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z. Eintritt der Schüler.
a) Aufnahmsbedingungen.
g. 12. Bewerber um die Aufnahme als ordentliche Schüler der allge-
meinen Abtheilung der Kunstgewerbeschule haben nachzuweisen:
l. das zurückgelegte vierzehnte Lebensjahr;
2. die beendeten Studien an einem Untergymnasium oder einer
Unterrealschule;
3. in einer Aufnahmsprüfung einen genügenden Grad von Zeichen-
fertigkeit; Manufacturzeichner außerdem:
4.. die Absolvirung einer Webeschule mit mindestens zweijährigem
Curse.
Von den unter 2 und 4. angeführten Aufnahmsbedingungen kann der
Lehrkörper ausnahmsweise dispensieren, falls der Aufnahmswerber einen
höheren Grad künstlerischer oder kunsttechnischer Vorbildung und ein dem
Lehrziele der unter 2 und 4. genannten Lehranstalten nahezu entsprechendes
Wissen darthut.
ä. 13. Die allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme ordentlicher
Schüler in die Fachschulen und in die Special-Ateliers sind!
1. in der Regel der Nachweis über das zurückgelegte siebzehnte
Lebensjahr;
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. nebst den Voraussetzungen des Eintrittes in die allgemeine Ab-
theilung die mit Erfolg bestandene specielle Aufnahmeprüfung, in
welcher jener Grad der künstlerischen Vorbildung und Kenntnis
der Hilfswissenschaft dargethan werden muss, welcher für die
betreffende Fachschule, beziehungsweise für das betreffende Special-
Atelier in Gemäßheit des Lehrplanes als Bedingung normiert ist.
ä. 14. Die Aufnahme in alle Abtheilungen der Kunstgewerbeschule
erfolgt je nach dem verfügbaren Raume und anfänglich stets nur provisorisch.
Erst wenn der Schüler Befähigung und Fleiß in genügendem Maße gezeigt
hat, erfolgt die definitive Aufnahme. Eine Berufung gegen die Zurückweisung
findet nicht statt.
b) Zeit der Schüleraufnahme.
g. 15. Die Aufnahme in die Kunstgewerbeschule ist für ordentliche
Schüler nur zu Beginn des Schuljahres oder Semesters statthaft, und zwar
findet die regelmäßige Aufnahme ordentlicher Schüler zwischen dem 1. und
4. October, die der Hospitantcn an den folgenden Tagen statt.