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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1877 / 144)

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Q. g. Die allgemeine Malerschule sowie eventuell die Specialschule für Historien- 
malerei veranstaltet jährlich Schulausstellungen. Die Specialschule ist auch zur Beschickung 
der grösseren periodischen, in Verbindung mit der Wiener Akademie veranstalteten 
Staatsausstellungen verpßichtet. 
Q. I0. Für die Anschalfung von Büchern, Kupferstichen und Gypsabgüssen besteht 
eine besondere Commission, unter dem Vorsitze des Directors und Beiziehung der be- 
treffenden Professoren und Docenten. Dieselbe hat am Schlusse eines jeden Schuljahres 
an das Ministerium über ihre Thätigkeit zu berichten. 
ä. n. Der Obsorge des Directors sind die Geschäfte, welche keiner höheren Ent- 
scheidung bedürfen, wie auch alle unverschieblichen Vorkehrungen, letztere mit provi- 
surischer Giltigkeit, überlassen. 
Er erstattet die Vorschläge wegen Ernennung von Professoren und Zulassung von 
Docenten sowie wegen Zuerkennung von Stipendien und legt den Jahresbericht über den 
Stand und Fortgang des Unterrichtes dem Ministerium vor. Seine besondere Obliegenheit 
ist ferner, über alle Theile der Anstalt nahere Aufsicht zu führen und darüber zu wachen, 
dass in dieser Hinsicht dem Statute Folge geleistet werde. 
lhm ist das gesammte Personale untergeordnet. Er macht die Einladungen zu allen 
Versammlungen des Lehrkorpers und führt bei denselben den Vorsitz. 
Schliesslich ist derselbe zu einer angemessenen Betheiligung am Unterricht: ver- 
pflichtet. _ 
Q. u. Der Lehrkörper der Kunstschule besteht aus den Professoren der allgemeinen 
Zeichen- und Malerschule. Seine Aufgabe ist, alle inneren Angelegenheiten der Schule 
in Berathung zu ziehen und Vorschläge in dieser Richtung zu erstatten. 
Er versammelt sich auf Aufforderung des Directors mindestens einmal im Monate. 
Die Sitzungsprotokolle sind dem Ministerium vorzulegen. 
Q. 13. Zu dem Zwecke eines geregelten Vorganges in den Versammlungen des 
Professorencollegiums dient eine Geschäftsordnung, welche dem Ministerium zur Geneh- 
migung vorzulegen ist. 
Q, 14. Die Kunstschule ist dem Unterrichtsministerium untergeordnet, die Corre- 
spondenz mit demselben geht jedoch durch das Statthaltereiprasidium in Lemberg. 
KLEINERE MITTHEILUNGEN. 
(Die Lehranstalten Oesterreichs im Jahre 1876176.) Nach 
dem soeben erschienenen fünften Hefte des statistischen Jahrbuches gab 
es im Jahre 1875 in den im Reichsrathe vertretenen Ländern 7 Univer- 
sitäten, 7 technische Lehranstalten, 3 land- und forstwirthschaftliche, dann 
Montan-Hochschulen, 3 Handelsakadernien (Handelsschulen), eine Kunst- 
hochschule und 44 theologische Lehranstalten, zusammen 66 höhere Lehr- 
anstalten; ferner 78 vollständige Gymnasien, 13 Untergymnasien, 24 Real; 
gymnasien ohne Obergymnasialclassen, 27 Realgymnasien mit Obergym- 
nasialclassen, 5 Realgymnasien mit Obergymnasiala und Oberrealschulclassen, 
5 Realgymnasien mit Oberrealschulclassen, 58 vollständige Realschulen, 
20 Unterrealschulen, 42 Lehrer- und 23 Lehrerinnen-Bildungsanstalten, 
zusammen 295 Miltelschulen; endlich 15 Hebammen-Lehranstalten, 4nau- 
tische Schulen, 56 Handelslehranstalten, 197 Gewerbeschulen, 154,Lehr- 
anstalten für bildende und darstellende Kunst und Musik, 75 Schulen für 
Land- und Forstwirthschaft, 5 Bergschulen, 67 Sprachschulen, 158 weib- 
liche Arbeitsschulen und 311 sonstige specielle Lehr- und Erziehungs- 
anstalten, zusammen 1042 speciellc öffentliche und private Lehranstalten. 
Die Zahl des Lehrpersonales an den höheren Lehranstalten war 1527, die 
Zahl der Schüler 15.116; die Zahl des Lehrpersonales an den Mittelschulen 
4890, die Zahl der Schüler 67.808; die Zahl des Lehrpersonales an den 
übrigen Lehranstalten 4401, die Zahl der Schüler 61.497. Bürger- und 
Volksschulen gab es 15.166, die Zahl des Lehrpersonales an denselben 
war 31.196, die Zahl der Schüler 2,134.683.
	        
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