Die gegenwärtigen Aufgaben der Verwaltung des artistischen Bildungswesens. XLI
in welchen das Ministerium, gleichfalls nach gründlichen Berathungen im Kreise
von Faclnnitnnern, an der Hand der Lehrpläne in eingehender Weise die bei dem
Unterrichte einzuhaltende Methode darlegte. Solche lnstructinnen ergiengen an die
Lehrer der Volks- und Bürgerschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der llliitelschulen
und der gewerblichen F ortbildungsschulen- I
Mit der Ertheilung solcher schriftlichen Instructionen schien aber noch wenig
gethan und es konnte von Vorneherein keinem Zweifel unterliegen, dass die
persönliche Intervention von Fachmanncrn nothwendig sei zur thatsaeh-
liehen Durchführung der Reform. Etwa zwei Jahre musste jedoch der Beginn
solcher Intervention hinausgeschoben bleiben, da die an die einzelnen Schulen zu
entsendenden Fachmänner ein Substrat ihrer Wirksamkeit erst dann vorfinden
konnten, wenn bereits durch einige Zeit nach den neuen Lehrplänen unterrichtet
worden war. .
Diese Wirksamkeit musste nämlich einerseits eine controlirende sein, um
dieiUnterrichtsverwaltung möglichsten Überblick über den Zustand des Unterrichts
im Freihandzeichnen an den österreichischen Schulen und sicheres Urtheil über
den Vollzug der in diesem [lnterrichtszweige erlassenen Normen gewinnen zu
lassen; andererseits musste sie die Unterstützung der Lehrer des Zeichenfaches
zum-Zwecke haben, um diesen das Verstandniss des Systems zu erleichtern, ilu'e
etwaigen Zweifel aufzuklären und jene von ihnen beobachteten Schwierigkeiten
der Durchführung in Erfahrung zu bringen, welche vielleicht noch besondere
Massnahmen erheischen.
Eine gründliche Erfüllung solcher Mission bedingt die Vertheilung der Aufgabe
auf drei bis vier Jahre, innerhalb deren succesive die verschiedenen Gattungen von
Lehranstalten vorgenommen werden.
Es wurden daher Minisferialcommissäre zuerst nur zur lnspecticn des Zeichen-
unterrichts an die Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen
entsendet. Die Bereisungen derselben begannen im Frühjahre 1876 und waren
im Juli desselben Jahres beendet.
Es zeigte sich, dass dem Lehrpersonale der genannten Anstalten sowie den
Schulinspectionsorganen der einzelnen Länder die Besuche der Ministerialcommissare
umso erwünschter waren, als sich hiedurch reichliche Gclegenheit_ darbot, über die
den Zeichenunterxicht betreffenden Vorschriften nach allen Richtungen Aufklarungen
und fachmännische Winke zu erhalten und die Verwirklichung des theoretisch
festgestellten Systems nachdrücklich zu fördern.
Die an das Ministerium erstatteten Berichte der Ministerialcommissäre über
die Ergebnisse ihrer Mission erwiesen vor Allem, dass die Vornahme solcher Fach-
' inspectionen in der That unerlässlich war, wenn div [intßffißlltävßrwßltllllg klaren
Einblick in die Situation und die Kenntniss jener Massnahmen gewinnen sollte,
welche zur Beseitigung der noch bestehenden Mängel ergriffen werden müssen.
Angesichts der in diesen Berichten constatirten Thatsachen vermag nicht bezweifelt
zu werden, dass gerade an den Lehrerbildungsanstalten eine rasche Durch-
führung der Reform von grosser Dringlichkeit ist. Denn so gewiss die Regelung
des Zeiehenunterrichts an den Volksschulen nicht nur an sich. sondern auch