MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 159)

214 
Gewehrindustrie unter der Ungunst verschiedener Verhältnisse, und man hegt nun die 
Hoffnung, dass die neue Lehranstalt mit beitragen werde zu einem erfreulichen Auf- 
schwunge dieser heimischen Industrie. 
(Eduard. Herdtle  Am ro. November verschied in Stuttgart plötzlich der be- 
kannte Professor Herdtle von der königl. Würtembergischen Centralstelle für Gewerbe 
und Handel. Wir behalten es uns vor, die Verdienste des treiTlichen Künstlers und Lehrers 
nächstens eingehend zu würdigen. 
(Weihnaohts-Ansstellung in Graz.) Der rührige Verein zur Förderung der 
Kunstindustrie in Graz veranstaltet heuer eine Weihnachts-Ausstellung, zu welcher die 
Verfertiger kunstgewerblicher Gegenstände von Steiermark und den angrenzenden Alpen- 
landern eingeladen wurden. Die Ausstellung dauert vom 15. bis 24. December. Als Prä- 
sident fungirt Graf Heinrich Attems; das Comite besteht aus den Professoren der Staats- 
gewerbeschule Wist, Kühn, Lacher und Lebuschütz. 
Genoms-Ausschreibung für die Gastes-Stelle bei dem in Errichtung begrif- 
fenen kunstgewerblichen Museum des steiermarkischen Vereines zur Forderung der Kunst- 
industrie in Graz. 
DemlCustos obliegt die Aufrechthaltnng der Ordnung in den Vereinssammlungen 
und Besorgung der hiezu nothigen Schreibgeschafte und ist derselbe verpflichtet, für den 
Verkehr mit dem Publicum an Sonntagen und drei halben Tagen in der Woche in den 
Museumsrautnen anwesend zu sein. Der jährliche Gehalt betragt 400 5., da die volle 
Ausnützung einer Kraft nicht in das Auge gefasst werden konnte. Die mit den Nach- 
weisen uber eine entsprechende künstlerische Bildung und der Befähigung für die ge- 
nannte Stelle belegten Olferte sind bis 8. December d. J. dem Vereinsausschusse vorzu- 
legen. Die Anstellung konnte mit 1. Janner r87g angetreten werden. 
Graz, am 7. November. 
Der Ausschuss des steierm. Vereins zur Förderung der Kunstindustrie. 
(Internationale Knnatausatellung zn München im Jahre 1879.) Die Künstler- 
schaft Münchens ladet die Künstler aller Länder ein, sich an der nachstjahrigen inter- 
nationalen Kunstausstellung zu betheiligen. Die Ausstellungen wiederholen sich von vier 
zu vier Jahren und stehen unter dem Protectorate Sr. Maiestat des Königs. Die baierische 
Staatsregierung hat sich vorbehalten, als Auszeichnungen goldene Medaillen (erster und 
zweiter Classe) an Meister hervorragender Werke zu ertheilen. Dieselben werden dazu 
von einer durch die Münchener Künstlerschaft gewählten Jury vorgeschlagen. Die Mit- 
glieder der Jury sind von der Concurrenz ausgeschlossen. Das Comite besteht aus fol- 
gendenJ-lerren: Conrad H05, erster Vorsitzender, Prof. W. Lindenschmit, zweiter Vor- 
sitzender, Prof. Jos. Brandt, Prof. W. Dietz, Thomas Dennerlein, Gabriel l-lackl, Prof. 
G. Hauberisser, Prof. A. Hess, Fritz August Kaulbach, Prof. J. Knabl, Ernst Meisel, Prof. 
J. L. Raab, Albert Schmidt, Gustav Schönleber, Jakob Ungerer, Prof. M. YVagmüller, Prof. 
Alex. Wagner, Victor Weishaupt. Die näheren Bestimmungen in dem Einladungsschreiben 
lauten: Q. r. Die Ausstellung wird im kgl. Glaspalast abgehalten, beginnt am t. Juli i879 
und dauert bis Ende October. Q. z. Es werden Werke von Künstlern aller Länder ange- 
nommen aus dem Gebiete der Malerei, Sculptur, Architektur und der graphischen Künste. 
Q. 3. Ueber die Zulässigkeit zur Ausstellung entscheidet eine aus Künstlern bestehende 
Jury, welche von der gestimmten Münchener Künstlerschaft gewählt wird.  _4. Ausge- 
schlossen bleiben Werke, welche in den bisherigen Münchener internationalen Ausstel- 
lungen schon ausgestellt waren, Copien mit alleiniger Ausnahme der Zeichnungen für den 
Stich, Photographien und andere auf mechanischem Wege erzeugte Werke und anonyme 
Arbeiten.  5. ln Privatbesitz befindliche Kunstwerke können nur mit ausdrücklicher 
schriftlicher Genehmigung der betrelTcnden Künstler ausgestellt werden. Q. 6. Mehr als 
drei Werke der gleichen Gattung dürfen nur dann von einem Künstler ausgestellt werden, 
wenn mit dem Comite ein Uebereinkommen hierüber getroffen wird; cyklische Darstel- 
lungen gelten nur als ein Ausstellungsobject. Die weiteren Paragraphen bestimmen die 
Art und Weise der Anmeldung, der Zu- und Rücksendung, der Verpackung und der Ver- 
sicherung. Bezüglich des Verkaufes eines Kunstwerkes wird bemerkt, dass lo Procent in 
Abzug gebracht werden, dass zur grüsstmoglichen Forderung des Verkaufes ein eigener 
Agent aufgestellt wird, und dass, um den Ausstellern noch weitere Gelegenheit zum Ver-' 
kaufe der Kunstwerke zu bieten, eine Lotterie veranstaltet werden wird. 
(Dresdner Knnstgewerbe-Verein.) Bei der von dem Dresdener Kunstgewerbe- 
Vereine für 1878 ausgeschriebenen Concurrenz wurden nachbenannten Zöglingen der 
hiesigen Kunstgewerbeschnle (Fachschule für Bildhauerei, Prof. König) Preise zuerkannt: 
Aufgabe l. Service. Harald Richter, 2. Preis; Aufgabe Il. Pocale, Ludwig Jünger, 
z. Preis; Harald Richter, Diplom. ' 
Belbllvurlng a" Denen. luneulun. Bnchdnleketll m. cm 6mm um h wun
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.