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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe X (1875 / 116)

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7. die nicht prämiirten Entwürfe werden nebst den uneröEneten 
Couverts sofort wieder zurückgestellt werden; 
8. über die Zuerkennung der Preise entscheidet eine Jury, welche 
aus den Mitgliedern der Gesellschaft unter dem Vorsitze des Präsidenten 
gebildet wird. 
II. 
Von der Gesellschaft zur Förderung der Bronzeindustrie wirdhiemit 
ein Modellirpreis per 300 fl. ö. W. in Silber unter folgenden Bedingungen 
ausgeschrieben: 
I. Der zu prämiirende Gegenstand hat eine Figur oder eine figurale 
Gruppe von 12 bis r4 Zoll Höhe darzusellen und muss derselbe in Metall 
ausgeführt werden können; 
2. das Modell kann in Gyps, Thon oder Wachs hergestellt werden, 
jedoch muss die Verfertigung in dem Zeitraurne zwischen dieser Aus- 
schreibung und dem Einreichungstermine geschehen; 
3. das Modell muss für kunstgewerbliche Zwecke brauchbar sein; 
4. das prämiirte Object bleibt Eigenthum des Concurrenten, doch 
hat derselbe einen Gypsabguss auf seine Kosten für die Gesellschaft her- 
stellen zu lassen; 
5. der Einreichungstermin wird auf den 15. October d. J. festgesetzt 
und sind die Objecte an den Ausschuss (Oesterr. Museum, Stubenring) 
unter einem Motto einzusenden; gleichzeitig ist auch in einem versie- 
gelten Couvert der Name des Bewerbers sowie das auf dem Concurrenz- 
object angebrachte Motto zu übergeben; 
6. die Preisvertheilung der prämiirten Entwürfe erfolgt in der Ge- 
neralversammlung am 8. November c.; 
7. die nicht prämiirten Entwürfe werden nebst den uneröffneten 
Couverts sofort wieder zurückgestellt werden; 
8. über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury, welche 
aus Mitgliedern der Gesellschaft unter dem Vorsitze des Präsidenten ge- 
bildet wird. 
III. 
Concurs-Ausschreibung 
über den Zichy-Preis für Entwürfe von praktischen Gebrauchsgegen- 
ständen zur Ausführung in Bronze, u. zw. vier Preise a 25 fi. ö. W. in 
Silber für das Jahr 1875. 
r. Die Preise sind für Zöglinge der Kunstgewerbeschuleldes Oesterr. 
Museums bestimmt und werden namentlich solchen Entwürfen zugewendet, 
deren Herstellung eine einfache Ausführung in geschmackvoller Form 
ermöglicht; 
2. jeder Bewerber hat auf jeden der vier Preise Anspruch; 
3. der prämiirte Entwurf bleibt Eigenthum des betreffenden Zöglings; 
5.
	        
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