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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XI (1876 / 135)

XXXVlII Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. 
Unter den Verhältnissen der jetzigen, rasch fortschreitenden Epoche kann es 
es sich aber zudem keineswegs darum handeln, den Zeichenlehrercnrs innerhalb 
seines gegenwärtigen Wirlruugskreises festzuhalten. Neue Bedürfnisse verlangen 
auch hier eine vervielfaltigtc Thatigkeit. Es scheint sonach die Vereinigung der 
Lehrerschaft der Kunstgewerbeschule und des Zeichenlehrercurses schon desshalb 
gerathen, weil sich innerhalb eines grösseren Körpers leichter eine sparsame 
Eintheilnng treffen lasst, durch welche von Zeit zu Zeit einzelne Lehrkräfte für 
dringend nothwendige Specialcurse verfügbar werden. 
Eine Reihe solcher Curse wird aber im Laufe der nächsten Jahre abgehalten 
werden müssen, insbesondere zur F o rtbi l d u ng der Zeichenlehrer der verschiedenen 
Kategorien von Schulen und der Lehrerinnen fiirjenes umfangreiche Gebiet, das mit 
dem Namen der weiblichen Arbeiten bezeichnet wird. 
Die in volkswirthsschafflicher Beziehung so wichtige und dringliche Reform 
des Zeichenunterrichtes im österreichischen Schulwesen würde, trotz aller Lehrpläne 
und lnstruclinnen noch durch mindestens ein Decennium auf dem Papiere bleiben, 
wenn nicht - neben anderen Massregeln, welche an späterer Stelle noch zu bezeichnen 
sein werden - auch durch F ortbildungscurse dem Verstandnisse der Lehrer nach- 
geholfen würde; und, was speciell das Gebiet weiblichen Arbeitsunterrichts betrifft, 
so sind auf demselben, wie die Münchner Ausstellung darthat, in Deutschland, 
und zwar vor Allem in Baiern, durch die Thatigkeit der Privaten, wie der 
Regierungen neuestens sehr bedeutende Fortschritte erzielt worden. Es erwächst 
auch der österreichischen Unterrichtsverwaltung die Pflicht, hier nunmehr von 
Staatswegen eine Aufgabe in die Hand zu nehmen, der bisher Privatkorpomtionen, 
namentlich der Wiener Frauen-Erwerbverein, sich in verdienstlicher Weise 
gewidmet haben, die aber durchgreifend und für das gesammte Land nur durch i 
die Regierung gelöst werden kann. 
Zudem ist es nicht die Bildung von Lehrerinnen allein, was angestrebt 
werden muss. Weibliche artistische Arbeitskräfte fürgewisse Bedürfnisse 
des Kunstgewerbes direct heranzubilden, erscheint vielmehr von nicht zu unter- 
schätzender Bedeutung für die Entwicklung der österreichischen Kunstindustrie. 
Es sei hier nur erinnert an die grossen Pariser Industrien der feineren Cartonnage- 
arbeiten. der Blumenfubrikation etc. sowie an die jvielfach bewahrte Verwendbarkeit 
weiblicher Arbeit für malerischen Decor keramischer Gegenstände und für einige 
graphische Künste. ln Frankreich wird seit Langem, in England in neuerer Zeit 
diese Seite des gewerblichen Bildungswesens mit Erfolg gepflegt und es hat sich 
hiebei ergeben, dass manchen artistischen Aufgaben die weibliche Arbeitskraft nicht 
nur vollkommen genügt, sondern dass die Billigkeit derselben die Concurrenzfähig- 
keit derjenigen Industrie wesentlich steigern kann, die sich ihrer statt der mann- 
lichen Kraft bedient. Rathsam und lohnend schiene eine grbssere Ptlege dieses 
Unterrichtszweiges an der Kunstgewerbeschule jedoch nur dann, wenn sie nicht 
auf Kosten der übrigen Wirksamkeit des Instituts stattzufinden brauchte, und somit 
stellt sich auch in dieser Beziehung eine Vermehrung der Lehrkräfte als unvermeid- 
lieh dar. '
	        
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