Redner empfiehlt schliesslich die Benutzung des Nebelbilderapparats
für den Anschauungsunterricht und lädt den Congress ein, einer Probe
mit einem derartigen, von Dr. Harnecker in Wriegen aJO. speciell für
den vorliegenden Zweck eingerichteten Apparate Abends beizuwohnen.
Prof. Kinkel. Nach dem soeben Gehörten beantrage ich, in der Reso-
lution, welche lhnen zur Annahme empfohlen ist, im zweiten Absatze statt
wider Classikeru zu sagen: "der alten und modernen Classikere, und im
vierten Absatze statt vder classischen Sprachen" - v-der classischen und mo-
dernen Sprachen."
Ohne weitere Debatte kommt die Resolution in ihren einzelnen Ab-
sätzen zur Abstimmung und wird nach den Vorschlägen der Commission
mit den Amendements Kinkel angenommen} Dieselbe lautet nunmehr:
i. Der Congress kann nicht wünschen, dass im Programm der Mittel-
schulen, d. h. der Gymnasien, Realschulen, höhern Töchterschulen und anderer
gleich hoch stehender Anstalten durch Aufnahme eines neuen Unterrichtszweiges
die schon stark gehäuften Lehrgegenstände dieser Anstalten vermehrt werden.
2. Dagegen wird die Ueberzeugung ausgesprochen, dass Anschauung von
Kunstwerken in guten und methodisch geordneten Reproductlonen und Er-
schliessung des Blickes für Schönheit und Stil sich mit schon vorhandenen
Lehrtächern, hauptsächlich dem Geschichtsunterricht und der Lectüre der alten
und modernen Classiker so vereinigen lassen, dass sie das Erlernen dieser
Lehrfächer vielmehr erleichtern als erschweren.
3. Damit dieser Anschauungsunterricht wahrhaft künstlerisch bildend wirke,
ist zu wünschen, dass jede Mittelschule in Besitz eines Apparates von Nacha
bildungen vorzüglicher Kunstwerke komme, welche thcilweise auch als Vorlagen
beim Zeichenunterrichte verwendet werden können, um das Auge und den
Zeichner an die Stil-Unterschiede zu gewöhnen.
4.. Der Congress erklärt für wünschenswerth, dass zum Studium der
Kunstgeschichte an allen Universitäten die Möglichkeit geboten werde, dass aber
auch schon vorläufig die Lehramts-Candidaten für die Fächer der classischen
und modernen Sprachen und der Weltgeschichte Gelegenheit erhalten, sich bei
ihrer reglementsmässigen Prüfung über den Bestand ihrer kunsthistnrischen
Kenntnisse ausweisen.
, Geheimerath Schöne: Ich wollte bemerken, dass in Bezug auf die Be-
stimmung lX. in unserem Reglement die Annahme dieses Antrages anzusehen
ist als ein Auftrag an unseren ständigen Ausschuss, auf dic betrelTende Behörde
eine Anregung im Sinne unserer Beschlüsse ergehen zu lassen. Wir thun
damit etwas, was die Sache in jeder Weise zu fördern im Stande ist.
Hofrath v. Eitelberger: Nach ä. lO des Reglements versteht sich das
für alle Beschlüsse von selbst.
Auf der Tagesordnung steht die Verhandlung über die Fragepunkte
unter Nr. lV.:
t. In wessen Händen liegen gegenwärtig in Deutschland, Oesterreich,
Frankreich, Italien, England und Belgien die Reproductionen von Werken des
Alterthums und der Kunst?
2. In wie weit können und sollen Regierungen auf die Reproductionen
durch Private Einfluss nehmen? - Sollen Staatsanstalten bei Reproductionen
mitwirken und in welchem Maasse?
3. Welche Erfahrungen hat man mit den verschiedenen Reproductions-
materialien gemacht?