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digung 14 Tage lang fehlt, wird als weggeblieben bezeichnet und den Weggewiesenen
gleich geachtet. Vlfeggewiesene können, dafern der Ausschliessungsgrund nicht in einer
unehrenhaften Handlung beruht, in dem Falle für einen späteren Cursus wieder Aufnahme
finden, wenn sie für die Zwischenzeit gute Zeugnisse beibringen.
Arn Ende eines jeden Cursus werden Zeugnisse über Fleiss und Fortschritte in
jedem einzelnen Gegenstand, sowie über Verhalten und Regelmassigkeit des Schulhesuchs
im Allgemeinen ertheilt. Die Censuren werden in einer Conferenz festgestellt, an welcher
alle Lehrer theilzunehrnen haben. Die graphischen Arbeiten und die Arbeit im Stein-
schnitt werden am Ende des Halbjahres öffentlich ausgestellt. Vorzßgliche Schüler des
z. und 3. Cursus können Auszeichnungen erhalten, welche in Belobungsdecreten, bron-
zenenl und_ silbernen Medaillen bestehen. Das Schulgeld betragt für den Cursus 6'], Thlr.
Ermässigung oder Erlass des Schulgeldes kann würdigen und bedürftigen Schülern auf
Nachsuchen gewahrt werden, sofern sie im Betragen die Censur r, im Fleiss mindestens
2 haben. Stipendien werden auf Antrag der Directionen vom königl. Ministerium des
lnnem bewilligt. Schüler, welche die Schule verlassen wollen, können auf gestellten
Antrag Abgnngszeugnisse erhalten, in denen sich eine Zusammenstellung sammtlicher
Censuren betindet.
Der Lehrplan ist folgender:
Erster Cursus. Allgemeine Bau kun de l (4 Stunden): Baumaterialienlehre
etwa in der Behandlung, wie sie sich in -Schetfer's Handbuch des bürgerlichen und land-
lichen Hochbauwesens- oder in i-EngeFs Handbuch des landwirthschaftlichen Bauwesens
l. Theil-w vorlindet. Hieran schliessen sich: das Abstecken, Grundgraben, sowie die ein-
zelnen Theile und Erfordernisse der Gebäude im Allgemeinen, ihre Anlage, Anordnung
und Einrichtung, ihre Mangel und Fehler.
Architektonisches Zeichnen und Elemente der Formenlehre (6 Std.)
nebst Fortsetzung in Cursus Il: Gliederungen und Gesimse; Fenster- und Thüranord-
nungen; Säulen und deren Gebälke; Decken einschliesslich der Gewölbe; Fussbbden;
Balustraden etc. Zeichenübungen mit entsprechend eingeschobenen Vortragen.
Ornamentenzeichnen (6 Stunden) nebst Fortsetzung in Cursus II und lll:
Bildung des Auges und der Hand für richtige Auffassung und Wiedergabe einfacherer
Körperformen und classischer Ornamente in reinen Contouren theils nach Vorlegeblättern,
theils nach Gypsmodellen, Ausführung von Zeichnungen mit Schattengebung nach Gyps-
modellen. Hierbei wird zugleich auf die Bekanntschaft mit den verschiedenen Stylarten
hingewirkt.
Arithmetik (5 Stunden): Die vier Grundrechnungsarren mit Buchstaben und
Zahlengrössen; Potenzen mit ganzen Exponenten; Ausziehen der Quadrat- und Kubik-
wurzel; Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten.
Geometrie (5 Stunden): Die wichtigsten SätzeYxber Congruenz, Gleichheit und
Aehnlichkeit ebener geradliniger Figuren; die Lehre vorn Kreise, lnhaltsbestimmungen
von Flachen. Die wichtigsten stereometrischen Lehrsätze mit besonderer Berücksichtigung
der Berechnung von Oberflächen und kubischen lnhalten der Körper.
Projcctionslehre (8 Stunden): Uebungen im geometrischen Zeichnen. Pro-
jection von Linien, Flachen, Körpern; Korperschnitte und Durchdringungen; Schatten-
constructionen; axonometrische Projection; Uebungen im Tuschen.
Deutsche Sprache (4 Stunden): Praktische Uebungen im mündlichen und schrift-
lichen Gedankenausdruck, Orthographie; der wichtigste Theil der Wort- und Satzlehre.
Zweiter Cursus. Allgemeine Baukunde ll (2 Stunden): Anlage, Anordnun
und Einrichtung der Gebäude nach den verschiedenen speciellen Zwecken (Wohngebäude,
Gebäude für gewerbliche und öffentliche Zwecke); Heizungen, Blitzableiter, Abtrittsanlagen.
Bnuconstructionslehre, erster Theil: Steinconstructionen (4 Stunden):
Werkzeuge, Zurichtung und Bearbeitung der Steine; Mörtelung; Verbände in Ziegel- und
Hnustein; Gusmauerwerk; von dem Baugrund und den Fundirungen; von den massiven
Raumurnschliessungen und deren Zubehör (Mauern, Pfeiler, Fensrer- und Thürgerüste,
steinerne Gesimse, Verankerungen etc.), von den massiven Raumüberdeckungen (die ver-
schiedenen Gewolbconstructionen, einschliesslich der einfachen Steinbrücken, die Stein-
balkendecke, massive Thurmhelme etc.), Treppen aus Hausteinen, Backsteinen und Ce-
ment; steinerne Fussböden und Estriche; Putz- und Stuccaturarbeiten.
Fortsequng auf der BÄilage.