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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 99)

Vierte Sitzung, den 4. September. 
Die Sitzung wird um x01], Uhr eröEnet. 
Den ersten Gegenstand der Verhandlungen bildet der von Professor 
Springer ausgegangene Vorschlag zur Begründung der Gesell- 
schaft wAlbertinan. (Das vom Antragsteller entworfene vorläufige Pro- 
gramm derselben ist bereits in Nr. 98 der vMittheilungenu Seite 502 
abgedruckt.) 
Geheimerath Schöne: Ich mache darauf aufmerksam, dass, wenn den 
Sammlungen und denjenigen Privaten, welche bereits im Besitze von Braun'- 
schen Photographien sind, der Beitritt zu der Gesellschaft ermöglicht werden 
soll, zugleich eine Bedingung in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen 
werden muss, welche es ermöglicht, dass man nicht bei den Jahreslieferungen 
Dinge bekommt, die man schon besitzt. Sollte Prof. Springer ersucht werden, 
die Sache weiter in die Hand zu nehmen, so wäre er wohl darauf aufmerksam 
zu machen, eine Erledigung dieser Schwierigkeit zu suchen, denn ohne auf das 
zahlreiche Publicum der Sammlungen und der Sammler rechnen zu können, 
würde die Gesellschaft keine Aussicht auf ein gesichertes Bestehen haben. 
Prof. Woltmann: Bei den eben erhobenen Bedenken scheint doch über- 
sehen zu sein, dass Q. 2 des Prngrammes ausdrücklich solche Aufnahmen ver- 
heisst, die dem Vorrathe der Reproductionen neue Erweiterungen hinzufügen. 
Geheimerath Schöne: Dem steht jedoch, was gleichfalls nicht übersehen 
werden darf, 5. t des Programmes gegenüber, welcher den Mitgliedern der 
"Albertinan die Zuführung eines planmässig geordneten Apparates verheisst. 
In einem solchen dürften denn doch sehr viele Dinge, welche grössere Samm- 
lungen und welche Private längst in ihren Mappen bergen, nicht wohl zu um- 
gehen sein; und diejenigen, die sich noch keine derartige Sammlung angelegt 
haben, werden auch sehr gern das Beste von den bereits früher erschienenen 
Reproductionen in methodischer Auswahl dargeboten sehen. 
Hofrath v. Eitelberger; Mir scheint das Bedenken, das Herr Geheime- 
rath Schöne geäussert hat, vollkommen berechtigt, und ich würde auch bitten, 
das Interesse der bestehenden Sammlungen durch einen Beschluss in der ange- 
deuteten Richtung zu wahren. 
Dr. Bruno Meyer. Es scheint mir unverkennbar, dass die angeregte 
Schwierigkeit für die grossen Sammlungen und fiir die neue Gesellschaft vom 
höchsten Interesse ist, für die letztere meiner Ansicht nach beinahe von vitalem , 
und ich glaube, wir müssen Hrn. Gebeimerath Schöne dankbar dafiir sein, dass 
er uns gleich beim Beginne der Berathung auf einen Punkt aufmerksam ge- 
macht hat, der - wenn auch nur auf dem Wege eines Missverständnisses, 
jedenfalls aber eines sehr leichten und verzeihlichen -- Viele der neuen Unter- 
nehmung fern halten könnte. Die Vorsicht allein schon erheischt, dass wir 
dieses scheinbare l-Iinderniss beseitigen. 
Der Antrag Schöne, dass in das definitive Statut der Gesellschaft 
v-Albertinau eine Bestimmung aufgenommen werde, welche die Mitglieder 
davor bewahrt, dass sie durch die Publicationen der Gesellschaft Doubletten 
von bereits in ihrem Besitze befindlichen Reproductionen bekommen, 
wird angenommen. 
Hofrath v. Eitelberger: Nach 5. 6 des Programmes liegt es dem ersten 
kunstwissenschaftlichen Congresse ob, den mit der Leitung der Geschäfte zu 
betrauenden Ausschuss zu wählen. Ich möchte bitten, hiervon abzusehen, und 
ich würde mir erlauben vorzuschlagen, vder Congress möge bestimmen, dass
	        
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