ob mit Wachspapier etc.), sowie alle weiteren Auskünfte über das benützte Negativ- oder
Positivverfahren, welche zur Beurtheilung der Leistung dienen können, zu verzeichnen.
Sendungen, für welche diese Angaben nicht in genügender Weise vorliegen, können aus
diesem Grunde von der Zulassungscommission zurückgewiesen werden.
g. Die eingesandten Bilder werden einer Vorprüfung durch eine Commission unter-
zogen, welche über deren Annahme oder Zurückweisung endgiltig entscheidet. Das Comite
der Gesellschaft will nicht vorhinein die Zahl der Bilder beschranken, welche jeder ein-
zelne Aussteller einsenden darf, ladet aber alle Einsender ein, eine sorgfältige Auswahl
zu treifen.
Die Zulassungscommission besteht aus Vertrauensmännern der Direction des k. k.
Oesterr. Museums für Kunst und Industrie, aus dem Vorstande der photographischen Ge-
sellschaft in Wien, dem Vorstands-Stellvertreter und dem Secretär, ferner aus drei vom
Plenum der Gesellschaft gewählten und drei von dem Comite delegirten Mitgliedern.
io. Die Zulassungscommission hat dafür Sorge zu tragen, dass nur mustergil-
tige Leistungen, die bisher bei einer Ausstellung in Wien noch nicht
zur Anschauung gebracht wurden, zugelassen werden.
i i. Zur Beurtheilung der Bilder wird eine Special-Jury eingesetzt, welcher der Vor-
stand der Gesellschaft Medaillen in Silber und Bronze zur Verfügung stellt. Die Aussteller
werden eingeladen werden, sich zur Wahl von sechs Jurymitgliedern am dritten Dienstag
im April 1875 im grünen Saale der kais Akademie der Wissenschaften um 7 Uhr Abends
einzuHnden. Jene österreichischen und ausländischen Aussteller, die verhindert sind, an
diesem Abend bei der Versammlung zu erscheinen, können ihre, mit der eigenhandigen
Unterschrift geleitigte Wahlliste in einem versiegelten Couvert einsenden. Dieser Brief
muss dem Vorstande (Herrn Dr. E. Hornig Wien, lIL, Hauptstrasse 9) vor dem Beginn
des Scrutiniums zukommen, welches an dein erwähnten Tage um 8 Uhr Abends statt-
finden wird. Dem Coinile der Gesellschaft steht das Recht zu, drei Mitglieder der pho-
tographischen Gesellschaft in Wien als stimmberechtigte Mitglieder in die Special-Jury zu
berufen. Ausserdem ist das Comite der Gesellschaft berechtigt, drei Fachmänner als
Mitglieder der Jury aus dem Auslande zu berufen, wenn zu erwarten ist, dass die aus-
ländischen Aussteller in der Jury nicht hinreichend vertreten erscheinen. Die Mitglieder
der Jury, welche Aussteller sind, stehen ausser Preisbewerbung.
I2. Die silbernen Medaillen können nur für hervorragende künstlerische und
technische Leistungen oder für wichtige Erfindungen und Verbesserungen zuerkannt
werden. Die Special-Jury ist berechtigt, für Erfindungen und Verbesserungen von ausser-
gewöhnlicher Bedeutung ausser den Medaillen noch besondere Anerkennungsschreiben
zu votiren.
i3. setzt die zu entrichtenden Gebühren fest.
t4. 1m Falle der Abmeldung oder Zurückweisung einzelner Bilder wird die ent-
sprechende Gebühr zurückgestellt werden.
i5. Die Bilder dürfen nicht vor Schluss der Ausstellung zurückgezogen werden,
auch nicht im Falle einer etwaigen Verlängerung.
16. Die Aussteller oder deren Bevollmac tigte müssen binnen acht Tagen nach
dem definitiven Schluss der Ausstellung ihre Objecte aus den Räumen des k. k. Oesterr.
Museums ihr Kunst und Industrie entfernen.
i7. Der Eintritt zur Ausstellung ist an das für den Besuch des k. k. Oesterr. Mu-
seums für Kunst und Industrie bestehende Reglement gebunden.
Die Photographische Gesellschaft in Wien.
Dr. E. Hornig, A. v. Melingo, Fritz Luckhardt,
d. Z. Vorstand. d. Z. Vorstand-Stellvertreter. d. Z. Secretär.
Bücher-Revue.
wDie Glasindustrieu; ihre Geschichte, gegenwärtige Entwickelung und
Statistik. Im Vereine mit Dr. Albert Ilg und W. Böheirn heraus-
gegeben von L. Lobmeyr. Stuttgart, W. Spemann, 1875.
Dieses von uns bereits angezeigte Werk entstand in Folge einer Anregung von
Seiten des n. o. Gewerbevereines. welcher den Glasfabrikanten L. Lobrneyr ersuchte,
uber den Stand der Glasindustrie, wie sich dieselbe auf der Wiener Weltausstellung dar-
gestellt habe, Bericht zu erstatten. Herr Lobmeyr entledigte sich des Auftrages in der
umfassenden Vlfeise, dass er in Gemeinschaft mit den beiden obengenannlen Herren den
Versuch machte, ein möglichst vollständiges Werk über jenen Gegenstand herauszugeben,