Vorwort.
Seit wenigen Jahren widmet die österreichische Unterrichtsverwaltung eine
umfassendere organisatorische Thätigkeit allen jenen Gebieten des Schulwesens,
deren erhöhte Pflege die gegenwärtigen Bedürfnisse der industriellen Classen
erheischen.
Heute ist auf solchen Gebieten noch Alles im Flusse. Naturgemäss widerstrebt
dieser Zustand absehliessender Darstellung, und es erscheint unmöglich, ein gerundetes
Bild der bisherigen Verwaltuugsthätigkeit zu gehen.
In solchem Stadium der Entwicklung möchten einzelne Actenstücke, welche
Hauptfragen in Prineipieller Weise behandeln, richtigeren Einblick in Grundsätze
und Methode der Verwaltung gewähren, als ein Bericht, der Mittheilungen von
innerhalb Jahresfrist getroffenen administrativen Verfügungen aneinanderreiht.
Solche Erwägungen bestimmten seinerzeit zur Aufnahme eines die Organisation
des gewerblichen Unterrichts hetreßenden Actenstückes in den Jahresbericht des
Ministeriums für Cultus und Unterricht von 1875. Aus denselben Beweggründen
werden im diessjahrigen Bericht Auszüge aus zwei Originslacten mitgetheilt. Den
Gegenstand des einen Actenstüclres bilden die Aufgaben der Verwaltung des
artistischen Bildungswesens; das zweite behandelt anlässlich der Feststellung des
Staatsvoranschlages für 1877 Fragen des gewerblichen und morcantilen Unterrichts.