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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XV (1880 / 172)

Dem Auftrage gemäss fassen beide Schriften vor Allem die Be- 
dürfnisse Englands ins Auge und nehmen daher besonders Rücksicht auf 
die Kunstzustände, die Lebensgewohnheiten, die nationalen Begabungen 
und Neigungen der Angelsachsen diesseits und jenseits des Weltmeeres. 
lm Grossen und Ganzen unterschieden sich aber die Kunstzustä-nde, welche 
Semper in England vorfand und seiner Kritik unterzog, nicht so sehr von 
den festländischen, dass seine Recepte nicht mit gewissen Aenderungen 
überall hätten befolgt werden können, wie es ja auch geschehen ist. 
wWissenschaft, Industrie und Kunstr- hat den Charakter einer Denkschrift; 
das Manuscript, welchem er den Titel nPractical Art in metals and hard 
materials, its Technology, History and Stylesw gegeben hat, ist ein bis 
ins Detail ausgearbeiteter Organisationsentwurf, welchen wir einestheils 
in dem South Kensington Museum und den verwandten Anstalten, anderen- 
theils aber in dem Krystallpalast zu Sydenham wiedererkennen. Rand- 
bemerkungen von der Hand des namentlich um die Verbesserung des Kunst- 
unterrichtes in England hochverdienten Malers Richard Redgrave erhöhen 
den Werth dieser Schrift. (Fßnsguung folgt.) 
Zur Frage des gewerblichen Unterrichtes für Mädchen. 
Der Bericht der Frau Aglaia von Enderes über nFrauenschulen und 
Frauenarbeiten auf der Pariser Weltausstellung 187814 gibt Veranlassung 
einige darin enthaltene Daten noch besonders hervorzuheben, welche sich 
auf die Frage beziehen, ob Mädchen schon im schulpflichtigen Alter 
zur gewerblichen Arbeit herangebildet werden können. Das Bedürf- 
niss, dass auch die Volksschule die Mädchen und Knaben für den gewerb- 
lichen Unterricht vorbereite, lässt sich nicht aus der Welt schaffen, und 
so unangenehm es auch einigen Vertretern der Volksschule sein mag, es 
wird doch darauf Bedacht genommen werden müssen, dass den Kindern 
der Gewerbsleute durch die Volksschule jene Unterstützung zu Theil werde, 
auf welche sie im Gewerbeleben Anspruch machen können. Es ist uner- 
lässlich nöthig, auch in Oesterreich auf diese im ä. u de! gegenwärtig be- 
stehenden Volksschulgesetzes fast nur angedeutete Frage zurückzukommen. 
Besonders in Frankreich, Belgien und Finnland wird heute diese Frage 
gründlich ventilirt und zugleich praktisch durchgeführt, und der Auf- 
schwung, den gewisse Zweige des Kunstgewerbes in Frankreich genommen 
haben, ist wesentlich dem Umstande zuzuschreiben, dass auch in den weib- 
lichen Volksschulen in gründlicher Weise für den gewerblichen Unterricht 
vorbereitet wird. Wir würden in Oesterreich, speciell auf dem Gebiete 
der Spitzenklöppelei, der Porzellanmalerei, der Cartonnagearbeiten etc. 
ganz anders dastehen, wenn in unsern Volks- und Bürgerschulen für Mäd- 
chen gewerbliche Arbeiten gepflegt würden. Was in Belgien nach dieser 
Richtung hin geschieht, erfahren wir aus folgender Stelle des Berichtes:
	        
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