g. 7. Die theoretischen Fächer sind:
l. Projectionslehre, Schattenlehre und Perspective;
z. allgemeine (ornamentale und architektonische) Formenlehre mit
Einschluss des Zeichnens der Säulenordnungen, ferner für Manu-
facturzeichner an Stelle der architektonischen: Formenlehre dcr
Textilkunst;
3. gewerbliche Chemie;
4.. Anatomie für Schüler, welche später das Actzeichncn zu be-
suchen haben.
ä. 8. Ein aus dem Professorencollegium der Kunstgewerbeschule zu
wählender Ausschuss ist nach dern Statute verpHichtet, sich zu überzeugen,
ob die Vorbildung der Zöglinge der allgemeinen Abtheilung in einer den
Zwecken der Anstalt entsprechenden Weise erfolgt.
b) lnstruction.
I. Ornamentzeichnen.
ä. 9. Bei dem Umstande, dass es unerlässlich ist, den Schüler in
Stand zu setzen, durch Anwendung bequemer und in keiner Weise zeit-
raubender Darstellungsmittel möglichst viele Studien zu machen, wird für
zulässig erklärt:
das Zeichnen mit Kohle,
das Zeichnen mit zwei Kreiden auf blassem Tonpapiere und
das Tuschen.
lrn letzten Jahrgange auch das Federzeichnen.
Wichtig ist, dass die Schüler in der richtigen Benützung des getönten
Papiergrundes beim Zeichnen rnit zwei Kreiden Übung und Sicherheit er-
langen, ferner dass die Schüler sich damit vertraut machen, Zeichnungen
größeren Formates mit Anwendung der nöthigen Vereinfachungen in kleinem
Maßstabe wiederzugeben.
Weiter wird Berücksichtigung finden: das Wiedergeben größerer oder
kleinerer Entwürfe aus dem Gedächtnisse, sowie die Ausführung von Studien
kleinen Formates.
Zur Demonstration richtiger Behandlung der verschiedenen Darstellungs-
mittel werden den Schülern Musterblätter vorzuweisen sein.
II. F igurenzeichnen.
g. 10. Dasselbe beginnt mit dem Zeichnen nach der Antike, vor-
geschriltene Schüler zeichnen nach dem Kopfmodelle und können als Gäste
auch das Actzeichnen besuchen.
Als Material empfiehlt sich für den Anfang die Kohle, weiter die Kreide,
zwei Kreiden auf Tonpapier und endlich der Röthel.