hier vqrguügghen, ist oft nicht mehr wenh, diesen Namen" zittrigen; "Den-
noch sind-Juda verptlichtet, dem Publicumzu sagen, dies Bild rührt von dem
Meister imtgiqebcr, ß ist in einem Zustande, der es vollständig-fremd gemacht
hat. Es muss angehen, solche Angaben zu machen, ebenso wie. es beiden
AMÄÄQIÖW Fall ist mit den Ergänzungen durch moderne IKünstler. Mein
Amngl ist falsch verstanden: Ich habe durchaus-nichpbeanttagt, man solle die
Äßwwltldieiß oder jenes Bild restaurirt worden ist, immer und überall ver-
zeichnen; sondem man soll nur die Treue der Ueberlieferung bewahren.
Prof. Thausing: Der Antrag des Vorrcdners lautet wohl dahin,'dass
namentlich in weitgehenden Fällen von Verderbniss der Bilder Rechenschaft
gegeben werden soll. Aber gerade das werden wohl die Besitzer sehr schwer
geneigt sein, einzugestehen, und es ist auch nicht zu verlangen.
Prof. Woltmann: Das, was Herr BayersdorEer nach seiner letzten
Declaration durch seinen Antrag erreichen will, ist bereits durch den vorher
angenommenen Wortlaut meiner Resolution und zwar durch Punkt A, 5 erle-
digt, wo unter den Angaben der Kataloge wörtlich gefordert wird: u. . . die
frühere Geschichte des Bildes einschliesslich des Nachweises der vorgenommenen
Restaurationen u. s. Wm
Dr. Bayersdorffer zieht darauf hin seinen Antrag zurück.
Es folgt die Discussiqn über den Antrag Lippmann.
Prof. Woltmann: Ich möchte bitten, einen gewissen Punkt nicht fallen
zu lassen, den Herr Lippmann erwähnt, aber nicht in seinen formulirten Antrag
aufgenommen hat: die Nolhwendigkeit eines sicheren Schutzes gegen den Staub
und einer gleichmässigen Wärme in den Räumlichkeiten für Gemäldegalerien.
Ich stelle das Amendement zu dem Lippmannschen Antrage:
uFür Erhaltung der Gemälde in öffentlichen Sammlungen ist unumgäng-
lich nöthig, dass sie in heizbaren Localen aufgestellt werden, welche eine gleich-
mässige Temperatur ermöglichen. Die Gemälde sind gegen Staub zu schützen,
(die Wände, an welchen Gemälde hängen, mit Holz zu bekleidenyu
Prof. v. Lützow: Hch ein anderer wichtiger Punkt in den Auseinander-
setzungen des Herrn Lippmann sollte erhalten werden; wir müssen erklären:
Was wir fordern, ist Conservirung und keine Restauration. Wie unklar die
Begriffe hier sind, geht aus dem Ausspruche eines Vorredners hervor, der sagte:
"Wiederherstellung des Vorhandenenßw Ich stelle deshalb den Antrag:
"Der kunstwissenschaftliche Congress erachtet es für geboten, auszu-
sprechen, dass den Denkmälern der Kunst gegenüber als erste Pflicht der
Cusloden ,Conservirung' (nicht Restauration) bezeichnet werden:
Prof. Reber (München): Ein Ausdruck in dem Lippmannschen Antrage
ist, wie rnir scheint, nicht zureichend. Es würde bindender sein, wenn es
geradem hiesse: alle Kunstwerke in Sammlungen, in Staats- oder Communal-
besitz und in Kirchen. Wir wissen, wie viel namentlich in Deutschland da-
durch gesündigt wird, dass Landpfarrer und Curatoren vollkommen frei schalten
können, wo es sich um die Kunstwerke in ihren Pfarreien u. s. w. handelt.
Geheimerath Schöne: Ich kann dem geehrtenVon-edner insofern nur
beistimmen, als die Erfahrungen, die man mit der, E haltung von Kunstwerken
macht, zeigen, dass die grösste Schwierigkeit dai-inlhesteht, eine wirksame
Wachsamkeit zu üben. Im Ganzen hat von staatlicher Seite mindestens der
gute Wille bestanden, etwas zu thun. Dagegenrhaben dieIComn-iunenulgtiesen
Fomequng auf der Beilage.