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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 98)

Zwecke verwendete, wie zur Erinnerung an die grösste und liberalste Samm- 
lung von Handzeichnungen auf dem Continent, die Wiener Albertina. 
Sollte der Oongress auf die Verhandlung dieses Antrages eingehen, was 
ich dringend wünsche und bitte, so dürften vielleicht folgende Punkte als Basis 
der Discussion dienen: 
l. Die Gesellschaft Albertina stellt sich die Aufgabe, die Photographie für 
kunstwissenschaftliche Studien zu verwerthen, den Lehranstalten wie den ein- 
zelnen Kunstforschern und Kunstfreunden die Mittel zur Herstellung eines plan- 
rnässig angelegten Kunstapparates zu bieten. 
2. Sie giebt facsitnilirte Photographien von Handzeichnungen und directe 
Photographien nach den hervorragendsten Bildwerken, insbesondere Fresko- 
malereien, heraus und veranlasst Aufnahmen noch nicht oder ungenügend pu- 
blicirter Werke. 
3. Die Publicationen der Gesellschaft zerfallen in ordentliche Jahrespubli- 
cationen, welche an keine periodische Frist gebunden sind. 
4.. Die Mitglieder der Gesellschaft haben das Recht auf unentgeltlichen 
Empfang der Jahrespublicationen und auf den Erwerb der ausserordentlichen 
Publicationen zu einem ausschliesslich für die Mitglieder ermässigten Preise. 
5. Mitglied der Gesellschaft wird man durch einen Jahresbeitrag von 
20 Mark I 25 Francs : to fi. ö. W. 
6. Die Geschäfte der Gesellschaft werden von einem Ausschuss geleitet, 
welchen der erste kunstwissenschaftliche Congress erwählt. 
7. Mitglieder, welche den zehnfachen Jahresbeitrag leisten, werden da- 
durch Mitglieder des leitenden Ausschusses. Behörden und Corporationen er- 
nennen in gleichem Falle einen Delegirten. 
8. Der Bericht über die Verwaltung und den Cassastand wird jährlich mit 
der Jahrespublication allen Mitgliedern gedruckt gesendet. 
Prof. v. Liitzow: Es wird Ihnen aufgefallen sein. dass in unserer Auf- 
stellung vier Punkte unterschieden werden, und dass c) bei Springer gar keine 
Berücksichtigung gefunden hat. Die Aufnahme des Punktes c) in unser Pro- 
gramm erklärt sich daraus, dass eine Publication vor Kurzem erschienen ist, 
auf die ich Sie aufmerksam machen möchte, damit ihr nicht das Schicksal vieler 
guten in Oesterreich erschienenen Bücher zu Theil werde, einfach zu Tode 
ignorirt zu werden. Es ist der dritte Band des deutschen Lehr- und Lese- 
buches von Alois Egger. Der Verfasser hatte die_ Absicht, selbst hier zu er- 
scheinen und vor Ihnen seine Anschauudgen zu vertreten. Da er verhindert ist, 
hat er mich gebeten, dem Congresse an seiner Statt die Sache vorzulegen. 
Egger geht von dem Grundsatze aus, dass die Verbindung des Kunstunter- 
richtes am besten mit dem deutschen Unterrichte stattfinde. lch bin darüber 
nicht competent, und will mich daher in keine langen Erörterungen einlassen. 
Aber ich darf mir wohl erlauben, ein paar Sätze aus der Einleitung des 
Buches vorzutragen. (Redner verliest die den theoretischen Standpunkt des 
Verfassers darlegenden Theile der Vorrede zu dem Eggefschen Buche.) Es 
wäre nun allerdings zunächst wohl Sache der Herren aus dem Mittelschulfache, 
sich zu äussem. 
Prof. Reber: lch glaube doch das Wort ergreifen zu müssen, da die 
Anträge viel zu weit gehen für die Reife, die wir bei Zöglingen der Mittel- 
schulen voraussetzen dürfen; ich glaube namentlich, dass der Antrag Springer's 
in diesem Sinne unhaltbar ist. vergegenwärtigen wir uns den geistigen Stand- 
punkt, auf welchem wir standen, als wir das Gymnasium betraten, so wird 
uns klar, dass ästhetischer Unterricht ausgeschlossen werden müsste. Man 
sollte gerade die höchsten Dinge deswegen schon in den Mittelschulen ver-
	        
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