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Angebracht wurden die Stickereien an Handtüchern ohne Ende von
feiner Leinwand, in der letzten Periode von feinem Baumwollstolf, sel-
tener von Drell, öfters mit Spitzenzwischensatz, letztere fast stets Tondern-
sche Klöppelspitze aus dem westlichen Schleswig-Holstein. Ferner Kissen-
bezüge (Kissenbüren), ebenfalls oft mit Spitzenzwischensatz; Nackentücher
von Seide mit Gold- oder Silberstickerei, auch schwarz mit weißer Seide;
Brustlatze und Frauentaschen von Tuch mit farbiger Seide gestickt; selten
Braut-Nachtmützen mit feiner weißer Stickerei.
In den einzelnen Dörfern und Gemeinden gab es besondere Sticke-
rinnen, meistens unverheiratet gebliebene Tochter aus größeren Höfen,
welche Schülerinnen heranbildeten. Die Vorlagen scheinen theils gezeichnet
weiter vererbt, theils nach der Tradition gebildet zu sein. Complicirte
Muster wurden auf dünnes Papier gezeichnet, aufgeheftet und nach vollen-
deter Stickerei abgerissen. 1843 starb die vorletzte Stickerin in Hunden,
1846 die letzte in Strietlingen. Mit ihnen erlosch die alle Volksmode, zu-
gleich verschwand meistens schnell die Volkstracht; bis zuletzt, bis in
die Sechziger Jahre, hielt sich der Filigranschmuck.
Das älteste gestickte Stück, welches sich darunter vorfand, ist von
1722 datirt. Dass Aelteres nicht zu existiren scheint, kommt wohl daher,
dass die Dörfer, bestehend aus strohgedeckten Häusern, dichtgedrängt auf
natürlichen oder künstlichen Erderhöhungen, oft vom Feuer verheert
wurden. Im Sojährigen Kriege 1628 wurden von der retirirenden dänischen
Armee an einem Tage 22 Dörfer jener Gegend angezündet, um den
Kaiserlichen die Winterquartiere zu verderben. Die Muster sind theilweise
entschieden älter, vielleicht uralt. Vollständige Stücke, insbesondere Hand-
tücher sind sehr selten. Nachdem die Mode fast 40 Jahre erloschen, ist
die Leinwand zu anderen Zwecken verbraucht. Nur die gestickten Reste
sind hier und da noch zu erhalten."
Die Prüfung der Dandidatan für das Lehramt des Freihandzeiohnons
an llittelschulon.
Das Verordnungsblatt des Ministeriums für Cultus und Unterricht
vom i. März i88i bringt die nachfolgende Verordnung des Ministers für
Cultus und Unterricht vom 29. Jänner 188i, Z. 204.85 ex 1880, betreffend
die Prüfung der Candidaten für das Lehramt des Freihandzeichnens an
Mittelschulen.
Prnfungsoommission.
. l.
Die Lehrbefähigung für das Freihandzeichnen an Mirtelsehulen wird durch eine
Prüfung dargethan, zu deren Vornshme die wissenschaftlichen Realschul-Priifungscom-
missionen in Wien und Prag berufen sind.
Denselben werden nlCh Bedarf als Examinatoren Mitglieder beigegeben, die der
Unlerrichtsminister auf die gleiche Zeitdauer, wie die anderen Mitglieder der Commis-
sion ernennt.