MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XVI (1881 / 187)

3 1.6" 
Angebracht wurden die Stickereien an Handtüchern ohne Ende von 
feiner Leinwand, in der letzten Periode von feinem Baumwollstolf, sel- 
tener von Drell, öfters mit Spitzenzwischensatz, letztere fast stets Tondern- 
sche Klöppelspitze aus dem westlichen Schleswig-Holstein. Ferner Kissen- 
bezüge (Kissenbüren), ebenfalls oft mit Spitzenzwischensatz; Nackentücher 
von Seide mit Gold- oder Silberstickerei, auch schwarz mit weißer Seide; 
Brustlatze und Frauentaschen von Tuch mit farbiger Seide gestickt; selten 
Braut-Nachtmützen mit feiner weißer Stickerei. 
In den einzelnen Dörfern und Gemeinden gab es besondere Sticke- 
rinnen, meistens unverheiratet gebliebene Tochter aus größeren Höfen, 
welche Schülerinnen heranbildeten. Die Vorlagen scheinen theils gezeichnet 
weiter vererbt, theils nach der Tradition gebildet zu sein. Complicirte 
Muster wurden auf dünnes Papier gezeichnet, aufgeheftet und nach vollen- 
deter Stickerei abgerissen. 1843 starb die vorletzte Stickerin in Hunden, 
1846 die letzte in Strietlingen. Mit ihnen erlosch die alle Volksmode, zu- 
gleich verschwand meistens schnell die Volkstracht; bis zuletzt, bis in 
die Sechziger Jahre, hielt sich der Filigranschmuck. 
Das älteste gestickte Stück, welches sich darunter vorfand, ist von 
1722 datirt. Dass Aelteres nicht zu existiren scheint, kommt wohl daher, 
dass die Dörfer, bestehend aus strohgedeckten Häusern, dichtgedrängt auf 
natürlichen oder künstlichen Erderhöhungen, oft vom Feuer verheert 
wurden. Im Sojährigen Kriege 1628 wurden von der retirirenden dänischen 
Armee an einem Tage 22 Dörfer jener Gegend angezündet, um den 
Kaiserlichen die Winterquartiere zu verderben. Die Muster sind theilweise 
entschieden älter, vielleicht uralt. Vollständige Stücke, insbesondere Hand- 
tücher sind sehr selten. Nachdem die Mode fast 40 Jahre erloschen, ist 
die Leinwand zu anderen Zwecken verbraucht. Nur die gestickten Reste 
sind hier und da noch zu erhalten." 
Die Prüfung der Dandidatan für das Lehramt des Freihandzeiohnons 
an llittelschulon. 
Das Verordnungsblatt des Ministeriums für Cultus und Unterricht 
vom i. März i88i bringt die nachfolgende Verordnung des Ministers für 
Cultus und Unterricht vom 29. Jänner 188i, Z. 204.85 ex 1880, betreffend 
die Prüfung der Candidaten für das Lehramt des Freihandzeichnens an 
Mittelschulen. 
Prnfungsoommission. 
. l. 
Die Lehrbefähigung für das Freihandzeichnen an Mirtelsehulen wird durch eine 
Prüfung dargethan, zu deren Vornshme die wissenschaftlichen Realschul-Priifungscom- 
missionen in Wien und Prag berufen sind. 
Denselben werden nlCh Bedarf als Examinatoren Mitglieder beigegeben, die der 
Unlerrichtsminister auf die gleiche Zeitdauer, wie die anderen Mitglieder der Commis- 
sion ernennt.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.