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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 91)

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digung 14 Tage lang fehlt, wird als weggeblieben bezeichnet und den Weggewiesenen 
gleich geachtet. Vlfeggewiesene können, dafern der Ausschliessungsgrund nicht in einer 
unehrenhaften Handlung beruht, in dem Falle für einen späteren Cursus wieder Aufnahme 
finden, wenn sie für die Zwischenzeit gute Zeugnisse beibringen. 
Arn Ende eines jeden Cursus werden Zeugnisse über Fleiss und Fortschritte in 
jedem einzelnen Gegenstand, sowie über Verhalten und Regelmassigkeit des Schulhesuchs 
im Allgemeinen ertheilt. Die Censuren werden in einer Conferenz festgestellt, an welcher 
alle Lehrer theilzunehrnen haben. Die graphischen Arbeiten und die Arbeit im Stein- 
schnitt werden am Ende des Halbjahres öffentlich ausgestellt. Vorzßgliche Schüler des 
z. und 3. Cursus können Auszeichnungen erhalten, welche in Belobungsdecreten, bron- 
zenenl und_ silbernen Medaillen bestehen. Das Schulgeld betragt für den Cursus 6'], Thlr. 
Ermässigung oder Erlass des Schulgeldes kann würdigen und bedürftigen Schülern auf 
Nachsuchen gewahrt werden, sofern sie im Betragen die Censur r, im Fleiss mindestens 
2 haben. Stipendien werden auf Antrag der Directionen vom königl. Ministerium des 
lnnem bewilligt. Schüler, welche die Schule verlassen wollen, können auf gestellten 
Antrag Abgnngszeugnisse erhalten, in denen sich eine Zusammenstellung sammtlicher 
Censuren betindet. 
Der Lehrplan ist folgender: 
Erster Cursus. Allgemeine Bau kun de l (4 Stunden): Baumaterialienlehre 
etwa in der Behandlung, wie sie sich in -Schetfer's Handbuch des bürgerlichen und land- 
lichen Hochbauwesens- oder in i-EngeFs Handbuch des landwirthschaftlichen Bauwesens 
l. Theil-w vorlindet. Hieran schliessen sich: das Abstecken, Grundgraben, sowie die ein- 
zelnen Theile und Erfordernisse der Gebäude im Allgemeinen, ihre Anlage, Anordnung 
und Einrichtung, ihre Mangel und Fehler. 
Architektonisches Zeichnen und Elemente der Formenlehre (6 Std.) 
nebst Fortsetzung in Cursus Il: Gliederungen und Gesimse; Fenster- und Thüranord- 
nungen; Säulen und deren Gebälke; Decken einschliesslich der Gewölbe; Fussbbden; 
Balustraden etc. Zeichenübungen mit entsprechend eingeschobenen Vortragen. 
Ornamentenzeichnen (6 Stunden) nebst Fortsetzung in Cursus II und lll: 
Bildung des Auges und der Hand für richtige Auffassung und Wiedergabe einfacherer 
Körperformen und classischer Ornamente in reinen Contouren theils nach Vorlegeblättern, 
theils nach Gypsmodellen, Ausführung von Zeichnungen mit Schattengebung nach Gyps- 
modellen. Hierbei wird zugleich auf die Bekanntschaft mit den verschiedenen Stylarten 
hingewirkt. 
Arithmetik (5 Stunden): Die vier Grundrechnungsarren mit Buchstaben und 
Zahlengrössen; Potenzen mit ganzen Exponenten; Ausziehen der Quadrat- und Kubik- 
wurzel; Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten. 
Geometrie (5 Stunden): Die wichtigsten SätzeYxber Congruenz, Gleichheit und 
Aehnlichkeit ebener geradliniger Figuren; die Lehre vorn Kreise, lnhaltsbestimmungen 
von Flachen. Die wichtigsten stereometrischen Lehrsätze mit besonderer Berücksichtigung 
der Berechnung von Oberflächen und kubischen lnhalten der Körper. 
Projcctionslehre (8 Stunden): Uebungen im geometrischen Zeichnen. Pro- 
jection von Linien, Flachen, Körpern; Korperschnitte und Durchdringungen; Schatten- 
constructionen; axonometrische Projection; Uebungen im Tuschen. 
Deutsche Sprache (4 Stunden): Praktische Uebungen im mündlichen und schrift- 
lichen Gedankenausdruck, Orthographie; der wichtigste Theil der Wort- und Satzlehre. 
Zweiter Cursus. Allgemeine Baukunde ll (2 Stunden): Anlage, Anordnun 
und Einrichtung der Gebäude nach den verschiedenen speciellen Zwecken (Wohngebäude, 
Gebäude für gewerbliche und öffentliche Zwecke); Heizungen, Blitzableiter, Abtrittsanlagen. 
Bnuconstructionslehre, erster Theil: Steinconstructionen (4 Stunden): 
Werkzeuge, Zurichtung und Bearbeitung der Steine; Mörtelung; Verbände in Ziegel- und 
Hnustein; Gusmauerwerk; von dem Baugrund und den Fundirungen; von den massiven 
Raumurnschliessungen und deren Zubehör (Mauern, Pfeiler, Fensrer- und Thürgerüste, 
steinerne Gesimse, Verankerungen etc.), von den massiven Raumüberdeckungen (die ver- 
schiedenen Gewolbconstructionen, einschliesslich der einfachen Steinbrücken, die Stein- 
balkendecke, massive Thurmhelme etc.), Treppen aus Hausteinen, Backsteinen und Ce- 
ment; steinerne Fussböden und Estriche; Putz- und Stuccaturarbeiten. 
 
Fortsequng auf der BÄilage.
	        
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