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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1888 / 10)

g. 7. Die theoretischen Fächer sind: 
l. Projectionslehre, Schattenlehre und Perspective; 
z. allgemeine (ornamentale und architektonische) Formenlehre mit 
Einschluss des Zeichnens der Säulenordnungen, ferner für Manu- 
facturzeichner an Stelle der architektonischen: Formenlehre dcr 
Textilkunst; 
3. gewerbliche Chemie; 
4.. Anatomie für Schüler, welche später das Actzeichncn zu be- 
suchen haben. 
ä. 8. Ein aus dem Professorencollegium der Kunstgewerbeschule zu 
wählender Ausschuss ist nach dern Statute verpHichtet, sich zu überzeugen, 
ob die Vorbildung der Zöglinge der allgemeinen Abtheilung in einer den 
Zwecken der Anstalt entsprechenden Weise erfolgt. 
b) lnstruction. 
I. Ornamentzeichnen. 
ä. 9. Bei dem Umstande, dass es unerlässlich ist, den Schüler in 
Stand zu setzen, durch Anwendung bequemer und in keiner Weise zeit- 
raubender Darstellungsmittel möglichst viele Studien zu machen, wird für 
zulässig erklärt: 
das Zeichnen mit Kohle, 
das Zeichnen mit zwei Kreiden auf blassem Tonpapiere und 
das Tuschen. 
lrn letzten Jahrgange auch das Federzeichnen. 
Wichtig ist, dass die Schüler in der richtigen Benützung des getönten 
Papiergrundes beim Zeichnen rnit zwei Kreiden Übung und Sicherheit er- 
langen, ferner dass die Schüler sich damit vertraut machen, Zeichnungen 
größeren Formates mit Anwendung der nöthigen Vereinfachungen in kleinem 
Maßstabe wiederzugeben. 
Weiter wird Berücksichtigung finden: das Wiedergeben größerer oder 
kleinerer Entwürfe aus dem Gedächtnisse, sowie die Ausführung von Studien 
kleinen Formates. 
Zur Demonstration richtiger Behandlung der verschiedenen Darstellungs- 
mittel werden den Schülern Musterblätter vorzuweisen sein. 
II. F igurenzeichnen. 
g. 10. Dasselbe beginnt mit dem Zeichnen nach der Antike, vor- 
geschriltene Schüler zeichnen nach dem Kopfmodelle und können als Gäste 
auch das Actzeichnen besuchen. 
Als Material empfiehlt sich für den Anfang die Kohle, weiter die Kreide, 
zwei Kreiden auf Tonpapier und endlich der Röthel.
	        
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