegung ich mich heute 
beschränken will. Man sagt nämlich - und das sind die Einwände, welche von den 
Freunden der einheitlichen Organisation des gewerblichen Unterrichtes unter dem Pro- 
tectorate des Handelsministeriums eltend gemacht werden - erstens: das Handels- 
ministerium und nicht das Unterric tsministerium hat in Bezug auf das gewerbliche 
Unterrichtswesen die Bahn gebrochen; zweitens: das Handelsministerium widmet den 
gewerblichen Unterrichtsanstalten eine ausgedehntere Pflege als das Unterrichtsministerium, 
und drittens: das Handelsministerium ist viel eher in der Lage, sich mit den Gewerbe- 
treibenden in Fühlung zu erhalten als das Unterrichtsministerium. 
Gestatten Sie, dass ich in kurzen Worten - und darauf soll sich meine heutige 
Aufgabe beschranken - diese Einwände auf ihr richtiges Maß zurückführe. 
Wer mit der Entwicklung unseres gewerblichen Unterrichtswesens vertraut ist, dem 
ist es kein Geheimniss. dass die ersten gewerblichen Fachschulen weder vom Unterrichts- 
ministerium noch vom Handelsministerium, sondern von denjenigen Gewerbetreibenden 
in's Leben gerufen wurden, welche das Bedurfniss einer höheren gewerblichen Bildung 
zuerst erkannten und kein Opfer scheuten, um dasselbe zu befriedigen. 
Vom Jahre 1864 aber beginnt eine in der That Bahn brechend: Thatiglteit auf 
diesem Gebiete und zwar durch das Unterrichtsministerium. Es wird im Jahre 1364 zunächst 
das Osterreichische Kunstgewerbemuseum in's Leben gerufen. drei Jahre später, im Jahre 
1867 die vWiener Kunstgewerbeschule- und abermals drei Jahre später, im Jahre 1870
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.