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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 128)

f) Erfindungen oder Entdeckungen, welche in der Versuchsanstalt ge- 
macht werden, sind vom Leiter mit allen im Privilegiengesetze vom 
Jahre 1852 (R. G. Bl. vorn 25. September 1852, XVlll. St. x84) 
P. 12. vorgeschriebenen Cautelen zu beschreiben, und die Beschrei- 
bung versiegelt im Archive des k. k. Unterrichtsministeriums zu 
hinterlegen. Hiedurch soll dem eventuellen Verluste vom Erfinder 
etwa geheim gehaltener Verfahrungsweisen vorgebeugt, in keiner 
Weise jedoch seiner, beziehungsweise seiner Erbfolger Eigenthums- 
rechten präjudicirt werden. 
g) Der Verkauf der von dem Leiter der Versuchsanstalt erfundenen 
Farben oder sonstigen chemischen Präparaten für die Zwecke des 
Kunstgewerbes ist Privatsache des Erfinders. Derselbe ist nur ver- 
pflichtet, einerseits seine Erfindungen der inländischen lndustrie 
zugänglich zu machen und der Direction des k. k. Oesterr. Mu- 
seums die Anzeige zu erstatten, welchen inländischen Firmen er die 
Erzeugung und den Vertrieb jener Artikel übertragen hat, - an- 
dererseits mit ausländischen Firmen in keinerlei Verbindung zu dem 
angegebenen Zwecke zu treten. 
h) Dienstreisen zum Zwecke der Inspicirung oder Einrichtung kunst- 
gewerblicher Fachschulen unternimmt der Leiter der Versuchsanstalt 
in Folge der ihm auf dem Wege der Direction des Oesterr. Mu- 
seums zugehenden Aufforderung desjenigen Ministeriums, zu dessen 
Ressort die betreffende Fachschule gehört. Von dem Antritt der 
Reise und der voraussichtlichen Dauer derselben hat er der Di- 
rection des Museums Anzeige zu erstatten. 
Q. 5. Mit der Ueberwachung der Anstalt wird der Aufsichtsrath der 
Kunstgewerbeschule betraut. Derselbe hat in Allem, was dem Gedeihen 
der Anstalt förderlich sein kann, die Initiative zu ergreifen und darauf 
bezügliche Anträge an das Ministerium zu richten, überhaupt dem Mini- 
sterium in der Leitung der Anstalt mit Rath und That beizustehen. 
Etwaige Anträge des Leiters der Versuchsanstalt werden im Aufsichts- 
rathe besprochen und gehen von diesem rnit einem Gutachten begleitet 
an das Ministerium. 
Der Director des Museums als Vorsitzender des Aufsichtsrathes be- 
stimmt, welchen Sitzungen der Leiter der Versuchsanstalt beizuwohnen hat. 
Vorlesungen Im lluaeum. 
Den Cyclus dieses Winters beschloss Reg.-Rath Prof. v. Neumann mit einem 
zwei Abende (16. und 23. März) in Anspruch nehmenden Vortrage über udas Gewerbe 
und Kunstgewerbe in Oesterreichs älterer Zeit-l. Nach kurzem Hinblicke auf 
die Wichtigkeit jener Zweige der menschlichen Thätigkeit, als die mächtigste Grund- 
feste unseres Wohlstandes, wies er auf die Schwierigkeit ihrer Betrachtung für den Ge- 
schichtschreiber hin. Die Stetigkeit und das Allmälige ihrer Entwicklung lässt nämlich 
die Anhaltspunkte der fortschreitenden Bewegung fast verschwinden: wie der alleinigen 
Uebung der Hausindustrie im achten und neunten Jahrhundert die Hörigkeit der Hand- 
werker unter den Mauern eines Klosters oder einer Burg folgt, wie dann die Handwerker
	        
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