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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVIII (1883 / 211)

Die Zuerkennung der Preise erfolgt durch ein Preisgericht. 
Die prämiirten Skizzen gehen in das Eigenthurn der Gemeinde Wien über. Das 
geistige Eigenthutn bleibt dem Künstler gewahrt. 
Dem Verfasser der mit dem ersten Preise prämiirten Skizzen wird die seinerzeitige 
Ausführung des ganzen Frieses des Gemeinderathssasles im Sinne des Progrsmmes unter 
der Bedingung zugesichert, dass zwischen ihm und dem Gemeinderathe ein Ueberein- 
kommen über diese Ausführung zu Stunde kommt. 
Als Schlusstermin für die Ablieferung wird der i. September 1883, Mittags 12 Uhr, 
festgesetzt. 
Die Concuxsskizzen sind an die Bauleitung des neuen Rathhauses in den 
Vormittagsstunden von 9 bis I2 Uhr einzusenden und mit einem Motto zu versehen. 
Denselben ist eine Erläuterung, jedoch ohne jeden persönlichen Hinweis, und ein 
versiegeltes Schreiben beizufügen, welches außen dasselbe Motto und innen das Honorar, 
welches der Künstler für die al-fresco-Ausführung der sämrntlichen Bilder des vor- 
stehenden Progrnmmes beansprucht und den Namen und Wohnort des Künstler! zu 
enthalten hat. 
Das versiegelte Schreiben wird erst nach der Preiszuerkennung geölfnet. 
Nachträglich eingelangte Skizzen bleiben unberücksichtigt. 
Sämmtliche rechtzeitig eingelangte Skizzen werden 8 Tage vor Beginn und 8 Tage 
nach Beendigung der Arbeiten des Preisgerichtes ölfentlich ausgestellt. 
Autugraphirte Croquis des Gemeinderathssaales und die gedruckten Concursbeding- 
nisse sind in der Bauhütte des neuen Rathhauses zu beheben. 
Genoms-Ausschreibungen. 
An der Fachschule für Goldschmiedekunst und verwandte Gewerbe in Prag wird 
mit dem Beginne des Schuljahres i883[84 eine Lehrstelle für Projecrionslehre und Frei- 
handzeichnen zur Besetzung gelangen, mit welcher Stelle eine jährliche Remuneration 
von xzoo B. verbunden ist. 
Bewerber um diese Stelle haben sich über eine entsprechende Lehramtsthitigkeit 
in der Proiectionslehre sowie im Freihand- und kunstgewerblichen Zeichnen "oder minA 
destens über einen gründlich erhaltenen Zeiehenunterricht an einer technischen oder 
artistischen Lehranstalt auszuweisen. Bewerber, welche überdies eine praktisch-industrielle 
Verwendung nachweisen können, erhalten bei sonstiger gleicher Qualification den Vorzug. 
Auch müssen die Competenten in der Lage sein, schon vom August 1883 an vom Unter- 
richtsministerium in Verwendung genommen zu werden. 
Bei zufriedenstellender Dienstleistung ist die Umwandlung dieser vorläufig vertrags- 
mäßig halbjahrig kündbaren Stelle in eine definitive unter entsprechender Erhöhung des 
Gehaltes bis zu dem Ausmaß der Bezüge eines Lehrers an einer Staatsgewerbeschule zu 
jenem Zeitpunkte in Aussicht genommen, wo die Fachschule für Goldschmiedekunst nach 
der Uebersiedlung in den Neubau der Kunstgewerbesehule ihre bleibende Organisirung 
gefunden hnben wird. 
Die mit einem Curriculum vitae und den erforderlichen Documenten versehenen 
Gesuche sind an das Unterrichtsministeriurn zu richten und bei der Schulleitung bis zum 
l. Juli 1883 einzubringen. 
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An der k. k. Staatsgewerbeschule in Reichenberg gelangt mit Beginn des 
Studienjahrcs 1883-84 die Stelle des Fachvorstandes der Baufach-Abtheilung 
zur Wiederbesetzung. 
Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1200 8., die Activitätszulage der Vlll. 
Rangclnsse von 3m: 8., eine Functionszulage von "San G. und das Vorrückungsrecht in 
fünf Quinquennalzulagen von je ano B. verbunden. Eine hervorragende gewerbliche 
Praxis kann bis zu fünf Jahren eventuell als Dienstzeit in Anrechnung gebracht werden. 
Bewerber um diese Stelle haben ihre an das k. k. Ministerium für Cultus und 
Unterricht stylisirten, mit dem Curriculum vitae, den Studienzeugnissen, den Nachweisen 
über eine hervorragende praktische, eventuell auch lehramtliche Thätigkeit und allfälligen 
wissenschaftlichen Arbeiten belegten Competenzgesuche bis 2.5. Mai l.J. bei der Direction 
der k. k. Staatsgewerbeschule in Reiehenherg einzureichen. 
Selbuvcrhg de: k. k. Osten. Huuums Gir Kunst und Industrie. 
llmhdruekcrviyiu (lul omuu am. m Wim.
	        
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