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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 186)

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Bei dem Umstande, als bei fast allen Ausstellungen das Kunstgewerhe 
eine hervorragende, wo nicht geradezu die erste Rolle spielt, erscheint 
das Museum für Kunst und Industrie berufen, ja nach seinen Statuten 
und nach seiner Stellung geradezu verpiiichtet, an der Regelung des 
Ausstellungswesens thätig mitzuwirken. 
Es sind sowohl didaktische als wirthschaftliche Momente, 
welche, speciell mit Rücksicht auf das Kunstgewerbe, durch richtig ge- 
leitete und in zweckmäßiger Art zeitlich und räumlich vertheilte Aus- 
Stellungen wesentlich gefördert werden können. 
In ersterer (didaktischer) Beziehung vermitteln solche Ausstellungen 
die Kerintniss von dem Bestande, der Entwicklungsstufe - be- 
ziehungsweise soweit Materiale zur Vergleichung mit früheren Leistungen 
vorliegt, auch die Kenntniss von dem Fortschritte des Kunstgewerbes. 
Sie vermögen den Einfluss der bestehenden Einrichtungen zur Hebung 
des Kunstgewerbes, also besonders des Museums für Kunst und Industrie 
und der "Kunstgewerbeschule, der Staatsgewerbeschulen, der Fachschulen, 
des Zeichenunterrichtes an den allgemeinen Schulen, der Gewerbemuseen, 
gewisser Special-Ausstellungen u. s. w. zu constatiren, oder die Noth- 
Wendigkeit einer solchen Einflussnahme und der Richtung, nach welcher 
sie sich bewegen soll, ersichtlich zu machen; - sie führen aber zugleich 
zur Erkenntniss, inwieferne die von den erwähnten Anstalten, insbesondere 
also von den gedachten Schulen geübte Einflussnahme eine zweckent- 
sprechende war, und lassen am besten die Nothwendigkeit und Richtung 
allfälliger Reformen dieser Anstalten erkennen. 
Sie dienen in ganz hervorragender Weise zur Verbesserung der 
Geschmacksrichtung des Publicums und der Gewerbetreibenden. i 
: In wirthschaftlicher Beziehung bieten sie die Gelegenheit zu 
einer Vergrößerung des Absatzgebietes kunstindustrieller Producte, und 
zwar sowohl des inländischen als auch des ausländischen Gebietes. 
Will man nun auf den kunstgewerblichen Theil der Ausstellungen 
einen Einfluss nehmen - und diese Einflussnahme hat von selbst die 
Regelung und Beeinilussung des Ausstellungswesens überhaupt zur Folge 
- so bietet sich eine ganze Reihe von Momenten dar, welche hierbei 
in's Auge zu fassen sein werden. ' 
Zunächst kommt Zeit und Ort der Ausstellungen in Betracht. Die 
verschiedenen Kategorien von Ausstellungen sollen zur rechten Zeit 
und am richtigen Orte stattfinden. Die zu häufige Aufeinanderfolge, 
beziehungsweise das Nebeneinanderauftreten von Ausstellungen gleicher 
oder ähnlicher Productionsgebiete ist eben so nachtheilig, als das Aus- 
fallen und Unterlassen von Ausstellungen, wo selbe aus didaktischen oder 
wirthschaftlichen Gründen erwünscht- wären. - 
Die regelnde Thätigkeit wird also zu verhindern haben, dass ge- 
wisse Ausstellungen am selben Orte zu rasch sich folgen, oder gleigh- 
zeitig oder in zu rascher Aufeinanderfolge an zu nahen Centren gleich-
	        
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