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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIII (1878 / 149)

Leider ist der diesbezügliche Referent während des ganzen vorigen 
"Jahres nicht in dieLage gesetzt worden, das diesbezügliche Referat 
zur Vorlage zu bringen. i i _  __  ., 
Es würde an dieser Stelle zu weit fuhren, alle Üdie ÄErwägungen, 
welche sowohl iri der Denkschrift der Bronce-Industrie-Gesellschaft, als 
auchiinddern Referate des niederösterreichischen Gewerbevidjeiris! (Ver- 
einszeitschrift vom 5. April 1877) zur Begründung der Vorziiglichkeit 
des b deutschen Gesetzes gegenüber dem österreichischen angeführt wurden, 
Tzujviiederholen", wohl  aber constatii-t werden, dass, wie schon 
 Referate des Gewerßevereins in dem Abschnitte .Verhält'nirss {zu 
den niusterschutzwerbenden Ausländern" klar dargelegt ist,' rlichße- 
Stimmungen des deutschen Gesetzes den musterschutzwerbendeii 
länderrfmehr Schwierigkeiten bieten, im Inlande Musterscliutz "zu Jer- 
werben, als das österreichische Muster-Schutzgesetz, ' ' 
. .1, . .. . 
i Abgesehen davon, di s der Musterschutz werbende Ausländer,  
Bestand einer eigenen Niederlassunigiim Inlande nachweisen muss, sind 
überhaupt nur jene Muster schutzberechtigt, welche im Ivnlande erzeugt 
werden; ausserdem bringt es das nach deutschem Gesetzeabsolut ge- 
. forderte Attribut der Neuheit eines schutzberechtigten Musters mit sich, 
dass nie und nimmer ein Schutz jenen Mustern und Modellenigewährt 
"wird, itronvjdelnefn auch nur ein einziges Stück, wenn auch im. Äiislande 
voifder geschehenen Anmeldung verbreitet wordenbist. v I i _  
Nachdem, wie obenausgewiesen erscheint, im deutschen Aliduster- 
schutzgesetze selbst gar keine Momente enthalten sind, "welche eine 
Schädigung der heimischen Industrie-Interessen zur Folge haben könnten, 
50' inag eshier am Platze sein, in die Ursachen und Gründegeinfzugehen, 
welche die eventuellen Gegner der Einführung des deutschen Gesetzes 
anzuführen vermochten. V b 1 i _ 
 ' Specielle Gründe, welche sich auf die Einzeln-Bestimmungen selbst 
Beziehen, anzuführen, ist"nur derjenige in der Lage, welcher die beider}, 
seitigen Gesetze einer genauen Erwägung unterzogen hat; nun aberist 
von keinem massgebenden Factor in industriellen Kreisen da Ieutsche 
Mirsterschutzgesetz factisch,bisl1'cr_ in Berathuiig gezogenlworden, als 
von Ader BronceJndustrie-Gesellschaft und dem niederösterreichischen" 
Gewerbeverein. V ' ' _ b i, 
_ Dies vorausgeschickt, können die Gründe gegen die '  
des deiitscheh Gesetzes nicht in einzelnen Gesetzesbestimmungen oder: 
Priricipien "desselben gesucht werden, sondern sie sind vielmehr, in  
Totalität des ganzen Gesetzes zu suchen, mit ßndßfen WQIYC-ell} _ i i d i 
' 3 l. Ilianuvliält das österreichischeGesetzfauch für die "Zukul 
reichend, oder" 1 "" ' g ' '  _ h 
' ' i. man ist im Vorhinein von der Wirksamkeit des deutschen Gesetzes 
so überzeugt, dass man der Befürchtung Raum gibt, dass der wirksame" 
  

	        
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