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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IX (1874 / 102)

Wortes orfevre], Metnllpressern und jenen Industriellen, welche plastische Kunstwerke 
reproduciren); - 
Membres honoraire: (ausserordentlichen oder Ehrenmitgliedern). 
Nicht-Eigenthümer der Modelle (Giesser in Bronze und Eisen, Ciseleure, 
Monteure, Dreher, Vergolder, Fimisser und Bronzeure). 
Hier ist es von hohem Interesse, einige Daten anzuführen, welche der Almanach, 
das Jahrbuch des Vereines für 1867 (die Hauptquelle, aus welcher dieser Bericht ge- 
schöpft), mittheilt. Es ist eine Liste derjenigen Industrien, welche in Paris als in regem 
Verkehr mit der Bronzeindustrie stehend betrachtet werden, 'und deren Adressen den 
Mitgliedern initgetheilt werden. Es erscheinen 
43 Dessinateure, Lithographen, Zeichner. 
x25 eigentliche Giesser in Bronzemetall und Legirungen, in feinem Kunst- und gewöhn- 
lichem Gelbguss. 
23 Ciseleure, auch Graveure. 
35 Monteure und Dreher, darunter auch grössere Firmen, die der Reunion nicht bei- 
getreten sind. 
I0 Verfertiger von Modellreductionen in Vergrösserung und Verkleinerung. 
558 Bildhauer und Modelleure für Figuralisches und Ornament. 
5 Verfertiger von Modellirwachs und Modellirwerkzeugen. 
55 Farmer; darunter werden die selbständigen sog. Kunstformer für schwierige Stücke, 
und zwar in Gyps, Sand, und die Verfertiger von Metnllformen für Zinkkunstguss 
eingereiht. 
3 Gypsdreher, eine Spezialität, für Bildhauer Details bei Büsten, Untersätzen und 
architektonischen, auf der Drehbank herstellbaren Bestandtheilen. 
68 Bronzeure, Galvanisirer und Galvanoplastiker, auch sog. Metteurs en coulcur sur 
metaux. " 
x23 Metalllirnisser, von Goldimitntion, Metalllackirer. 
81 Marmorirer und Verfertiger von wirklichen Marrnor-Untersätzen etc. 
236 Vergolder und Versilberer auf Metall, fast durchweg auf galvanischem Wege. 
76 Glassturz- und Pendules-Sockel-Fabrikanten. 
9 Werkzeuge für Ciseleure etc. 
62 Zinkguss mit Bronzeüberzug, bronze de composition. 
x57 Commissäre und Exporteure speciell für Bronze. 
Q. 2. 
Der Zweck der Gesellschaft ist 
l. Alle Mitglieder gegen Nachbildung ihrer eigeuthümlichen Modelle zu schützen 
und sie vor franzosischen Tribunalen auf ihre Kosten zu vertheidigen, wenn der Aus- 
schuss es zweckdienlich erachtet. 
2. Einen ActionseMittelpunkt zu schalfen, welcher zur Entwickelung und zum Gea 
deihen der Bronze-Industrie hilfreich einwirken soll. 
3. Die Beziehungen und Verbände, welche zwischen den einzelnen Zweigen be- 
stehen, in regelmüssigen und engeren Verkehr zu bringen. 
4. Die Vorschriften, nach welchen solche gegliedert erscheinen, in eine gewisse 
Einheit zu bringen. 
5. Alle plastischen Industrien bei der Regierung, und den ölfentlichen und Privat- 
verwaltungen zu vertreten. 
6. Alle jene Gesetzreformen anzustreben, welche das Eigenthumsrecht der Modelle 
betreifen. 
7. In Fällen, wo Tribunale Klagsachen an die Gesellschaft leiten, als Friedens- 
richter oder Schiedsrichter zu interveniren. 
8. Alle Streitigkeiten, welche zwischen den Mitgliedern wegen des Eigenthums- 
anspruches von Modellen entstehen, zu schlichten. _ 
g. In dem Gesellschaftslocale Werke, Zeichnungen und Sculpturen, welche auf die 
Industrie Bezug haben und den Mitgliedern bei ihren Arbeiten nützlich sein können, zu 
vereinen. 
w. Jedes Jahr Zöglinge von Zeichenschulen, Modelleure, Ciseleure, Monteure, 
Dreher etc. durch Preise aufzumuntern. 
i. 3. Aufnahmsbedingungen. 
Q. 4. Innere Administration: u Ausschüsse, davon I Präsident, l Secretlr, t Cas- 
sicr; Ehrenämter und 3 Jahr Function. b 
 5. Geldbeitrage. 
 6. Geschäftsordnung. 
E. 7. Aufstellung eines besoldeten Seeretär-Adjuncten. 
g. 8. Monntsversammlungen des Ausschusses. 
. 9. Generalversammlungen (zwei im Jahre).
	        
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