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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XX (1885 / 240)

richt einerseits körperliche Anstelligkeit für die Handarbeit erzielt, und 
wenn er anderseits Arbeitsfreudigkeit und geistiges Interesse am Hand- 
werk wachruft, so hat er seine Aufgabe vollauf erfüllt. 
In solchem Sinne soll er für den Arbeiterstand, für die Gewerbs- 
thätiglteit vorbilden. Die Ausbildung in einem Gewerbe kann und darf 
nicht der Zweck sein, in den Uebungsfächern gerade so wenig wie in den 
theoretischen Disciplinen der I-iandwerkerschule. 
Nahezu Alles, was die Freunde des Handfertigkeitsunterrichtes zu 
Gunsten desselben anführen, lässt sich für die praktischen Uebungen an 
der Handwerkerschule geltend machen. Wenn dennoch ein gewisser Un- 
terschied besteht, so ist er darin begründet, dass an der Handwerker- 
schule der berufliche Zweck den erziehlichen überwiegt, während bei dem 
in oder neben der Volksschule geplanten Handfertigkeitsuttterrichte das 
umgekehrte Verhältniss besteht. 
In Anbetracht dieses beruflichen Charakters der Handwerkerschule 
dürfte auch die Gefahr eines Dilettantismus in der Arbeit -welche 
Gefahr eine keineswegs geringe ist -- für die I-Iandwerkerschule wesentlich 
gemildert sein. Man darf daher wohl mit gutem Fuge sagen, dass der 
I-Iandfertigkeitsunterricht an der I-Iandwerkerschule alle Vorzüge für sich 
und keines der Bedenken gegen sich hat, welche in den Discussionen 
über den I-Iandfertigkeitsunterricht an der Volksschule erwähnt zu werden 
pliegen. 
Ein weiterer Vortheil der I-Iandwerkerschule, der sich fast wie von 
selbst ergeben wird, ist, dass durch dieselbe die Möglichkeit geschaffen 
wird, in zahlreicheren Fällen als bisher offene Zeichensäle in's Leben 
zu rufen. In diesen würden zu gewissen Stunden an Sonntagen wie an 
Wochentagen die an der Anstalt vorhandenen Vorlagen von den Gewerbe- 
treibenden benützt und die Rathschläge der Lehrkräfte eingeholt werden 
können, so dass auch die Erwachsenen im I-Iandwerkerstande, die Meister 
und Gesellen, in Folge der Existenz eines solchen Institutes reichlichere 
Gelegenheit zur Förderung ihres Geschäftes fänden. Ferner würde die 
jeder Handwerkerschule anzugliedernde Fortbildungsschule für den 
Abendunterricht der Lehrlinge qualitativ zweifelsohne viel leistungsfähiger 
sein, als die den Volks- und Bürgerschulen oder den Realschulen und 
Gymnasien angefügten Fortbildungsschulen. 
Ein weiterer Vortheil der Handwerkerschulen besteht darin, dass 
durch deren Errichtung das Fachschulwesen vor unnatürlicher Ausdeh- 
nung bewahrt wird, ein Vortheil, der sowohl im Interesse der Fachschulen 
als im Interesse des Gewerbes nicht hoch genug anzuschlagen ist. So 
wird durch diese jüngste Schöpfung auf dem Gebiete des gewerblichen 
Unterrichtswesen: eine breite Basis für das gesammte gewerbliche Bil- 
dungswesen gewonnen, dadurch erst dessen tiefe und feste Einwurzelung 
im öffentlichen Leben gesichert, und seine weitere Entwicklung zu einem 
reformatorischen Element der Volkserziehung angebahnt.
	        
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