MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XXXVII 
Denn selbst solche nur scheinbare Parteinahme in zeitgenössischen Bildungsprocessen. 
sei es auf wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet, kann die Culturentwicklung 
nicht minder schädigen. als die Staatsautoritat. Darum hält die Ünteirichtsverwaltung 
an dem Grundsatze fest, dass sie die Grenzen ihrer Pflicht erreicht hat mit der 
bereitwilligen Eröffnung der Bahnen für die wahrnehmbar kräftigsten unter den 
Verscbiedenartigen (ieistesstrümungen der Zeit. Das Schiedsrichteramt liegt jenseits 
dieser Grenzen. 
Um solchen Grundsätzen zu entsprechen, müsste bei Organisation der Kunst- 
gewerbeschule darauf Bedacht genommen werden, dass die Bedürfnisse der Kunst- 
industrie bezüglich keiner wichtigen künstlerischen Richtung unbefriedigt bleiben. 
Indem die Regierung wenigstens den hauptsachlichsten dieser Richtungen Vertretung 
zu schaffen sucht, andererseits aber auch die Nothwendigkeit ausserster Schonung 
der Staatsfinanzen sich vor Augen halt, glaubt sie bei Durchführung der Organisation 
sich zunächst mit demjenigen bescheiden zu sollen, was unbedingt geschehen muss, 
um die fernere, natürliche Entwicklung der Anstalt nicht zu beeinträchtigen; und 
zwar wurde sie - unter Einrechnung der schon gegenwartig dort im Lehramte 
wirkenden Kraße - an der Fachschule für Baukunst die Systemisirung von drei, 
an der Fachschnle für Bildhauerei von zwei und an der Fachschule für Zeichnen 
und Malen von drei Professuren in Aussicht nehmen. [Wir specielle Techniken wären 
an der Fachschule für Bildhauer eine bis zwei Kräfte, an der Fachschule für Zeichnen 
und Malen nur eine Kraft zu bestellen. Das Atelier an der chemisch-technischen 
Versuchsanstalt stünde den Zwecken der drei Fachschulen gleichmässig zu Diensten. 
Die Vorbereitungsschule würde ausser dem Vorstande und einschliesslich der 
speciell zum vorbereitenden Ünterrichte der Lehramtscandidaten berufenen Lehrer, 
in ihrem Collegium sieben Mitglieder zahlen. Hiednrch würde die Zahl der jetzt 
an den Fachschulen und an der Vorbereitungsschule verwendeten künstlerischen 
Kräfte im Ganzen um neun bis zehn vermehrt. 
Eine Reduction solchen Mehrerfordernisses wäre nur dann thunlich, wenn der 
an der Knnstgewerheschule bestehende Curs für Zeichenlehrer aufgehoben wurde. 
Das Mehrerforderniss liesse sich dann allenfalls auf fünf neue Kräfte beschränken, 
wodurch jedoch nur am Etat der Kunstgewerheschnle. nicht am Ünterrichtsbudget. 
im Ganzen Ersparungen möglich würden. Denn es müsste ja dann ein selbst- 
ständiger Zeichenlehrercurs errichtet werden. 
Abgesehen davon, dass innere Gründe die Verbindung des Zeichenlehrercurses 
mit dem Museum anempfehlen , wäre eine Lostrennung desselben gerade aus 
finanziellen Rücksichten zu vermeiden. Denn nicht nur, dass ein selbstständiger 
Lehrkörper sowie ein eigener Lehrmittelapparat dieses Curses noch viel höher zu 
stehen käme, müssten ja auch die Nebenfächer, wie Styllehre, Farbenlehre, Anatomie, 
Kunstgeschichte. dann an der getrennten Anstalt abermals ihre Vertretung finden- 
Es möchte also in solchem Falle die Belastung des Unterrichtsfonds wol mindestens 
noch einmal so gross werden, als die gleichzeitig an der Kuustgevverbeschule durch 
Bestellung von fünf statt zehn neuen Lehrern bewirkte Einschränkung der 
Mehrauslagen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.