Reglement
für die GiseIir-Ahtheilung der Kunatqewerboechule des k. k. Oesterr. Museums Gr Kunst
und Industrie in Wien.
(Genehmigt mit Erlass des h. k. k. Ministeriums für Cultus u. Unterr. v. zg. August 1879, Z. 13104.)
Die Ciselir-Abtheilung bildet einen integrirenden Tbeil der Kunstgewerbeschule des
k. k. Oesterr. Museums für Kunst und Industrie, und es gelten daher für dieselbe alle
in dem Statute, dem Lehrplane und der Studienordnung der Kunstgewerbeschule enthal-
tenen allgemeinen Bestimmungen und Vorschriften.
Der Unterricht umfasst die nachstehenden Zweige der Metallbearbeitung: Das
Treiben, Punzen, Ciseliren, Graviren.
Zum Besuche dieser Abtheilung sind Schüler der Kunstgewerbeschule berechtigt,
welche die Vurbereitungsschule, Abtheilung für Modelliren, absolvirt haben. Dieselben
können nach ihrer Wahl in einer der obengenannten Arten der Metalltechnik oder in
Sämmllichen unterrichtet werden.
Arbeiten, zu denen der Schüler das Material selbst geliefert hat, bleiben dessen
Eigenthum, und es ist ihm gestattet, dieselben in der Schule und unter der Leitung des
Lehrers gänzlich zu vollenden.
Fortgeschrittene Zöglinge kann der Lehrer im Interesse ihrer Ausbildung zur Theil-
nahme an seinen Privatarbeiten heranziehen, wofür er sie jedoch angemessen zu ent-
lohnen hat.
Der Leiter der Ciselirschule erstattet am Schlusse eines jeden Schuljahres im Wege
der Direction der Kunstgewerbeschule an den Aufsichtsrath Bericht über Frequenz, Ver-
wendung und Erfolge seiner Schule. '
Reglement
für die Hollachnltz-Abthullung der Kuuatguwarheachule des lt. lt. Oesierr. llueeua
fiir Kunst und Industrie in Wien.
(Genehmigt mit Erlass du h. k. k. Ministeriums für Cultns u. Unterr. v. 29. August 1879. Z. 13104-2
Die Abtheilnng für Holzschnitzerei an der Kunstgewerbeschule hat die Aufgabe,
die Holzbildhauerei für die Zwecke des Kunstgewerbes zu lehren.
Für dieselbe wird ausser den für die Kunstgewerbeschule überhaupt geltenden
Bestimmungen und Vorschriften (Statuten, Lehrplan und Studienordnung) Folgendes
festgesetzt :
An der Abtheilung für Holzschnitzcrei können Schüler der Kunstgewerbeschule
theilnehmen, welche die Vorbereitungsschule, Abtheilung für Modelliren, absolvirt haben,
und sich einige Vorkenntnisse im Schnitzen angeeignet haben.
Der Unterricht theilt sich in drei Stufen:
l. Einführung in die Technik des Schnitzens nach Vorlagen, welche die fortschrei-
tende Behandlung von Ornamenten und Körpertheilen vorn Anschneiden bis zur feineren
Ausführung darstellen.
z. Copiren von grüsseren Ornamenten und vollständigen Figuren. Hat der Schüler
die technischen Schwierigkeiten in der Behandlung des Materiales überwunden. so wird
er angeleitet, grössere Ornamente, ganze Figuren und Gruppen nach mustergiltigen Vor-
bildern, vorzüglich der Antike und der Renaissance, auszuführen. Besonders begnbte
Zöglinge erhalten die Anleitung, nach der Nntur zu copiren.
. Uebung im Entwerfen und Ausfuhren von Ornamenten, Figuren, kunstgewerbe
lichen Gegenständen im Charakter des Materials.
Der Leiter der Holzschnitzschule erstattet am Schlusse eines jeden Schuljahres im
Wege der Dircction der Kunstgeiverbeschule an den Aufsichtsrath Bericht über Frequenz,
Verwendung und Erfolge seiner Abtheilung.
Liferaturharicht.
Carl Schnaase; biographische Skizze von Wilh. Lübke. Iidit dem Bildnisse
Schnaasäs. Stuttgart, Ebner G! Seubert, 1879.
Allen Freunden des hochverdiemen Kunsthistorikers wird die Biographie Schnnasds
aus der Feder Lübkds willkommen sein. Es ist ein lebensvolles Bild, das uns Lübke zul-